Liebe @Gelöschter Nutzer ,
vor einigen Wochen kam ein Schreiben, mit dem beworben wurde, dass es eine neue App DATEV Tabellen und Informationen mobil gibt und man beim Erwerb von zwei bestimmten Druckvarianten einen Freischaltcode für die App bekommt, den man auch an die Mandanten weitergeben darf.
Tolle Idee! Kann man machen.
Eine Mitarbeiterin hat prompt die App installiert und bekommt nur immer den Hinweis, dass "Die Aktivierung wurde verweigert. Ihr eingegebener Code ist nicht valide".
Vermutlich lag das daran, dass es damals noch keine Jahresversion 2020 für die App gab.
Heute ist der 14.04.2020 und es gibt noch immer keine Jahresversion 2020.
Bin ich zu blöd, um das System zu verstehen oder mache ich etwas falsch?
Kann DATEV Fehlerhinweise bringen, mit denen der Normalo auch etwas anfangen kann?
GsD habe ich die Info noch nicht an die Mandanten weiter gegeben, sonst hätte ich mich bis auf die Knochen blamiert.
Sollte das Schreiben der DATEV nur eine Verkaufsförderungsmaßnahme sein, mit der mit leeren Versprechungen der Absatz gefördert werden soll?
Eigentlich fehlt mir die Zeit, mich mit so einem Schmarrn aufzuhalten. Danke, DATEV.
Ich bitte die @Gelöschter Nutzer um Stellungnahme.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Steuerbär,
hier die Antwort von meinem Kollegen der TabInf-Redaktion:
"gleich vorweg: Die TabInf mobil App für Steuer 2020 und die TabInf mobil App für Recht 2020 laufen seit 15. Februar. Es freut uns, dass die App damit bereits 4 Wochen nach Beginn der Buchauslieferung und 4 Wochen vor dem im DATEV Shop kommunizierten Bereitstellungstermin freigegeben werden konnte. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die Erstellung einer App nicht auf "Knopfdruck" erfolgt; nicht zuletzt Qualitätssicherungsmaßnahmen benötigen Zeit.
Wie werden zukünftig den Bereitstellungstermin besser kommunizieren.
Der 14. Februar wäre jedoch immer ein guter Termin für die App-Bereitstellung, da leicht zu merken: Valentinstag und Geburtstag der DATEV.
Für Fragen können Sie sich auch direkt über tabinf@service.datev.de an uns wenden.
Vielen Dank
Ihre TabInf-Redaktion"
Hallo Herr Maier,
Danke für die Beantwortung.
Eine bessere Kommunikation wäre künftig toll, dann weiß man, woran man ist und muss sich nicht aufregen.
Viele Grüße
Guten Tag Herr @Johannes_Maier
Geht die Übermittlung eines Freischaltcodes im digitalen Zeitalter auch anders als von DATEV praktiziert..?
Oder installiert sich demnächst jeder Briefdienstleister etc. diese APP?
Da kommt also ein DIN A4 Umschlag mit einem kleinen Pappkärtchen und soll nicht als Werbung verstanden werden...?
Papierlos ist irgendwie anders.....
schrieb:
Da kommt also ein DIN A4 Umschlag
DIN A4 aber dann nicht gefaltet sondern via Großbrief wie bei einer SmartCard? 😲
Könnte man, wenn schon Papier ein Muss ist, doch als 1 DIN A4 Brief optisch schick gestalten, den man 2x faltet und dann via Kuvert verschickt?
DATEV muss seine Genossen in 2 Bereiche aufteilen 😬: volldigitale und traditionelle 😇 . Und wer das Label digitale Kanzlei trägt, bekommt keinerlei Post von DATEV mehr (bis auf das gesetzlich Notwendige). Nur noch digitale Kommunikation auf den etlichen Kanälen und wenn man dann was "verpasst" und was "vercheckt" "drohen" eben Maßnahmen. E-Mail mit dem PromoCode gelöscht? Pech. Zumindest wenn man keine E-Mail Archivierung hat.
