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Endabrechnung Neustarthilfe Vergleichsumsatz lt. Antrag nicht vorbelegt

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letzte Antwort am 17.03.2022 06:25:40 von steuerschmidt
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karlhörterer
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Hallo Community,

 

bei der Schlussabrechnung zur Neustarhilfe wird bei einem Mandanten - anders als bei den übrigen Schlussabrechnungen - das Feld "Umsätze im Vergleichszeitraum..." und der daraus resultierende 6-Monatsreferenzumsatz nicht vorbelegt (wird normalerweise ja mit den Daten aus dem Antrag vorbelegt). Im Antrag stand er natürlich drin und die NSH wurde auch bewilligt. Den 6-Monatsreferenzumsatz hat das Formular aber als Summe unten drinstehen und errechnet auch einen Umsatzrückgang in Prozent. Ich kann aber die Schlussabrechnung wegen der fehlenden Vorbelegung nicht weiter bearbeiten. Hat jemand auch diesen Fehler? 

 karlhrterer_1-1641985367103.png

 

karlhrterer_2-1641985586028.png

 

 

 

Gruß

Karl Hörterer

oaausb69
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Schlussabrechnungen ????? Seit wann sind die denn möglich?

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Uwe_Lutz
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@oaausb69  schrieb:

Schlussabrechnungen ????? Seit wann sind die denn möglich?


aus der FAQ:

 

Seit 7. Dezember 2021 können auch Antragstellende, die ihren Antrag über prüfende Dritte gestellt haben, über die prüfenden Dritten eine Endabrechnung einreichen. Die Frist für prüfende Dritte endet am 31. Dezember 2022.

Erstellt habe ich noch keine, so dass ich zu dem Fehler nichts sagen kann.

 

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oaausb69
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Das war ja völlig an mir vorbei gegangen, dass das im Portal schon umgesetzt wurde.

Können denn andere Programme auch schon schlussgerechnet werden?

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Uwe_Lutz
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@oaausb69  schrieb:

Das war ja völlig an mir vorbei gegangen, dass das im Portal schon umgesetzt wurde.

Können denn andere Programme auch schon schlussgerechnet werden?


Sie erwarten ja Sachen 😎

 

Die Schlussabrechnungen der ÜH-Anträge I und folgende soll ab Ende diesen Monats erfolgen können.

Hilmar_Speck
Aufsteiger
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ENDabrechnung = Neustarthilfe
SCHLUßabrechnung = Überbrückungshilfen I,II, III usw. und Novemberhilfe/ Dezemberhilfe
 
Die Endbrechnung von Neustarthilfe ist auch für prüfende Dritte  - soweit Antragstellung über diese erfolgt ist -  möglich.

Die Schlußabrechnung (beginnend mit Schlußabrechnungspaket 1, welche die ÜHI-ÜHIII und die November- und Dezemberhilfe enthält) ist zur Zeit aber noch in Finalisierung und kann frühestens ab Februar 2022 durch die prüfenden Dritten vorgenommen werden.    

Quelle (ich erhalte keine Provision:): ÜBERBRÜCKUNGSHILFE I-IV, Plus, Endabrechnung, Schlußabrechnung, Endabrechnung, Härtefallfonds / Härtefallhilfe, Eigenkapitalzuschuss, Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Neustarthilfe Steuerberaterkammer Term Sheet - Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt (stbk-sachsen-anhalt.de)

 

Mit freundlichem Gruß aus Halle

Hilmar Speck
 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
WE
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Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen: Ich habe bei einem Mandanten genau dasselbe Problem. Andere Endabrechnungen konnten aber gesendet werden.

Per E-Mail habe ich den Sachverhalt bei der zuständigen Stelle berichtet - bisher noch ohne Antwort.

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karlhörterer
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Vielen Dank für die Info. Bei mir ist es genauso: Bei fast allen bisher gemachten Endabrechnungen war dies vorbelegt, nur bei einem Mandanten bisher nicht. Bin gespannt, welche Antwort Sie bekommen. Die IHK München hat gemeint, ich müsste evtl. einen Änderungsantrag stellen und wenn der bewilligt wird, danach die Endabrechnung nochmal neu machen. Das kann aber wohl nicht wirklich deren Ernst sein. Vielleicht können Sie das Ergebnis/die Antwort Ihrer Bewilligungsstelle hier posten oder mir mitteilen. 

Vielen Dank

Karl Hörterer

 

 

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WE
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Der Fehler im Antragsportal ist nun (zumindest bei mir) behoben. Auf der Seite, auf der man die Umsätze angibt, erscheint folgende Meldung:

 

WE_0-1642750830930.png

 

Die Felder für die Umsätze im Vergleichszeitraum sind nicht mehr gesperrt. Antrag lässt sich damit weiter bearbeiten und senden.

karlhörterer
Aufsteiger
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Hallo WE,

 

vielen Dank für die Info. Bei mir steht seit heute exakt der gleiche Text. Das Problem dürfte nun behoben sein.

