Hallo,
vermutlich begegnet jedem Community-Mitglied immer wieder mal eine "Digitalisierungs-Mogelpackung", die 'breitbeinig' daherkommt, aber 'in der schicken Verpackung' ('in der dicken Hose') nur viel 'heiße Luft' und wenig Substanz anzubieten hat
Vielleicht sind es ja bloß die 'Hirngespinste' der Werbetexter, die den Ärger und den Frust verursachen.
Denn ich kann mir nicht recht vorstellen, dass die Software-Entwickler nicht selbst genau die Schwächen und Grenzen ihres Produkt kennen. Die Entwickler müssten ja direkt lügen, was sie natürlich nicht riskieren wollen 😉 .
Ich fände es hilfreich, wenn man hier einige typische Beispiele sammeln und 'an den Pranger stellen' könnte, um dieser Unsitte an falschen Versprechungen etwas entgegen zu setzen
Hier gleich ein erstes Beispiel (ein Zitat von der Website eines Software-Anbieters) :
Quelle: www.bomito.com/und_die_buchhaltung
Und die Buchhaltung?
Finden Sie es nicht auch seltsam, dass bestimmte Arbeiten immer wiederholt werden, obwohl man diese doch automatisieren könnte? Routinearbeiten wie zum Beispiel das Kontieren einer Rechnung oder eines Artikels, das Erfassen einer Zahlung, das Buchen aller Vorgänge oder das Auswählen eines Bankkontos im Online Banking. Sie tun es immer wieder, das Steuerbüro, die Logistiker, die Bänker und alle, die für oder gegen Sie arbeiten. Sie finden es grauenvoll für solche stupiden Arbeiten auch noch Geld zu bezahlen? Dann werden Sie sich mit Bomito so richtig wohlfühlen und es nie wieder missen wollen.
(der Text steht schon laaange auf der Website)
Ob die Entwickler immer noch mit den Basics der Buchführung kämpfen, weiß ich nicht.
Ich habe keinen Versuch mehr gestartet, es herauszufinden 😉
Man will ja einen Fehler nicht ohne Not wiederholen.
Frage an die Rechtsanwälte unter den Community-Mitgliedern:
Dürfen die Software-Anbieter denn irgendetwas versprechen, was sie nachweislich nicht halten ?
Oder kommt es auf die exakte Formulierung an ?
Oder anders gefragt:
Hätte ich ein Rückgaberecht, wenn eine versprochene Leistung nicht erbracht wird ?
@vogtsburger schrieb:
Und die Buchhaltung?
Finden Sie es nicht auch seltsam, dass bestimmte Arbeiten immer wiederholt werden, obwohl man diese doch automatisieren könnte? Routinearbeiten wie zum Beispiel das Kontieren einer Rechnung oder eines Artikels, das Erfassen einer Zahlung, das Buchen aller Vorgänge oder das Auswählen eines Bankkontos im Online Banking. Sie tun es immer wieder, das Steuerbüro, die Logistiker, die Bänker und alle, die für oder gegen Sie arbeiten. Sie finden es grauenvoll für solche stupiden Arbeiten auch noch Geld zu bezahlen? Dann werden Sie sich mit Bomito so richtig wohlfühlen und es nie wieder missen wollen.
Der Fehler sitzt ja am Ende nicht (notwendigerweise) im Programm, sondern vor dem Bildschirm. Das Problem ist ja, dass sich tatsächlich regelmäßig 80% der Buchungen einfach automatisieren lassen, nur den Rest bekommt man ohne entsprechendes Wissen nicht so abgebildet, wie es das FA gerne bei einer Prüfung sehen möchte.
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Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
... wenn die Entwickler nicht mit Buchführungswissen vorbelastet sind, wird es schwer, die 80% zu erreichen.
... so etwa wie einen wissenschaftlichen Text mit Hilfe eines Wörterbuchs in eine völlig fremde Sprache zu übersetzen
Die ersten Datev-Buchungsstapel, die uns der Mandant bzw. der Nutzer einer Software, schickte, erreichten noch nicht mal 1%, weil kein einziger Buchungssatz stimmte.
Durch Klärung einiger grundsätzlicher Fragen (brutto, netto, Konto, Gegenkonto, Leistungsdatum, Rechnungsnummern, Belegfeld 1, OPOS etc.), konnte der Prozentsatz der verwendbaren Buchungssätzen deutlich gesteigert werden.
Leider sind aber immer noch 'stupide Arbeiten' erforderlich, für die sogar noch Geld zu bezahlen ist 😎
Das Thema "Digitalisierung" ist doch Fluch und Segen zugleich.
