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DATEV Anwendungen auch für selbständige Bilanzbuchhalter

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letzte Antwort am 28.08.2020 16:53:05 von Dirk_Jendritzki
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bibukunde
Beginner
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Ich bin seit 20 Jahren DATEV-Anwender und habe in 2019 bitter feststellen müssen, dass selbständigen Bilanzbuchhalter die DATEV-Programme verwehrt bleiben, wenn Sie nicht mit einem Steuerberater direkt zusammenarbeiten.

 

Es gibt dann Alternativprodukte wie Lexware, hmd und Agenda, wo man sich separat einarbeiten muss.

 

Das ist echt schade und eigentlich wünschenwert, dass man wie bei Agenda für selbständige Bilanzbuchhalter ein abgespecktes Programmpaket anbietet,

 

was folgende Module nur enthalten braucht:

 

DATEV-Rechnungswesen mit Anlag

Lodas oder Lohn und Gehalt 

Eigenorganisation classic oder Comfort

Toolbox

Datev Unternehmen online

 

 

Mehr braucht es für die selbständigen Bilanzbuchhalter nicht. 

 

Warum sperrt sich da die DATEV weiterhin?

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cwes
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§ 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 der Datev-Satzung. Rechtlich nicht möglich.

peter
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bibukunde
Beginner
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Satzungen kann man ja ändern.

 

Vielleicht besinnt sich die DATEV, wenn sich irgendwann mal in den nächsten 10 Jahren die Bundesregierung mal Mum hat und das Steuerberatungsgesetzt zu Gunsten der selbständigen Steuerberater anpasst.

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t_r_
Allwissender
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Ich glaube mit solchen Aussagen machen Sie sich hier keine Freunde. 😉 Die Datev wurde von Steuerberatern für Steuerberater in der Form einer Genossenschaft gegründet. Das heißt auch heute noch sind die Gesellschafter der Datev überwiegend Steuerberater, hinzu kommen noch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.

 


@bibukunde  schrieb:

 

... wenn sich irgendwann mal in den nächsten 10 Jahren die Bundesregierung mal Mum hat und das Steuerberatungsgesetzt zu Gunsten der selbständigen Steuerberater anpasst.


Sie meinen wohl zu Ungunsten der selbstständigen Steuerberater anpasst. Ich glaube nicht, dass die Mehrheit der Steuerberater die Aufhebung der Vorbehaltsaufgaben positiv sehen würde.

 

In allen rechtsberatenden Berufen, dazu gehört auch der Steuerberater, wird eher gegen die Aufweichung der entsprechenden Gesetze, die die Rechtsberatung reglementieren, gearbeitet.

 

bodensee
Allwissender
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Satzungen kann man ändern ja, aber man muß es nicht wenn es nicht gewünscht wird. 

 

Wenn Sie denn seit Jahren mit Datev arbeiten und von den Vorbehaltsaufgaben der STB's die Finger lassen, dann frage ich mich wer macht den die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse für ihre Kunden ? Ihre Kunden selbst ? 

 

Wenn es denn ein Stb oder mehrere tun, wo ist dann das Problem ? Dann arbeiten sie einfach mit einem STB zusammen der für Sie die Datev Programme bestellt - Problem gelöst. 

 

Meine Interpretation ihrer Posts hier, sie machen das selbst auch wenn Sie es nicht dürfen ? Wissen tue ich das nicht und es tangiert mich auch in keinster Weise, nur kann ich ihre Motivation nicht nachvollziehen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Dirk_Jendritzki
Community Manager
Community Manager
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@bibukunde Bitte keine Crosspostings, einmal genügt, daher geschlossen.

Hier DATEV Anwendungen auch für selbständige Bilanzbuch... - DATEV-Community - 170655 geht es weiter.

Viele Grüße Dirk Jendritzki
Head of DATEV-Community | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.08.2020 16:53:05 von Dirk_Jendritzki
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