Naja, hier begibt man sich ziemlich schnell auf dünnes Eis und eine allgemeingültige Antwort ist schwierig.
Mangelhafte Warenversorgung ist gemäß FAQ 1.2 ja explizit kein Fördergrund:
Nicht als coronabedingt gelten beispielsweise Umsatzeinbrüche, die zurückzuführen sind auf wirtschaftliche Faktoren allgemeiner Art (wie Liefer- oder Materialengpässe) oder die sich erkennbar daraus ergeben, dass Umsätze beziehungsweise Zahlungseingänge sich lediglich zeitlich verschieben. Ebenso sind Umsatzeinbrüche, die sich aufgrund von Schwierigkeiten in der Mitarbeiterrekrutierung ergeben, nicht coronabedingt.
Außerdem ist es natürlich nicht ganz einfach, mit Kundenzurückhaltung und Vorsicht der Bürger zur argumentieren, wenn gleichzeitig 70.000 Besucher dicht an dicht ins Stadion rennen.
Hier muß man die detaillierte und individuelle Begründung des Mandanten einholen und ich kann hierbei nur empfehlen, die Plausibilisierung, zu der wir als prüfender Dritter verpflichtet sind, gewissenhaft vorzunehmen.
Ich versuche mal, ein Beispiel zu basteln:
Ich bin ein Sanitätsfachhaus und habe zumeist Laufkundschaft. Da sich meine Kundschaft überwiegend aus vulnerablen Gruppen rekrutiert, sind gerade diese vom Wegfall der Coronaschutzvorschriften verunsichert und meiden daher mein Geschäft.
Ansonsten wird es im Einzelhandel nicht ganz einfach, ausbleibende Kundschaft zu verargumentieren, wenn alle Schutzvorschriften weggefallen sind.
Bei Brautmoden könnte man z. B. noch sagen, daß ein gewisser Vorlauf von Nöten ist, da ja nicht pünktlich zum Wegfall der Beschränkungen alle vor den Altar rennen.
Wie gesagt: Alles sehr individuell und sicher nicht abschließend in diesem Umfeld hier zu beantworten.
Alles was wir hier besprechen, ist ohnehin Spekulation, da die Entscheidung der Bewilligungsstelle nicht sicher zu antizipieren ist.
Zu @andrereissig ergänzend.
Ich hatte bei fast allen Anträgen ( 5 sind seit heute noch nicht beschieden) in der Machart der ihren.
In meine Fällen in denen die L-Bank explizit wollte das ich bestätige das die Umsatzeinbrüche a) coronabedingt sind und b) nichts mit dem Ukrainekrieg und c) nicht auf durchbrochene Lieferketten zurückzuführen seien,
habe ich a und b) immer bestätigen können bei c) habe ich einem Fall sehr ausführlich geantwortet ( Fahrradeinzelhändler) dass er zwar Fahrräder bestellen konnte aber keine beliefert bekam, weil ich China (Shimano produziert dort) die Fabriken geschlossen waren und deshalb alle namhaften Hersteller keine Fahrräder ausgeliefert haben. Sein Bestand an Neufahrrädern betrug 5 in Worten fünf, ansonsten stehen dort mehrere Hundert. Daher kein Verkauf möglich und daher Umsatzeinbruch den er mit Rep. nicht kompensieren konnte.
Daher habe ich der L-Bank in einem Punkt explizit widersprochen aber natürlich die Gründe dafür offengelegt. Bewilligungsbescheid ist da.
In diesem Stil hatte ich einige z.Bsp. auch ein Einzelhändler der ausschließlich Abendkleider verkauft und die brauche ich halt nur oder kaufe die nur wenn Veranstaltungen sind, sprich hier braucht es den Vorlauf wie bei Brautmoden auch.
Ich müsste jetzt alle durchforsten dazu fehlt mir die Zeit, aber ich hatte das immer wieder das ich der L-Bank widersprochen habe und dennoch wurden bis auf die fehlenden 5 alles positiv beschieden.
So hatte gerade ein Telefonat mit der Ihk München bezüglich eines Verlängerungssntrages vom 14.04.2021.
Alle Rückfragen wurden bereits im Juli !! beantwortet.
Mur wurde mal wieder mitgeteilt Antrsg sei in Prüfung der Bund habe die Prüfung gerade wegen den gestellten fragen verschärft somit müsse jeder Antrag Manuell geprüft werden es könne sich noch ne ganze Weile ziehen.
Das ist doch mal für den Mandanten eine tolle Nachticht.
So langsam verzweifle ich mit der L-Bank....
Es geht um einen Antrag auf ÜBH 4.
Eingereicht Mitte Juni, vorläufiger Bescheid alles da.
Gestern habe ich die Rückfrage der L-Bank bekommen:
Also genau die Fragen, die bereits im Antrag beantwortet wurden.