Zum einen wundert es, an wie vielen Stellen heute noch völlig unnötige manuelle Abschriften erfolgen, auf der anderen Seite wird der Begriff dagegen von völlig unqualifizierten Laien instrumentalisiert, glorifiziert und propagiert.
Weil in vielen Bereichen gewisse Fördermittel und öffentliche Investitionen im Spiel sind, kennen auch die Fachfirmen keine Grenzen, um unter dem Deckmantel Digitalisierung ein gutes Stück vom Kuchen abzubekommen. Da wird dann schon mal eine einfache Kupplung zur "digitalen Kupplung" (PS: rede ist hier vom Bahnsektor - es ist nur eine mechanische Kupplung, die auch elektrische Leitungen kuppelt, über die elektrische - auch digitale - Signale geführt werden können -> logischerweise eine förderfähige "digitale" Kupplung???).
Im Gegensatz dazu, möchte ich aber festhalten, dass im steuerberatenden Bereich von echter Digitalisierung gesprochen werden kann, welche das Potenzial hat, Abläufe massiv zu optimieren.
Leider wird hier in meinen Augen die Kuh aber von zu vielen Stellen smart abgemolken. Im Ergebnis reduziert sich der Arbeitsaufwand, aber die Preise steigen zumindest teilweise, weil jeder der jemals eine Programmzeile verfasst hat, die Hände aufhält und möglichst per Abo für trivialste Leistungen kontinuierlich Umsätze generieren möchte.
Interessant ist, wie mitunter die SW-Entwickler selbst ihre teilweise aus Freeware zusammengebastelten Programme in Business-Cases für die Kunden fassen und die besinnungslos reden (Motto: Gier frisst Hirn), bis die endlich bestellen oder dies gar müssen, weil z.B. große Dienstleister wie die Datev, wesentliche Programmfunktionen outsourcen, um die eigenen Risiken bei unveränderten Einnahmen zu reduzieren...
Schade, des es offensichtlich ein Haufen Gesetze und Vorgaben zur digitalen Buchhaltung und Kommunikationen mit den Behörden gibt, aber leider keine vereinheitlichten Datenformate, die einen universellen Datenaustausch erlauben, vorgeschrieben sind. So muss man dann Schnittstellen für Amazon, PayPal, z.T. bei den Banken mit separaten Programmen realisieren, deren Aufgabe, darin besteht, Spalten in einer Liste korrekt zuzuordnen ...
Fand die heutige Meldung ganz passend zum Thema Digitalsierung in Deutschland. Scheinbar mag man in allen Belangen Schlusslicht werden
Kahlschlag für die Digitalisierung oder von 377 auf 3 Milliionen
Na ja, da fällt einem nichts mehr ein . . . 😞 Wir sind sowas von im A . . .
@vogtsburger schrieb:
... Frage an die Rechtsanwälte unter den Community-Mitgliedern:
Dürfen die Software-Anbieter denn irgendetwas versprechen, was sie nachweislich nicht halten ?
Oder kommt es auf die exakte Formulierung an ?
Oder anders gefragt:
Hätte ich ein Rückgaberecht, wenn eine versprochene Leistung nicht erbracht wird ?
Jetzt kommt die Juristenantwort: es kommt darauf an, a) was im Vertrag steht und b) um welche Art von Vertrag es sich handelt.
Nach einem Blick auf die Internetseite würde ich vermuten (ich kenne weder die AGB noch sonstige Details), dass es sich um einen Lizenzvertrag mit Dienstleistungselementen oder einen Mietvertrag handelt. Anders als bei einem Kaufvertrag bei dem auch Werbeaussagen die "übliche Beschaffenheit" des Produkts beschreiben können, gibt es solche Regelungen im Lizenzrecht nicht. In diesem Fall müssten Sie die Werbeaussagen als Leistungsbeschreibung in den Vertrag aufnehmen. Vergleichbares gilt bei einem Mietvertrag, wenn auch hier über die Auslegung der "Gebrauchstauglichkeit" ggf. diese Werbeaussagen einbezogen werden können.
Ansonsten bleibt nur nach das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) um krass falsche und irreführende Angaben zu bekämpfen; und dann sind wir im Bereich der Nachweisbarkeit.
@vogtsburger schrieb:
... vermutlich begegnet jedem Community-Mitglied immer wieder mal eine "Digitalisierungs-Mogelpackung", die 'breitbeinig' daherkommt, aber 'in der schicken Verpackung' ('in der dicken Hose') nur viel 'heiße Luft' und wenig Substanz anzubieten hat
Das ist heute doch die Regel und nicht die Ausnahme.😎 Ich denke da nur an so Worte wie "klimaneutral", "nachhaltig" ...😉