Hallo liebe Community,
vielleicht könntet ihr mir eine Hilfestellung für einen etwas seltenen Fall geben.
Es ist eine deutsche GmbH, an dieser war zu 100% eine englische Ltd. beteiligt. Diese Ltd. wurde aus dem englischen Register gelöscht. Warum, weiß ich nicht. Somit hat die deutsche GmbH aktuell keinen Gesellschafter.
Die Bilanz und Steuererklärungen zu erstellen und Beschlüsse herbei zuführen ist somit nicht möglich. Die GmbH soll liquidiert werden.
Hat jemand hierfür eine Lösung?
Vielen Dank schon einmal im Vorfeld für euer Feedback.
Mfg
Von wem haben Sie den Auftrag erhalten ? Geschäftsführer der dt. GmbH ? Wer sind dessen Ansprechpartner ?
natrüliche Personen ? Wenn ja welche ?
Was geschieht in England wenn eine limited gelöscht wird ? Wird das zu einer Einzelfirma ? Personengesellschaft ?
Das wird man nach engl. Recht klären müssen.
Die Suchmaschine hat folgende Links ausgeworfen:
Was tun, wenn meine Limited in England gelöscht wurde? (foerderland.de)
Limited zwangsgelöscht – was nun? (anwalt.de)
D.h. der/die Gesellschafter der Ltd. haben was zu erledigen.
Die Steuererklärungen der GmbH können trotzdem erstellt werden (Aufgabe des Geschäftsführers) und auch der Jahresabschluss aufgestellt werden (nur nicht festgestellt).
Liquidation wird erst möglich sein, wenn der Gesellschafter wieder handlungsfähig ist.
Hallo,
erst einmal danke schön für die schnelle Antwort und die Links/Tipps.👍
Dann wäre es das beste die Ltd wird reaktiviert und dann korrekt abgewickelt, parallel zur deutschen GmbH.
Den Auftrag habe ich vom Geschäftsführer der dt. GmbH erhalten.
Um das aufzugreifen , wäre es natürlich das beste, wenn aus der Ltd. dann eine Einzelfirma werden würde, dann hätte ich evtl. auch meinen Gesellschafter, der dann im Handelsregister eingetragen werden kann.
Die Überlegung die man noch hatte, ob es möglich wäre einen Ersatzgesellschafter/Notgesellschafter im Handelsregister eintragen zu lassen (zur Info: hinter den Gesellschaften stehen nur Familienmitglieder), um dann in die Abwicklung zu gehen.
Dann sind jetzt die Gesellschafter einmal gefragt!👍
Zitat: "Das Vermögen der Gesellschaft fällt der englischen Krone zu."
Finde ich gut, so bleibt die Monarchie am leben (😜 ). Bedeutet aber auch: Gesellschafter der GmbH ist - zumindest solange wie der Zustand der Löschung anhält - die englische Krone und nicht die Ltd.
Wahrscheinlich wäre es gut da auch die London Gazette anzuschreiben und die Veröffentlichung hierzu abzurufen. Damit würde man zumindest wissen, aus welchen Grund die Löschung vorgenommen wurde. Zugleich hätte man einen Beleg über den aktuellen Gesellschafter - so wie ich es deute.
@M-TAX23 schrieb:Hallo liebe Community,
vielleicht könntet ihr mir eine Hilfestellung für einen etwas seltenen Fall geben.
Es ist eine deutsche GmbH, an dieser war zu 100% eine englische Ltd. beteiligt. Diese Ltd. wurde aus dem englischen Register gelöscht. Warum, weiß ich nicht.
...
Lassen Sie mich raten:
Die Briten geben sich im Gegenzug zur marginalen Kapitalausstattung ihrer Ltd. humorlos, wenn jemand seinen Erklärungspflichten nicht nachkommt. Da sich diese für des Englischen mäßig mächtige Deutsche ohne Bezüge zur Insel als äußerst lästig erwiesen haben dürften, wird man davon ausgehen müssen, daß etliche nicht erst infolge des Brexits ²) Einzelunternehmen wurden ( @noescher hatte bereits darauf hingewiesen).
Fraglich ist, weshalb die Briten im Zuge des Brexits nicht auch ihrerseits die Register um Einträge von dort untätigen Gesellschaften bereinigt haben sollten. Ihr Eindruck, die Ltd. sei mit der Löschung aus hiesiger Sicht spurlos verschwunden, könnte daher trügen.