Im Juni 2021 wurden die Empfänger der Corona Soforthilfe in NRW mit einem Rückmeldeformular angeschrieben.
Nun bekommen die Empfänger erneut ein Anschreiben mit Formular. Der Inhalt ist fast gleichgeblieben.
Erweitert wurde das Anschreiben um den Satz:
"Nach der Abgabe Ihrer Rückmeldung können Sie Ihre Angaben innerhalb von 14 Tagen korrigieren. Weitere Informationen dazu erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung".
Im ursprünglichen Anschreiben war dies nicht erwähnt.
So kann man Menschen auch verunsichern. Das ist jetzt das 3. Schreiben in NRW wegen der Rückmeldung. Ich freue mich schon auf die entsprechenden Mandantenanfragen.
Ich schreibe dies nur, um Kollegen die Suche zu ersparen, was sich geändert hat.
Schönen Tag noch.
Martin Heim
... und warum man nicht direkt den 2.11. als Termin genannt hat, da der 31.10. ein Sonntag und der 1.11.21 ein Feiertag ist, versteht man auch nicht. Jetzt muss man den Mandanten den § 193 BGB erklären...
Und was passiert eigentlich, wenn die Rückmeldung zu spät erfolgt? In der Aufforderung zur Rückmeldung steht nichts dazu.