Also beantworte ich brav als prüfender Dritter (hab ja nix anders zu tun), dass die Fragen bereits im Antrag beantwortet wurden, ich aber gerne nochmals die Antworten den Mandanten hier wiedergebe.
Jetzt kommt der Abschuss:
Kommt heut eine Frage dazu (konnte man ja gestern nicht dazu machen):
Nach Prüfung der angegebenen Umsätze der ÜBH3+ und ÜBH4 ?
Ich hab mal die Aussage bekommen, dass die keinen Zugriff auf weitere Anträge des Mandanten haben.
Aber was noch geiler ist:
Der Mandant hat gar keine ÜBH3+ beantragt! Auch keine ÜBH1-3 oder Neustarthilfe oder sonst irgendwas...
@Lukas_Hendricks das könnte etwas für Ihre Sammlung der Kuriositäten sein...
In diesem Sinne, hoffen wir, dass der Sch*** bald vorbei ist. Mir kraust es schon vor den Schlussabrechnungen, vor denen ich mich bis jetzt sehr gut drücken konnte.
Grüße
AKW
Wir hatten alle Fragen im Juli beantwortet !! Antrag gestellt am 21.4 bis heute nichts keine Antwort nichts
Guten Abend
hat denn schon jemand von den Änderungsanträgen einen Bescheid und das Geld bei uns kommt nichts !!
Alle Rückfragen beantwortet seit Juli, keine Reaktion der bewilligungsstelle
Hallo
gibt es bei euch schon neues von der ÜBH 4
Wir haben im April Antrag gestellt. Alle Rückfragen per Bekege usw beantwortet Bus heute keine Reaktion
Bei mir sind alle Anträge - bis auf 3 , da gab es letzte Woche noch extrem aufwändige Rückfragen- alle genehmigt und das Geld wurde ausbezahlt. Insgesamt waren das glaube ich 24 Anträge .
Unsere Rückfragen wurden aufwendig im Juli bereits beantwortet. Auch bzgl der Coronabedingtheit (Schausteller)
Dann würde ich einfach mal nachfragen und versuchen jemand an die Strippe zu bekommen.
Hier in Ba-Wü waren die a) telefonisch erreichbar und b) ausgesprochen nett auch wenn Sie in aller Regel auch nicht mehr Infos geben konnte als das was in den FAQ schon steht.
Problemkinder konnten die leider auch nicht lösen, aber ich denke Auskunft warum immer noch nichts passiert ist oder wann was passiert werden die schon geben können.
Sei in Arbeit
hier auch was dazu
Damit sind ihre ganzen Fragen doch beantwortet. Glückwunsch. Irgendwann erhalten Ihre Mandanten ja dann das Geld.
Ich liebe die IHK ( Ironie aus) , hätte man am Anfang beantragt hätte man alles schätzen müssen und eine der Nachfragen ( Antrag war von Anfang Mai , Stand Fibu 03-2022) war letzte Woche mal soll die Belege zu den geschätzten Zahlen vorlegen, die es natürlich nicht geben kann.
Daher denke ich war Strategie von vermutlich allen oder sehr vielen STB warten wenn nicht unbedingt das Geld sofort gebraucht wird um Schätzungen so gut es geht zu vermeiden und sich so die Arbeit für die Schlussabrechnung zu erleichtern. DAs wiederum sollten alle Stellen inkl. IHK eigentlich wissen.
Heute 11.10 nach 8 Wochen vergangener Zeit der beantworteten Rückfragen erneute Rückfrage !!
nun wird eine detaillierte Aufstellung der Umsätze gefordert von 2019/2020/2021 .
Auserdem soll man die Richtigkeit bestätigen da Antragsvolumen über 100.000 Euro liegt
Das verstehe ich wenn 2020 im vergleichsmonat mehr Umsatz war als 2019 ist es nicht Corona bedingt ?
Ich habe eine wichtige Frage: Wenn eine Nachfrage zu der Überbrückungshilfe kommt, wie lange habe ich Zeit zu antworten?
10 Kalendertage. Wenn die Zeit jedoch nicht ausreicht, hat bei mir bisher jedes Mal die Bitte um Gewährung einer Fristverlängerung und erneute Bereitstellung der Fragen im Portal geholfen.
Ich würde aber empfehlen, das erst einen Tag vor Fristablauf zu machen, denn in der Regel wird die Rückfrage am gleichen Tag wieder eingestellt.
Ja, ich muss von Mitte November bis Ende Dezember in Kur. Da muss ich mich dann wohl dort melden und die Fristverlängerung einreichen.
Guten Abend
ich möchte mal in die Stunde fragen da unser Änderungsantrag vom April 2022 immer noch nicht beschieden ist.
hat jemand hier zufällig Erfahrungen ? ÜBh4 Änderungsantrag Monate April bis Juni
Guten Morgen,
von fünf Überbrückungshilfeanträgen IV (alle IHK München) ist bei uns einer noch nicht bearbeitet. Die anderen wurden aber auch erst im Oktober 2022 abgeschlossen. Teilweise gab es bis zu fünf Rückfragen - immer schön eine nach der anderen und nicht auf einmal. Änderungsanträge für April bis Juni 2022 haben wir - nach Rücksprache mit den Mandanten - gar nicht mehr gestellt.