Oder, ich spinne mal rum, weil DATEV die Zukunft gerne am DATEV Benutzer festmachen möchte: Warum dann nicht eine DATEV App, in der man sich anmelden kann und via Push Mitteilung DATEV "Goodies" und Co. einstreut? Dann ist man gleich am richtigen Endgerät, klickt auf den Link, der AppStore geht auf, installieren und via copy&paste kann man die App - ach' braucht man nicht, weil man sich auch in der App anmeldet und hinter seinem Benutzerkonto die Lizenz für TabInf steckt. Fertig. ✌️
@metalposaunist schrieb:DATEV muss seine Genossen in 2 Bereiche aufteilen 😬: volldigitale und traditionelle 😇 . Und wer das Label digitale Kanzlei trägt, bekommt keinerlei Post von DATEV mehr (bis auf das gesetzlich Notwendige). Nur noch digitale Kommunikation auf den etlichen Kanälen und wenn man dann was "verpasst" und was "vercheckt" "drohen" eben Maßnahmen. E-Mail mit dem PromoCode gelöscht? Pech. Zumindest wenn man keine E-Mail Archivierung hat.
Warum Email mit Promo-Code? Wozu gibt es denn den Serivcebereich im DAP? Code kommt an (wie andere Mitteilungen auch), ab ins DMS, fertig. Oder eben nicht ins DMS, wird ja eh 2 Jahre konserviert...
Oder, ich spinne mal rum, weil DATEV die Zukunft gerne am DATEV Benutzer festmachen möchte: Warum dann nicht eine DATEV App, in der man sich anmelden kann und via Push Mitteilung DATEV "Goodies" und Co. einstreut? Dann ist man gleich am richtigen Endgerät, klickt auf den Link, der AppStore geht auf, installieren und via copy&paste kann man die App - ach' braucht man nicht, weil man sich auch in der App anmeldet und hinter seinem Benutzerkonto die Lizenz für TabInf steckt. Fertig. ✌️
Utopie. Aber gerne doch. Daran zu denken ja. Für die übernächste Generation nach uns....
Ein weiterer Klassiker: Kennwort für SmartCards, Kennwort für Archiv-DVD. Alles brav per Post....Wenigstens dass kann man ja in ein "Kanzlei-Portal" schubsen.....
Als dann enorme Einsparungsmöglichkeiten durch ca. 5000 "Label-Kanzleien"? Lustige Idee, @metalposaunist , mehr aber auch nicht...
Bisher gibt es bestimmt mehr "traditionelle" Kanzleien. Das sieht man doch allein schon bei der Interpretation der Basiszahlen im DIGICockpit.
Erstmal Plattform, dann mal gucken....
@andreashofmeister schrieb:
Lustige Idee, @metalposaunist , mehr aber auch nicht...
Ey, mit lustigen Ideen fangen gute Geschichten an 😉. Du bist halt mehr der Realist - ich der Visionär 😇.
@metalposaunist schrieb:@andreashofmeister schrieb:
Lustige Idee, @metalposaunist , mehr aber auch nicht...
Ey, mit lustigen Ideen fangen gute Geschichten an 😉. Du bist halt mehr der Realist - ich der Visionär 😇.
Es liegt ja nicht an den Visionären in der Community.
Sondern daran, dass man diese verstaubten Prozesse dort aufarbeitet, wo sie entstanden sind und scheinbar unbeeindruckt auch gelebt werden. In Nürnberg!
Das ist ja gerade das widersprüchliche daran: Nach außen Twittern und trotzdem noch Papierpost.
Code für ein digitales Produkt, dass es bis vor einiger Zeit noch auf einem Datenträger gab.....
Sei's drum.
Hallo andreashofmeister,
hallo metalposaunist,
wir verstehen Ihr Anliegen und halten es für gerechtfertigt. Allerdings haben wir uns bei den Freischaltkärtchen natürlich auch etwas gedacht: Wir möchten unseren Mitgliedern damit die Möglichkeit erhalten, wie bisher die Mehrzahl der Taschenbücher, jetzt auch die Freischaltcodes als Präsent an die Mandanten weiterzugeben. Und das funktioniert nun mal am besten durch persönliches Überreichen eines „analogen“ Kärtchens vom Mitglied an den Mandanten. Dass das im Moment nicht mehr wie früher klappt, konnten auch wir nicht voraussehen, hoffen aber, dass das jetzt ganz schnell wieder anders wird.
