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arminwoif
Beginner
Offline Online
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Betreffs der CORONA- Pandemie sind zwei Scenarios denkbar:

  1. Am Standort der Kanzlei wird eine Quarantäne ausgerufen
  2. Nürnberg wird in die Quarantäne gesetzt.

 

Zum Punkt 1 muß sich wohl die Kanzlei selber vorbereiten, so daß funktionierende Telearbeitsplätze vorgehalten werden und die Kontaktdaten der Mitarbeiter greifbar sind.

 

Welche Auswirkungen hätten wir zu befürchten, wenn über Nürnberg eine Quarantäne ausgerufen wird, wie es zur Zeit in Mailand erfolgte? 

Gibt es ein Notfall- Konzept, so daß das RZ weiter laufen kann, und auch Störungen, wie heute zeitnah gefixt werden können. Problematik: Digitale Buchhaltungen sind ohne RZ- Zugriff auf die in UO gespeicherten Belege nicht mehr möglich und keine einzige Lohn- Abrechnung kann ohne funktionierendem RZ auf den Weg gebracht werden.

Wie wird in diesem Fall der Informationsfluß aussehen?

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