 

Gruß 

Karl Hörterer 

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steuerschmidt
Beginner
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Ich  habe momentan einen bzw. zwei ähnliche Fehler:

 

Fehler 1:

In der Neustarthilfe Endabrechnung wird der Referenzumsatz als 6-monatiger Referenzumsatz ausgewiesen, ist also viel zu hoch. Ergo ergibt sich keine Rückzahlungsverpflichtung mehr obwohl eine Rückzahlung tatsächlich zutreffend wäre. Manuell korrigieren kann ich das Ganze nicht. Der Support hat nun nach 2 Monaten behauptet das Problem sei behoben, ist es aber noch immer nicht.

 

Fehler2:

Hier habe ich im ursprünglichen Antrag versehentlich einen zu hohen Referenzumsatz angeben (soweit also mein Fehler). Nun wird dieser Referenzumsatz in der Endabrechnung aber unveränderlich herangezogen. Wenn ich also die tatsächliche Aufteilung der (Referenz-)Teilsummen vornehme, so erhalte ich den Fehler, dass die Referenzsumme nicht mit den Teilsummen übereinstimmt.

 

Komme mir langsam verschaukelt vor. 

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swenzel
Einsteiger
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Der Fehler 1 (Gesamtumsatz 2019 wird als 6-monatiger Refenzumsatz übernommen) haben wir auch bei vier Mandanten. Heute kam folgende Email:

 

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Sie haben für Ihren Mandanten einen Antrag auf Neustarthilfe mit der Fallnummer RAT1R-XXXXXX eingereicht. Dieser wurde durch die Bewilligungsstelle bewilligt und ausgezahlt.

Im Rahmen der Vorbereitung der Endabrechnung ist nun aufgefallen, dass es in Einzelfällen im Online-Antragsportal zu einem nicht-gewünschten Verhalten gekommen ist. Dies hat dazu geführt, dass bei der Berechnung des Referenzumsatzes, der für die Ermittlung der Höhe der Neustarthilfe herangezogen wird, falsche Werte genutzt wurden. Dies hatte für die Bewilligung und Auszahlung der Förderung an Ihren Mandanten keine Auswirkung. Jedoch werden im Rahmen der Endabrechnung möglicherweise falsche Referenzumsätze zur Ermittlung der finalen Förderhöhe genutzt.

Es ist daher notwendig, die Daten Ihres Mandanten im Portal im Rahmen eines Änderungsantrags zu korrigieren. Sollte sich an den ursprünglichen Angaben nichts geändert haben, können Sie den Änderungsantrag mit diesen Daten befüllen und ohne weitere Anpassungen absenden. Wir haben Sie bereits für die Einreichung eines Änderungsantrages freigeschaltet. Erst wenn die Bewilligungsstelle Ihren Änderungsantrag beschieden hat, können Sie die Selbsterklärung zur Endabrechnung für Ihren Mandanten einreichen.

Sollten Sie die Endabrechnung bereits eingereicht haben, muss diese zurückgezogen werden, bevor Sie den Änderungsantrag einreichen. Sie haben noch bis Ende März die Möglichkeit, die Endabrechnung unkompliziert zurückzuziehen.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Unterstützung!

Bei Fragen oder Problemen können Sie sich gern an den Servicedesk wenden:

Service-Desk für prüfende Dritte: 
Service-Hotline +49 30 – 530 199 322 
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/kontakt

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Service-Desk Überbrückungshilfe
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

 

Für manche Mandanten habe ich bereits die Endabrechnung eingereicht. Ich bin am überlegen, ob ich die obigen Schritte tatsächlich machen soll. Immerhin brauche ich für den Änderungsantrag eine Unterschrift vom Mandanten und ich muss ihm erklären warum und dann für die neue Endabrechnung nochmals eine Unterschrift, weil sich die Fallnummer jeweils ändern.

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steuerschmidt
Beginner
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Die gleiche Mail habe ich heute auch erhalten.

 

Das war im Übrigen auch der Lösungsvorschlag der Prüfstelle zu meinem beschriebenen Fehler 2.

Die Folge war dann, dass die Prüfstelle den Änderungsantrag völlig losgelöst von der Historie zum ursprünglichen Antrag und dem eigentlichen technischen Problem als komplett neu behandelt hat. In der Konsequenz wurde ich mit diversen Rückfragen der Prüfstelle konfrontiert die bereits alle im ursprünglichen Antrag beantwortet waren. Auf meinen Hinweis hin, dass doch lediglich ein rein technischer Fehler behoben werden sollte und man doch bitte die Historie beachten solle, wurden die dann auch auch noch dreist: Wenn ich nicht alle Fragen mit samt Unterlagen/Belegen WIEDER beantworten würde, dann würde man nach Aktenlage den Fall entscheiden bzw. ablehnen.

 

Ich bin wirklich langsam stink sauer auf das Gebaren dieser Behörde. Die verstecken sich hinter ihrem Portal (alles anonym, keine Möglichkeit zur persönlichen Rücksprache (Telefonat) etc.) und stellen mithin irrwitzige - ich muss leider sagen auch schwachsinnige - Rückfragen. Nicht mal eine Beschwerde Möglichkeit wird uns eingeräumt.

 

Das diese Vorgehensweise der Prüfstellen auf Beraterseite Nerven, Zeit und Geld bzw. das Geld des Mandanten kosten, scheint egal zu sein. Ich empfinde die Hilfsprogrammen zunehmend als bürokratischer Wahnsinn.

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letzte Antwort am 17.03.2022 06:25:40 von steuerschmidt
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