Die elektronische Übermittlung haben wir natürlich auch angedacht und sind mit Hochdruck dabei, mit der zuständigen Fachabteilung eine Umsetzung zu erarbeiten. An dieser Stelle bitte ich noch um ein wenig Geduld Ihrerseits. Unser Ziel ist es, Ihnen baldmöglichst eine entsprechende Lösung anbieten zu können.
Bei Fragen können Sie sich gerne direkt über tabinf@service.datev.de an uns wenden.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.
Vielen Dank
Ihr TabInf-Team
@Christian_Moesbauer schrieb:Hallo andreashofmeister,
hallo metalposaunist,
......jetzt auch die Freischaltcodes als Präsent an die Mandanten weiterzugeben. Und das funktioniert nun mal am besten durch persönliches Überreichen eines „analogen“ Kärtchens vom Mitglied an den Mandanten.
Vielen Dank
Ihr TabInf-Team
Guten Tag @Christian_Moesbauer ,
wir haben ein Kärtchen bekommen. Sollte das als Anreiz verstanden werden, mehrere weitere Kärtchen zu bestellen, die dann an die Mandanten weitergegeben werden können? Oder ist der Code zigfach nutzbar?
Unentgeltlich?
Guten Tag @Christian_Moesbauer ,
wir haben ein Kärtchen bekommen. Sollte das als Anreiz verstanden werden, mehrere weitere Kärtchen zu bestellen, die dann an die Mandanten weitergegeben werden können? Oder ist der Code zigfach nutzbar?
Unentgeltlich?
Nach meiner Kenntnis (vgl. Produktbeschreibung - warum nicht gleich auch auf der Karte?) gilt jeder dieser Codes mittlerweile für drei Nutzungen. D.h. bei Weitergabe der Karte an den Mandanten gehen damit de facto wohl zwei dieser Nutzungsmöglichkeiten verloren, wenn man sich nicht vor der Weitergabe den Code für die eigene Nutzung notiert. Da könnten uns doch die App-Profis hier in der Community gleich mal eine kleine Verwaltungs-App bauen?
Das kleine Beispiel zeigt, dass der jetzige Schritt wohl noch nicht ganz zu Ende gedacht wurde. Aber zumindest können wir jetzt erst einmal alle unsere Mitarbeiter vom "kleinen, grünen Buch" auf ihr Smartphone als Auskunftsquelle umheben, was ja auch nicht zu verachten ist.
Hallo andreashofmeister,
hallo rvh,
vorrangig soll das Produkt einen Mehrwert für unsere Mitglieder generieren. Zum Jahreswechsel haben wir erstmalig das Taschenbuch vom Freischaltcode entkoppelt, dafür aber den Leistungsumfang erweitert, d. h. mit einem Code können nun die Inhalte auf bis zu 3 mobilen Endgeräten aktiviert werden.
Wir würden uns natürlich ausgesprochen freuen, wenn Sie Gefallen, entweder an der Print- oder mobilen Version, finden und diese mit Ihren Mandanten teilen.
Dabei bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie Ihren persönlichen Code kanzleiintern verwenden möchten oder ihn ggf. nach außen hin weitergeben. Letzteres kann, wie von rvh geschildert, zur Folge haben, dass bei Weitergabe der Code verloren geht. Allerdings besteht diese Gefahr auch immer in einem gewissen Ausmaß bei der digitalen Ablage.
Sollte es hierbei zu Problemen kommen, können Sie uns jederzeit kontaktieren und wir finden im Einzelfall mit Sicherheit eine entsprechende Lösung für Ihr Problem.
Vielen Dank
Ihr TabInf-Team
@Christian_Moesbauer schrieb:
d. h. mit einem Code können nun die Inhalte auf bis zu 3 mobilen Endgeräten aktiviert werden.
Wird das am DATEV Server geprüft und nach 3x aktivieren wird der Code gesperrt und nicht mehr akzeptiert?
@Christian_Moesbauer schrieb:
Allerdings besteht diese Gefahr auch immer in einem gewissen Ausmaß bei der digitalen Ablage.
Deshalb ans DATEV Benutzerkonto binden, mit dem man sich in der App authentifizieren kann. Und via Lizenzverwaltung online kann die Kanzlei auch Lizenzen an Mandanten vergeben, der ebenfalls ein DATEV Benutzerkonto hat und sich die App herunterlädt und sich anmeldet, fertig. Abrechnung via Unterberaternummer, deren Kosten ohne MigMag auf der Kanzleirechnung auftauchen; mit MigMag stellt die DATEV die Kosten für TabInf gleich in Rechnung. Macht ein Jahresabo draus und jährliche Updates sind kostenfrei mit drin.
