Oder hat die Knappschaft eine neue KI, die uralte Ungereimtheiten aufdeckt und und Beiträge nacherheben will?
Vermutlich noch mit Säumniszuschlägen für ein Jahrzehnt?
Im rein theoretischen Bestfall könnten immerhin ca. 135€ nacherhoben werden.
Zusätzlich muss ja schon eine vorsätzliche Beitragsvorenthaltung angenommen werden, damit jetzt überhaupt noch so ein Fall eröffnet werden kann, da die normale Verjährungsfrist Ende 2015 abgelaufen ist.
"13,75 Jahre später haben weder wir, noch der Mitarbeiter Unterlagen zu dieser Beschäftigung" werde ich vielleicht antworten.
Die Antwort-Frist ist mit einem Monat doch etwas arg kurz. Ich bitte um Fristverlängerung bis 2035. Scheint ja bisher auch nicht dringend gewesen zu sein.
Der Antwortbogen bietet zudem weder eine wählbare Option noch einen Platz für Bemerkungen.
Das wird ein womöglich ein längerer Schriftwechsel werden. Schaumama.
Verjährt ?! Würde ich sagen.
Ironie on
Wozu gibt es LALT Daten?
Ironie off
Hier hat wohl ein Algorithmus solch einen Mumpitz verzapft und automatisch ein textbausteinlastiges Schreiben generiert, weil in der Software der Rentenversicherung eine Schleife á la "IF Zeitraum vor 2014 THEN mach einfach nix" fehlt.
Das Ergebnis ist, dass jetzt ein Anschreiben inkl. Frist im System der Rentenversicherung "herumspukt", welches wahrscheinlich nicht so einfach zu entfernen ist und auf alle Fälle wieder Mehrarbeit bedeutet. Aber hey, das ist der
"Algorithmus, bei dem jeder mit muss". ☹️
@pogo schrieb:Das wird ein womöglich ein längerer Schriftwechsel werden. Schaumama.
Und, was ist draus geworden?
Zumindest das Bundeskabinett scheint der Meinung zu sein und will die Rücklage der DRV von 20 auf 30 % einer Monatsausgabe erhöhen. Natürlich nicht aus dem Bundeshaushalt finanziert, was denkt ihr denn?!
"Durch die Anhebung der Mindestrücklage kann in einem Jahr einmalig ein höherer Beitragssatz erforderlich werden", heißt es in der Kabinettsvorlage zu dem Rentengesetz.
Der Bund soll hingegen nicht für das Auffüllen der Rücklage zahlen: "Die daraus resultierenden unmittelbaren Auswirkungen auf die Leistungen des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung werden ausgeschlossen."
Liebe Steuerberaterkammern und Berufsverbände, wenn ihr das schon nicht grundsätzlich verhindern könnt, tretet ihnen wenigstens gewaltig in den A…llerwertesten, dass die Einmalzahlung nicht im November kommt. Ich habe nämlich sowas von keine Lust, für jeden einzelnen Mandanten ausrechnen zu dürfen, wie sich das auf die Zahlung des Weihnachtsgelds auswirkt.