Update 24.02.2021
Hallo zusammen,
ich habe Neuigkeiten zur EXCEL-Unterstützung zur "Überbrückungshilfe Phase 3":
Das EXCEL-Tool soll am Freitag dieser Woche - 26.02.2021 - zum Download bereitstehen.
Sollte sich aus heutiger Sicht noch etwas ändern melde ich mich.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Information unter Vorbehalt der laufenden Abstimmungen steht.
Hallo Herr Cornelissen,
arbeitet die Datev (neben der Excel-Lösung) auch am Daten-Export aus Rewe? Gibt es da schon einen Realisierungstermin? Die manuelle Erfassung im Online-Portal ist ein echter Zeitfresser und fehleranfällig.
Nach den ÜH1- und ÜH2-Einbindungen hatte ich mir eine schnellere Umsetzung durch die Datev erhofft!
Mit freundlichen Grüßen
Falko Emrich
Das Problem liegt nicht bei der DATEV, sondern beim IT-Dienstleister des BMWi. (Verständlicherweise) werden seitens des BMWi die Grundfunktionalitäten (Zuverfügungstellung des Verfahrens an die Bewilligungsstellen, Auszahlungsfunktionen) priorisiert. Erst danach werden den externen Softwarehäusern die XML-Schnittstellen zur Verfügung gestellt.
Hallo Herr Emrich,
ich kann Ihren Unmut verstehen.
Sobald uns die hierzu benötigten Infos zur Verfügung stehen, werden wir auch den XML-Upload aus Kanzlei-Rechnungswesen realisieren. Hierzu stehen wir bereits mit den Portal-Anbietern in Kontakt. Allerdings wird der XML-Upload für die Überbrückungshilfe Phase 3 portalseitig aktuell nicht angeboten.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Gibt es bereits Informationen ab wann das Tool und auf welchem Weg zur Verfügung gestellt wird?
Vielen Dank
Hallo @steuerberaterzukunft,
das Tool wird voraussichtlich ab dem Nachmittag im Download-Bereich zur Verfügung stehen.
Sobald dies der Fall ist, melde ich mich.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Ich habe mal 4 Fragenkomplexe in Bezug auf die in Kanzlei REWE bereitgestellte "Corona-Überbrückungshilfe Phase 3":
1.
Wenn ich in Zeile 21. die Investitionen für Digitalisierung mit 100.000 € ansetze bekomme ich dafür bei 40% Fixkostenerstattung einen Förderbetrag auf diese Position in Höhe von 40.000 € angezeigt. Eigentlich sind diese Kosten doch auf 20.000 € gedeckelt!?
Wird hier keine Deckelung seitens des Programmes berücksichtigt?
Was wenn die Kosten in verschiedenen Monaten anfallen, bekomme ich dann auf die gesamt 20.000 € jeweils nur die anteilige Fixkostenerstattung des Monats. Wenn man Pech hat, fällt dann die eventuell größte Teilrechnung in eine Monat, in dem es keine Förderung gibt, weil der Umsatzseinbruch "zu niedrig" war.
2.
Weiß jemand schon, was unter Kosten der Digitalisierung zu verstehen ist?
Sind das nur "Corona bedingte Investitionen" z.B. Programmierung eines Onlineshops oder
gehören dazu z.B.
a. Kosten zur Überarbeitung oder Neugestaltung einer bereits bestehenden Homepage und
b. Anschaffung von Tablets für alle Mitarbeiter
c. Einrichtung eines neuen PC Netzwerkes?
3.
Ist es unerheblich, in welchem Monat die baulichen Maßnahmen für Hygienekonzepte des Vorjahres angesetzt werden?
Dann wäre es doch sinnvoll, die gesamten, kumulierten Kosten der förderfähigen Monate des Vorjahres in dem Monat anzusetzen, in dem der höchste Umsatzeinbruch stattgefunden hat.
4.
Ist es korrekt, dass man den Antrag auf Überbrückungshilfe nur einmal gesamt für die Monate Januar bis Juni 2021 stellen kann?
Oder ist es möglich den Antrag Monat für Monat zu stellen (wenn man die Buchhaltung erstellt hat und die konkreten Zahlen kennt. Ich sehe das nicht so, aber ein Mandant von mir meint das.)?
Ich hoffe, da kann jemand helfen.
Danke
Update 26.02.2021 14:40 Uhr
Hallo Zusammen,
das Tool steht ab jetzt im Download-Bereich zur Verfügung.
Beste Grüße Michelle Raum
Alle Antworten immer unter Vorbehalt der jeweils gültigen Fassung der FAQ... 🤗
@Kai_M_Schlapp schrieb:Ich habe mal 4 Fragenkomplexe in Bezug auf die in Kanzlei REWE bereitgestellte "Corona-Überbrückungshilfe Phase 3":
1.
Wenn ich in Zeile 21. die Investitionen für Digitalisierung mit 100.000 € ansetze bekomme ich dafür bei 40% Fixkostenerstattung einen Förderbetrag auf diese Position in Höhe von 40.000 € angezeigt. Eigentlich sind diese Kosten doch auf 20.000 € gedeckelt!?
Wird hier keine Deckelung seitens des Programmes berücksichtigt?
Was wenn die Kosten in verschiedenen Monaten anfallen, bekomme ich dann auf die gesamt 20.000 € jeweils nur die anteilige Fixkostenerstattung des Monats. Wenn man Pech hat, fällt dann die eventuell größte Teilrechnung in eine Monat, in dem es keine Förderung gibt, weil der Umsatzseinbruch "zu niedrig" war.
Das Datev-Tool ist eine Unterstützung. Bitte keinesfalls einfach die Kontenwerte einfach übernehmen, sondern jeweils individuell prüfen.
Die Digitalisierungskosten sind momentan wahlweise dem Monat mit der optimalsten Förderquote zuzuordnen.
2.
Weiß jemand schon, was unter Kosten der Digitalisierung zu verstehen ist?
Sind das nur "Corona bedingte Investitionen" z.B. Programmierung eines Onlineshops oder
gehören dazu z.B.
a. Kosten zur Überarbeitung oder Neugestaltung einer bereits bestehenden Homepage und
könnte auch Wartung/Instandhaltung sein; Alternative Aktivierung und Förderung über 50% d. Afa.
b. Anschaffung von Tablets für alle Mitarbeiter
wahrscheinlich schon
c. Einrichtung eines neuen PC Netzwerkes?
wahrscheinlich schon
3.
Ist es unerheblich, in welchem Monat die baulichen Maßnahmen für Hygienekonzepte des Vorjahres angesetzt werden?
Dann wäre es doch sinnvoll, die gesamten, kumulierten Kosten der förderfähigen Monate des Vorjahres in dem Monat anzusetzen, in dem der höchste Umsatzeinbruch stattgefunden hat.
Momentan wahrscheinlich Zuordnungswahlrecht zum Monat mit der optimalsten Förderquote. Achtung bzgl. der Deckelung auf 20T€ pMonat. FAQ sind ziemlich unklar.
4.
Ist es korrekt, dass man den Antrag auf Überbrückungshilfe nur einmal gesamt für die Monate Januar bis Juni 2021 stellen kann?
Oder ist es möglich den Antrag Monat für Monat zu stellen (wenn man die Buchhaltung erstellt hat und die konkreten Zahlen kennt. Ich sehe das nicht so, aber ein Mandant von mir meint das.)?
Nein, momentan kann nur ein Antrag für den gesamten Förderzeitraum gestellt werden. Eine Berichtigungsmöglichkeit soll kommen; nicht jedoch eine Möglichkeit monatliche Anträge stellen zu können.
Ich hoffe, da kann jemand helfen.
Danke
Hallo Herr Kruse,
soweit schon mal vielen Dank.
So ähnlich sehe ich das wahrscheinlich auch 😉.
Eine Unklarheit habe ich noch:
Was meinen Sie unter Punkt 2.a genau unter "alternative Aktivierung und Förderung über 50% d. Afa".
Aktivierung und Abschreibung über 2 Jahre im Rahmen der normalen Rechnungslegung??
Genau. Wenn die Homepage ein neues Wirtschaftsgut ist. Sie können natürlich handelsrechtlich die tatsächliche Nutzungsdauer zu Grunde legen, da diese Maßstab lt. FAQ ist 😉
Update
Hallo zusammen,
voraussichtlich am 09.03.2021 stellen wir einen korrigierten Stand zur Verfügung.
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Hallo zusammen,
das Excel-Tool zur 3. Phase der Überbrückungshilfe (Bereitstellung am 26.02.2021) arbeitet leider fehlerhaft. Daher steht das Tool heute ab ca. 13:00 Uhr nicht mehr im Download auf datev.de zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Bereits im Tool erfasste Werte stehen nach dem Speichern beim Wiederöffnen nur noch teilweise zur Verfügung. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, Ihnen kurzfristig ein bereinigtes Excel-Tool anbieten zu können. Für den entstehenden Mehraufwand bitten wir um Entschuldigung.
Sobald mir Infos vorliegen, wann wir einen korrigierten Stand zu Verfügung stellen können, melde ich mich.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Update 08.03.2021 16:30 Uhr
Hallo zusammen,
die korrigierte Version des Excel-Tools zur 3. Phase der Überbrückungshilfe wird heute zur Verfügung gestellt.
Das Tool wird Ihnen gegen 19 Uhr im Download-Bereich zur Verfügung stehen.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Hallo Herr Cornelissen, danke - wir müssen jetzt die Anträge stellen und benötigen dringend den XML-Upload - die Daten händisch ins Portal eingeben zu müssen, ist schade, da es zusätzliche Arbeit und Gefahr der Falscheingabe mit sich bringt. Bis wann plant DATEV den XML-Upload zur Verfügung zu stellen?
Für den Antrag zur 3. Phase der Corona-Überbrückungshilfe ist derzeit portalseitig noch kein XML-Upload vorgesehen. Sobald dies im Portal möglich ist, werden wir die Funktion Datenexport für das Online-Portal in Kanzlei-Rechnungswesen durch eine Programmaktualisierung freischalten.
Das BMWi bzw. init programmieren momentan noch die Schnittstelle und müssen diese dann erst noch im Antragsportal zur Verfügung stellen. Die DATEV kann erst anschließend nach der Freigabe/ Freischaltung durch das BMWi im Antragsportal den XML-Upload aus Softwareanbietersicht anpassen/ anbieten.
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE I-III, Novemberhilfe gesamt, Dezemberhilfe gesamt, Neustarthilfe, Messe- und Kongressinfrastruktur Steuerberaterkammer – Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt (stbk-sachsen-anhalt.de)
Mit freundlichem Gruß
Hilmar Speck
Hallo Herr Speck,
gibt es auch schon nähere Informationen, wann die Neustarthilfe durch Steuerberater beantragt werden kann und ob eine nachträgliche Günstigerprüfung zur Überbrückungshilfe 3 im Gespräch ist? Das aktuelle Ausschlusskriterium "entweder Neustart- oder Überbrückungshilfe" stellt uns gerade vor eine kaum zu lösende Beratungsaufgabe!
Mit freundlichen Grüßen
Falko Emrich
Gehen Sie davon aus, dass es wirklich in ein paar Stunden losgeht:)
Der neue FAQ zur Neustarthilfe mit Stand 12.03.2021 wurde bereits auf der Kammerseite der StBK-Sachsen-Anhalt und soeben auf der Homepage des BMWi veröffentlicht. Bitte solange keine Gesamtprüfung der Hilfen möglich ist, Wahlrechte/ Vergleichsberechnungen sehr sorgfältig ausüben.
Bezüglich des Ausschlusskriteriums gibt es noch keine verbindliche Lösung. Das Problem wurde aber sofort mit Beginn der Neustarthilfe erkannt und sehr eindringlich kommuniziert und mit Nachdruck Änderungen gefordert!
Siehe: Neustarthilfe – Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt (stbk-sachsen-anhalt.de)
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
Update 17.03.2021
Hallo zusammen,
ich habe Neuigkeiten zur "Neustarthilfe":
Seit kurzem kann die Neustarthilfe auch über einen „prüfenden Dritten“ beantragt werden. Die Neustarthilfe hatten wir auf Basis der ursprünglich vorliegenden Informationen in der Programmunterstützung in Kanzlei-Rechnungswesen vorbereitet – bislang aber noch deaktiviert. Leider müssen wir diese vorbereitete Lösung jetzt überarbeiten, nachdem sich Änderungen in den FAQs ergeben haben und die Antragstellung im offiziellen Antragsportal anders als erwartet aussieht. Wir arbeiten hier an einer zeitnahen Lösung und geben hier in der Community und unter www.datev.de/ueberbrueckungshilfe Bescheid, wann eine Unterstützung bereitstehen wird.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Ich habe sehr viele Mandanten, die wegen der TSE nicht mehr weiter wissen. Ich weiß dieses Thema gehört hier nicht rein, nur ist der 31. März bei niemandem zu schaffen. So wie ich es erfahen habe, sind gerade mal 30% der TSE überhaupt verfügbar. Hier bahnt sich wohl das nächste Chaos an.....
So geht es mir auch. Jeden Tag rufen besorgte Mandanten wegen dem 31. März an. Man weiss ja gar nicht was richtig oder falsch ist. Aber das ist leider typisch an der Regierung. Etwas zu einem Datum bestimmen und dann kommt es nicht bzw. ist nicht verfügbar. Das kommt mir bekannt vor (Schnelltests, etc)
"DStV empfiehlt: Fristverlängerung nach § 148 AO zu beantragen
Der DStV empfiehlt in diesen Fällen daher, zeitnah einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 AO beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Teile der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben hierfür ein detailliertes Handout veröffentlicht. Sie können die Praxishilfe hier herunterladen."
Ok, danke aber Kassen die zwischen 2010 und 2019 gekauft wurden sind wohl schon raus und können bis 31.12.2021 warten:
https://www.deutsche-fiskal.de/produkte/gesetzliche-grundlagen
Ja, da steht der 31.12.21. Aber wo kommt das her? Ich finde nirgends etwas? Weder beim BMF noch in der Fachliteratur?
Ich glaube aber kaum, das die Deutsche Fiskal da irren kann.
Das ist doch quasi die Quelle dafür. Habe auch mal dort nachgefrgt.
Es ist der 31.12.21, das wurde mir mehrmals bestätigt und habe ich so auch an meine Mandanten weitergegeben.
Klingt ja auch logisch, wenn man bedenkt, das die Kasse (zwischen 2010 und 2019) ja schon auf einem sehr neuen stand ist.
Ist es nicht der 31.12.2022, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind?
Zitat: "(3) Wurden Registrierkassen nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft, die
den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 (BStBl. I S. 1342) entsprechen und die
bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, so dass sie die Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung nicht
erfüllen, dürfen diese Registrierkassen bis zum 31. Dezember 2022 abweichend von den § 146a und § 379
Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung weiter verwendet werden.“
Quelle, Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, Artikel 2 : https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/18_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2016-12-28-Kassenmanipulationsschutzgestz/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Sehe ich auch so.
Aber dies gilt nicht für PC-Kassensysteme!
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/2020/11/12/ueberbrueckungshilfe/
Mit freundlichem Gruß
Hilmar Speck
Nein, es ist der 31.12.2021 für Kassen, die bauartbedingt aufrüstbar sind und zwischen 2010 und 2019 gekauft wurden.
Für die nicht aufrüstbaren ist es der 31.12.2022.
Die Deutsche Fiskal GMBH hat es mir so geschrieben.
Update 06.04.2021
Hallo zusammen,
ich habe Neuigkeiten zur "Überbrückungshilfe Phase 3":
Am 9. April 2021 geben wir einen Hotfix zu Kanzlei-Rechnungswesen frei, der die Unterstützung der Neustarthilfe und die aktuellsten Änderungen im Antragsportal (branchenabhängige Fixkosten) umsetzt. Wann weitere Unterstützungen bspw. des zuletzt angekündigten Eigenkapitalzuschusses und des ausstehenden XML-Uploads folgen, können wir leider noch nicht sagen. Wir sind bei diesen Themen auf die zentralen Vorgaben angewiesen, die aktuell noch ausstehen. Wir geben Bescheid, wenn wir hier mehr wissen.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Update 21.04.2021
Hallo zusammen,
ich habe Neuigkeiten zum "XML-Upload":
Beim XML-Upload zur Überbrückungshilfe 3 bewegt sich was: Seit 20. April 2021 ist der XML-Upload im Antragsportal freigeschaltet. Allerdings werden wir den XML-Upload programmseitig erst dann unterstützen, wenn ein voll funktionales Antragsverfahren unter Einbindung des Eigenkapitalzuschusses im Portal möglich ist. Wir rechnen damit, dass die offizielle Berechnung zeitnah aktualisiert wird und wir spätestens in der 17. KW unser Programmupdate bereitstellen können. Wir informieren zum gegebenen Zeitpunkt.
Besten Gruß
Nico Cornelissen
Update 23.04.2021
Hallo zusammen,
ich habe Neuigkeiten zum "XML-Upload":
Mit dem Hotfix zu Kanzlei-Rechnungswesen vom 22. April 2021 steht der XML-Upload zur Überbrückungshilfe 3 zur Verfügung. Damit ist eine Wertübernahme aus der Programmunterstützung zur Überbrückungshilfe 3 in das Antragsportal möglich. Außerdem wurde die Darstellung der Berechnung des Eigenkapitalzuschusses an die nachjustierte Abbildung im Antragsportal angepasst.
Besten Gruß & ein sonniges Wochenende ☀️
Nico Cornelissen