Tipp: Wenn Sie mit @Christian_Moesbauer die Personen direkt erwähnen, taucht dazu gleich eine Benachrichtigung bei der Glocke auf 😊.
Hallo @metalposaunist,
vielen Dank für den Hinweis.
Sobald der Code 3x aktiviert wurde, wird der Code nicht gesperrt, aber es lassen sich damit keine weiteren Geräte freischalten. An den bestehenden ändert sich nichts, diese werden auch nicht deaktiviert oder Ähnliches.
Auch hier: Wenn Probleme auftreten, einfach kurz bei uns melden. Wir finden umgehend eine Lösung für Sie.
Wir nehmen Ihren Vorschlag sehr gerne zur Kenntnis und besprechen dies mit den zuständigen Fachabteilungen, jedoch können wir an dieser Stelle nichts versprechen.
Ihr TabInf-Team
@Christian_Moesbauer schrieb:
Wir nehmen Ihren Vorschlag sehr gerne zur Kenntnis und besprechen dies mit den zuständigen Fachabteilungen, jedoch können wir an dieser Stelle nichts versprechen.
I know 😊. Aber technischen Input habt Ihr jetzt schon mal, wie ich es umsetzen würde und wie es ganz gut zur DATEV Strategie der Benutzerlizenz auch "ins Bild" passen würde und es digital damit für alle einfacher gehen sollte.
Dürfte auch gut zur Lizenzverwaltung online passen. Da taucht TabInf auf und den Zähler kann man da gleich rauf und runter setzen oder an natürliche Personen als Mandant zuweisen und hört Mitarbeiter A auf, kann man die Lizenz flexibel B zuweisen.
Moin,
für alle Techniker hier mag das Benutzerkonto der richtige Weg sein, ich als Steuerberaterin war sehr froh einfach einen Freischaltcode zu bekommen. Ich nutze als DATEV-Zugänge SmartCard und SmartLogin, mit dem Benutzerkonto auf Handy oder iPad habe ich immer noch so meine Schwierigkeiten.
Beim ersten Testen der App sind mir folgende Dinge aufgefallen:
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
@bfit schrieb:
Ich nutze als DATEV-Zugänge SmartCard und SmartLogin, mit dem Benutzerkonto auf Handy oder iPad habe ich immer noch so meine Schwierigkeiten.
Von mir aus kann man sich mit der TabInf App auch mittels SmartLogin anmelden 😬 (wie beim Upload mobil) und hinterm SmartLogin hängt die Lizenz, wobei das völlig egal ist, weil DATEV ja Benutzerlizenzen etablieren will und in der RVo "Personen als Rechteträger" und damit ist auch diese Frage obsolet, wenn die Lizenz an der Person hängt und nicht am Medium. Dann muss man nur noch eine Geräteverwaltung einbauen, damit 1 Person die TabInf Lizenz nur auf 5 Geräten gleichzeitig nutzen kann aber bei einem Gerätewechsel man nicht DATEV via SK kontaktieren muss, damit DATEV Gerät xy rauslöscht, weil ich das mit 2 Klicks selber machen will, wenn das Mandat in der Tür steht oder gerade am Hörer ist 🤓.
Danke für den Input @bfit! Sowas liest man als Feedback zur Produktverbesserung gerne 👍. Auch wenn ich mich schon ein bisschen frage, ob die App jemals in freier Wildbahn getestet wurde 😇🤐.
Hallo @Christian_Moesbauer!
Wann kommt der neue DATEV Shop endlich? Weil so, sieht das ja wenig professionell aus. Eine Kreuzung aus iPad und iPhone 🤔?
Hallo @metalposaunist,
vielen Dank für die Anregung. Eine Neuauflage des DATEV-Shops ist mir nicht bekannt, weshalb ich Ihnen zu diesem Thema keine Auskunft geben kann.
Dass im Shop die entsprechende Abbildung nicht ordnungsgemäß skaliert ist, gebe ich sehr gerne weiter. Dies könnte im Rahmen des Jahreswechsel aktualisiert werden.
Ihr TabInf-Team