Hallo andreashofmeister, hallo rvh, vorrangig soll das Produkt einen Mehrwert für unsere Mitglieder generieren. Zum Jahreswechsel haben wir erstmalig das Taschenbuch vom Freischaltcode entkoppelt, dafür aber den Leistungsumfang erweitert, d. h. mit einem Code können nun die Inhalte auf bis zu 3 mobilen Endgeräten aktiviert werden. Wir würden uns natürlich ausgesprochen freuen, wenn Sie Gefallen, entweder an der Print- oder mobilen Version, finden und diese mit Ihren Mandanten teilen. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie Ihren persönlichen Code kanzleiintern verwenden möchten oder ihn ggf. nach außen hin weitergeben. Letzteres kann, wie von rvh geschildert, zur Folge haben, dass bei Weitergabe der Code verloren geht. Allerdings besteht diese Gefahr auch immer in einem gewissen Ausmaß bei der digitalen Ablage. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, können Sie uns jederzeit kontaktieren und wir finden im Einzelfall mit Sicherheit eine entsprechende Lösung für Ihr Problem. Vielen Dank Ihr TabInf-Team
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