Liebe Kollegen,
ich stehe auf dem Schlauch. In der Endabrechnung der Überbrückungshilfe II kann ich bei den verschiedenen monatlichen Fixkosten keine Personalkosten mehr eintragen. Die entsprechende Ziffer fehlt im Auswahlfeld. Das führt in der Berechnung dazu, dass Überbrückungshilfe zurück zu zahlen ist. Im Ursprungs Antrag waren Personalkosten nachweisbar eingetragen.
Was mache ich hier falsch? Danke vorab.
Gruß
Personalkosten werden doch prozentual aufgrund der Angaben 1-11 (wenn ich mich nicht irre) berechnet? So zumindest habe ich meine Tabellen aufgebaut um den StB zu entlasten...
Da kann kein Wert eingetragen werden, denn wie @renek schon sagt, ist das eine Pauschale, die rechnerisch ermittelt wird.
Eventuell den Haken vergessen bei „Es sind Personalkosten entstanden, die nicht vom Kurzarbeitergeld gedeckt sind“?
Genau das Feld für diesen Haken gibt es nicht. Auf dem Erstantrag schon...
Dass es nur pauschal berechnet wird, ist mir inzwischen (wieder) klar.
Hallo, genau dieses Problem habe ich gerade auch. Ich hab das Organisationsprofil erneuert - aber das Kästchen, es sind Personalkosten entstanden taucht nicht auf.
Hat da jemand eine Idee, woran das liegen könnte?
Vielen Dank,
EDIT: An falsches Programm gedacht.
Hat der Mandant auch mindestens 1,0 Mitarbeiter? Also mindestens 1 Voll- oder 2 Teilzeitbeschäftigte?
Ansonsten gilt er als Solo-Selbständiger und da gibt es keinen Zuschuss.
Wie @alexandereckel schon schrieb, wenn Sie die Firma als Soloselbständigen angegeben haben (Art des Unternehmens) dann kann das Feld Personalkosten gar nicht aufgehen.
Wenn ihre Firma AN hatte dann muss bei Art des Unternehmens sonstige eingegeben werden und die Anzahl der AN ermittelt werden und angegeben werden ob KUG erhalten wurde -ganzer Zeitraum ? Auch an Feiertage denken da gab es kein KUG.
Hallo,
ja, vielen Dank für die Antworten, es lag tatsächlich daran, dass ich den Mandanten als Soloselbständigen bezeichnet habe - wenn ich "Sonstige" eingebe, dann kommt das Kästchen.
vielen Dank
und schönen Sonntag Abend noch
T Oberer