Den Auftrag habe ich vom Geschäftsführer der dt. GmbH erhalten. Um das aufzugreifen , wäre es natürlich das beste, wenn aus der Ltd. dann eine Einzelfirma werden würde, dann hätte ich evtl. auch meinen Gesellschafter, der dann im Handelsregister eingetragen werden kann. Die Überlegung die man noch hatte, ob es möglich wäre einen Ersatzgesellschafter/Notgesellschafter im Handelsregister eintragen zu lassen (zur Info: hinter den Gesellschaften stehen nur Familienmitglieder), um dann in die Abwicklung zu gehen. Dann sind jetzt die Gesellschafter einmal gefragt!👍
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