Und zu allem Überfluss fühle ich als prüfende Dritte mich auch noch echt verhohnepiepelt. Immer dann, wenn ich unsicher in der Auslegung war und Rücksprache mit eben jener Bewilligungsstelle halten wollte, damit ich ihrem Willen entsprechend auslege, habe ich als Antwort bekommen: Das müssen Sie mit einem prüfenden Dritten besprechen, der entscheidet das (sinngemäß). Und jetzt plötzlich hat die Bewilligungsstelle doch unabhängig vom prüfenden Dritten eine Meinung?
Wie gut, dass ich nicht in Bayern sitze und noch Hoffnung haben darf, dass diese Vorgehensweise keine Schule macht...
@swenzel schrieb:… die lediglich in einzelnen Monaten des Förderzeitraums von Juli bis Dezember 2021 angegebenen Umsatzeinbußen …… die angegebenen Umsatzeinbußen in den Fördermonaten Juli, September, Oktober, November und Dezember 2021 …
Das VG hat eine interessante Arbeitsdefinition von "einzelne". 🤔
Aber mal im Ernst: Nach diesem (lächerlichen) Urteil sollte sich die Klägerin doch mal direkt an die nächst höhere Instanz wenden, oder?
Es ist leider genau das, was Lukas Hendricks in den Veranstaltungen gesagt hat:
Es kommt auf die Verwaltungspraxis an, alles andere ist mehr oder weniger egal (etwas verkürzt dargestellt...).
Man könnte auch sagen: Willkür - solange die willkürliche Entscheidung für alle Betroffenen gleich ausfällt.
Ich bin echt dankbar in einer Demokratie zu leben und sehe die Unterschiede zu anderen Ländern mit restriktiven/ diktatorischen Systemen. Aber hier zeigt sich wieder mal, dass Recht und Gerechtigkeit zwei unterschiedliche Dinge sind...