abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Frist für Rückmeldung zur Soforthilfe NRW auch bis 02.11.2021 verlängert?

8
letzte Antwort am 04.11.2021 13:15:03 von Unruhezustand2021
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 9
825 Mal angesehen

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III läuft erst am 2.11.21 ab (siehe https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html ).

Hat jemand Informationen dazu, ob das auch für die Rückmeldungen zur Soforthilfe in NRW gilt?

Vielen Dank und hoffentlich ein ruhiges Wochenende.

T. Schwarz

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 2 von 9
808 Mal angesehen

nein.. sieht nicht so aus.

0 Kudos
durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 9
793 Mal angesehen

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III läuft erst am 2.11.21 ab (siehe https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html ).

Hat jemand Informationen dazu, ob das auch für die Rückmeldungen zur Soforthilfe in NRW gilt?

Vielen Dank und hoffentlich ein ruhiges Wochenende.

T. Schwarz


 

Hallo @Gelöschter Nutzer

Vor ein paar Tagen haben Sie selbst auf den § 193 BGB verwiesen:

https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/Corona-Soforthilfe-NRW-2020-neues-Anschreiben/m-p/245180/highlight/true#M13281

 

Gibt es zwischenzeitlich Bedenken, dass dieser Paragraph keine Anwendung findet?

 

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 4 von 9
741 Mal angesehen

Hallo,

ich habe wohl nicht berücksichtigt, dass es hier ja um unterschiedliche Dinge geht. Das eine ist eine Antragsfrist, deren Versäumnis zum Ausschluss führt. Das andere ist eine Rückmeldefrist, die nach meinem Eindruck massenhaft nicht eingehalten werden wird, da viele Anträge von den Unternehmen selbst gestellt wurden und nach Erhalt der Gelder die Angelegenheit als erledigt betrachtet wurde (eigene Erfahrung bei Rückfragen bei Mandanten). Insofern wird vermutlich noch eine große Erinnerungs- bzw. Mahnaktion folgen. Informationen über rechtliche Konsequenzen beim Verpassen der fristgerechten Rückmeldung (z.B. eine automatische rückwirkende Aufhebung des Bescheides und Rückforderung), habe ich nicht gefunden. 

Wir werden aber heute auch die Nachzügler alle rausbekommen.... 🙂

0 Kudos
steme
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 9
699 Mal angesehen

"1.9 Bin ich zur Rückmeldung verpflichtet?

Die Rückmeldung über das Rückmelde-Formular ist für alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe als Teil des Subventionsverfahrens verpflichtend. Ohne Rückmeldung ist davon auszugehen, dass im Förderzeitraum kein bezifferter Liquiditätsengpass vorlag. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Rücknahme des Bewilligungsbescheides vor."

 

FAQ´s NRW-Soforthilfe 2020 (https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-faq-rueckmeldung) Stand: 29.10.2021

 

Also ich habe das als Information über rechtliche Konsequenzen verstanden und auch gegenüber Mandanten kommuniziert, dass sie ohne Rückmeldung auf jeden Fall alles zurück zahlen müssen (zumindest wenn sich der rechtliche Stand nicht wieder - wie so oft - nochmal ändert, Standardsatz bei allen Corona-Hilfen: Stand heute und ohne Gewähr).

Unruhezustand2021
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 9
615 Mal angesehen

Hallo zusammen

habe einen Antrag nach ÜHIII nach Bundesregierung Fixkostenhilfe fristgerecht gestellt und wegen erheblicher

zusätzlicher Posten im August per Änderungsantrag erweitert. Der Änderugnsantrag vom August wurde kurzfristig bewilligt und der bewilligte Betrag ausgezahlt.

 

Nun habe ich einen zweiten Änderungsantrag gestellt und das Beihilferegime erweitert auf die Variante 6,

der Antrag ist noch in Bearbeitung. Überschlägig habe ich aber inzwischen erkannt, dass die Regimeänderung keinen Vorteil sondern lediglich erheblich Mehrarbeit auslöst. Mein Mandant und ich möchten daher gerne diesen noch nicht genehmigten Änderungsantrag zurückziehen.

 

Die FAQ sind da m.E. sehr schwer verständlich, also würde die RÜcknahme des noch nicht bewilligten Änderungsantrages dann zum Verlust des bereits bewilligten Antrags führen? FÜr Neuanträge wäre die Frist dann ja verloren und das wäre fatal.

 

Kennt sich da jemand aus?

0 Kudos
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 7 von 9
582 Mal angesehen

@Unruhezustand2021  schrieb:

Die FAQ sind da m.E. sehr schwer verständlich, also würde die RÜcknahme des noch nicht bewilligten Änderungsantrages dann zum Verlust des bereits bewilligten Antrags führen? FÜr Neuanträge wäre die Frist dann ja verloren und das wäre fatal.


Achtung: Nicht verwechseln. In diesem Thread geht es um die Soforthilfe und NICHT um die Überbrückungshilfe.

 

Sie können den Änderungsantrag bedenklos zurückziehen, da Sie nur den Einzelvorgang zurückziehen (der Änderungsantrag hat eine eigene Antragsnummer und wird auch separat beschieden).

 

Sie können das auch in Ihrem Antragsportal nachvollziehen, wo Sie Ihren Erstantrag und den ersten Änderungsantrag mit der jeweils im Bescheid angegebenen Antragsnummer immer noch als „Bewilligt“ in der Übersicht vorfinden, während für Ihren zweiten Änderungsantrag ein neuer, eigener Vorgang angelegt wurde, den Sie separat zurückziehen können.

Live long and prosper!
Unruhezustand2021
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 9
572 Mal angesehen

besten Dank für Ihre Nchricht, ich werde dann  den Antrag zurückziehen.

 

Eines allerdings kann ich nicht bestätigen:

 

Im Antragsportal ist beim jetzt zurückzuziehenden Antrag nur vermerkt::Status bearbeitet und daneben Zurückziehen

 

Beim bewilligten Antrag dagegen ist nur vermerkt:  Änderung beantragt.

Im ERstantrg ist vermerkt:   Angepasst

0 Kudos
Unruhezustand2021
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 9
428 Mal angesehen

hat alles problemlos geklappt, Änderungsantrag zurückgezogen, der alte Antrag mit Kennzeichnung bewilligt ist damit wieder eingesetz. Danke für die TIpps

0 Kudos
8
letzte Antwort am 04.11.2021 13:15:03 von Unruhezustand2021
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage