Ich habe mal 4 Fragenkomplexe in Bezug auf die in Kanzlei REWE bereitgestellte "Corona-Überbrückungshilfe Phase 3": 1. Wenn ich in Zeile 21. die Investitionen für Digitalisierung mit 100.000 € ansetze bekomme ich dafür bei 40% Fixkostenerstattung einen Förderbetrag auf diese Position in Höhe von 40.000 € angezeigt. Eigentlich sind diese Kosten doch auf 20.000 € gedeckelt!? Wird hier keine Deckelung seitens des Programmes berücksichtigt? Was wenn die Kosten in verschiedenen Monaten anfallen, bekomme ich dann auf die gesamt 20.000 € jeweils nur die anteilige Fixkostenerstattung des Monats. Wenn man Pech hat, fällt dann die eventuell größte Teilrechnung in eine Monat, in dem es keine Förderung gibt, weil der Umsatzseinbruch "zu niedrig" war. 2. Weiß jemand schon, was unter Kosten der Digitalisierung zu verstehen ist? Sind das nur "Corona bedingte Investitionen" z.B. Programmierung eines Onlineshops oder gehören dazu z.B. a. Kosten zur Überarbeitung oder Neugestaltung einer bereits bestehenden Homepage und b. Anschaffung von Tablets für alle Mitarbeiter c. Einrichtung eines neuen PC Netzwerkes? 3. Ist es unerheblich, in welchem Monat die baulichen Maßnahmen für Hygienekonzepte des Vorjahres angesetzt werden? Dann wäre es doch sinnvoll, die gesamten, kumulierten Kosten der förderfähigen Monate des Vorjahres in dem Monat anzusetzen, in dem der höchste Umsatzeinbruch stattgefunden hat. 4. Ist es korrekt, dass man den Antrag auf Überbrückungshilfe nur einmal gesamt für die Monate Januar bis Juni 2021 stellen kann? Oder ist es möglich den Antrag Monat für Monat zu stellen (wenn man die Buchhaltung erstellt hat und die konkreten Zahlen kennt. Ich sehe das nicht so, aber ein Mandant von mir meint das.)? Ich hoffe, da kann jemand helfen. Danke
... Mehr anzeigen