Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III läuft erst am 2.11.21 ab (siehe https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html ).
Hat jemand Informationen dazu, ob das auch für die Rückmeldungen zur Soforthilfe in NRW gilt?
Vielen Dank und hoffentlich ein ruhiges Wochenende.
T. Schwarz