Also mittlerweile 7 Monate her als der Antrag gestellt wurde!
letzte Nachfrage am 1.11.2022 beantwortet null Reaktion
Guten Morgen
gibt es denn bei jemand schon neues bei der Überbrückungshilfe 4 ? Ich habe 1 Antrag (Änderungsantrag) gestellt am 21.04.2022 letzte Rückfrage bestimmt die 5 schon vom 1.11.22 immer noch keine Reaktion
Guten Abend
nun nach fast 9 Monaten seit Antragstellung Änderungsantrag üBH4 und Beantwortung der letzten Frage am 1.11.22, telefonierte ich heute mit der IHK München der Herr erklärte mir es sei beim Abgleich der Daten mit Finanzamt ein Fehler gemeldet worden dies würde seit ACHTUNG 2.11.22 geprüft !! Naja zum einen wird der Mandant seit Juni 22 wegen Sitzverlegung bei einem anderen Finanzamt geführt und 2 müsste das ja Automatisch hinterlegt sein.
ich werde verrückt in der Sache
Guten Abend
ich hätte eine Frage zum Thema Verbundunternehmen.
Mandant Schausteller GmbH Gesellschafter 100 Prozent
ihm gehört zu 100 Prozent ne Maler GmbH die fällt aber laut der Definition normal wegen total anderer Tätigkeiten laut EU Definition und der FAQ raus !!
Wie sehr ihr das ?
@Shawn1981 schrieb:Guten Abend
ich hätte eine Frage zum Thema Verbundunternehmen.
Mandant Schausteller GmbH Gesellschafter 100 Prozent
ihm gehört zu 100 Prozent ne Maler GmbH die fällt aber laut der Definition normal wegen total anderer Tätigkeiten laut EU Definition und der FAQ raus !!
Wie sehr ihr das ?
Na ja, das hat sich eingeschlichen, nachdem eine Konkretisierung in die Fußnoten zu Punkt 5.2 aller FAQs Einzug gehalten hat, die da lautet:
Familiäre Verbindungen gelten als ausreichend für die Schlussfolgerung, dass natürliche Personen gemeinsam handeln.
Dadurch nehmen die Bewilligungsstellen bei familiären Verflechtungen mittlerweile reflexartig einen Unternehmensverbund als gegeben an. Da kann die Schwester einen Chemiekonzern besitzen und der Bruder einen veganen Fahrradladen und schon sind das verbundene Unternehmen.
Das interpretieren die Bewilligungsstellen aus der
EU-Verordnung Nr. 651•/•2014 DER KOMMISSION - vom 17. Juni 2014
aus Anhang I, Artikel 3.
Allerdings gibt es hierzu ja bereits vorherige Entscheidungen, die besagen, daß familiäre Verbindungen erstmal nur ein erster Hinweis auf verbundenen Unternehmen sind, die durch weitere Indikatoren zu konkretisieren wären, wie z. B. in
wo schon 10 Jahre zuvor entschieden wurde, daß der familiäre Verbund allein nicht ausreicht.
Große Kanzleien sehen darin ja mittlerweile sogar einen möglichen Verstoß gegen das Grundgesetz:
Corona-Wirtschaftshilfe: Familie als verbundenes Unternehmen? | Fieldfisher
(Hochinteressanter Artikel!!!)
Fazit: Viele Bewilligungsstellen sehen familiäre Beziehungen mittlerweile als direkten Beweis für einen Unternehmensverbund.
Ob das rechtlich durchsteht ist mindestens fragwürdig, wenn es keine darüber hinausgehenden Indikatoren gibt.
Leider wird sich das wohl nur auf dem Klageweg im Rahmen des bevorstehenden Rechtsbildungsprozesses rund um die Überbrückungshilfen klären lassen.
Argumentativ werden Sie da bei der Bewilligungsstelle vermutlich wenig ausrichten können, da dort nach "Schema F" gearbeitet wird.
Hallo
es geht in diesem Falle nicht um ein Familienmitglied sondern der Gesellschaft der Schausteller GmbH ist auch Gesellschafter einer Maler GmbH und laut faq wäre es nur ein Verbund bei gleichen oder ähnlichen Gewerken !! Ich bin der Meinung dass ein Maler was anderes macht als ein Schausteller
@Shawn1981 schrieb:Hallo
es geht in diesem Falle nicht um ein Familienmitglied sondern der Gesellschaft der Schausteller GmbH ist auch Gesellschafter einer Maler GmbH
Also wenn bei Familien schon ein Verbund angenommen wird, wäre das bei Personenidentität ja erst recht der Fall.