@Thomas_Kahl schrieb:Wie wäre es denn, wenn Sie als Begründung schreiben würden, dass der Antrag gemäß der damaligen Verwaltungspraxis und -Meinung gestellt wurde (nix anderes sind die FAQ ja)
Ist nach bisherigen Entscheidungen egal:
...Dank Dir Andre, das kann ich dann wenigstens meinen Mandanten zeigen.....
...was die Sache als Solche nicht besser macht, aber mich evtl. ein klein wenig vor meinen Mandanten exkulpieren kann...
...Frohes Schaffen allerseits.....
@andrereissig schrieb:
Ist nach bisherigen Entscheidungen egal:
Probieren kann man's trotzdem. Wenn sie dann immer noch ablehnen, kann dir bei der Klage wenigstens nicht vorgeworfen werden, du hättest es nicht versucht. 😉
Mich begeistert ja die Formulierung "...oder gar der FAQ..."
Als wenn es ein Affront wäre, die FAQ zu Rate zu ziehen.
Und wir lesen die auch noch...
wie so Verrückte....
Wieso kam es jemals auf die FAQ an ?
Wir hätten von Anfang Pippi Langstrumpf spielen sollen, mach dir die Anträge wie sie Dir gefallen. Die FAQ haben keine Aussagekraft und sind für Gerichte offensichtlich irrelevant. Also hätten wir uns ja nur Fragen müssen was wollte der Zuwendungsgeber ?
Ich denke er wollte nur eines die Pleitewelle die jetzt durchs Land rollt verhindern, dann hätten wir die FAQ's gar nie gebraucht.