Betreffs der CORONA- Pandemie sind zwei Scenarios denkbar:
Zum Punkt 1 muß sich wohl die Kanzlei selber vorbereiten, so daß funktionierende Telearbeitsplätze vorgehalten werden und die Kontaktdaten der Mitarbeiter greifbar sind.
Welche Auswirkungen hätten wir zu befürchten, wenn über Nürnberg eine Quarantäne ausgerufen wird, wie es zur Zeit in Mailand erfolgte?
Gibt es ein Notfall- Konzept, so daß das RZ weiter laufen kann, und auch Störungen, wie heute zeitnah gefixt werden können. Problematik: Digitale Buchhaltungen sind ohne RZ- Zugriff auf die in UO gespeicherten Belege nicht mehr möglich und keine einzige Lohn- Abrechnung kann ohne funktionierendem RZ auf den Weg gebracht werden.
Wie wird in diesem Fall der Informationsfluß aussehen?
Hallo @arminwoif
wie viele andere Unternehmen haben auch wir aktuelle Notfall-Pläne, auch für den Fall einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus. Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Pläne nicht kommunizieren. Und auch an Spekulationen („Was wäre wenn …“) möchten wir uns nicht beteiligen. Zurzeit sehen wir die Verfügbarkeit des RZ durch Corona nicht beeinträchtigt.
Hallo,
Zurzeit sehen wir die Verfügbarkeit des RZ durch Corona nicht beeinträchtigt.
die Betonung liegt auf "durch Corona".
SCNR
Zurzeit sehen wir die Verfügbarkeit des RZ durch Corona nicht beeinträchtigt.
Das nennen Sie ernsthaft "Verfügbarkeit"?