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Überbrückungshilfe IV seit 07.01.2022 beantragbar

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letzte Antwort am 21.05.2023 08:01:42 von Shawn1981
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Shawn1981
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Es war doch eine verständliche Frage ?? 
hat schon irgend jemand einen Änderungsantrag bewilligt bekommen ? 

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AKW
Fachmann
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Nachricht 122 von 214
1161 Mal angesehen

Um mal einen Knopf an den Spam zu machen, damit nicht die wichtigen Nachrichten/Informationen untergehen:

 

Ja, ich habe schon Bescheide für das 1. Quartal und einen darauf folgenden Änderungsantrag für das 2. Quartal und ich habe schon Bescheide für das komplette 1. Halbjahr aufgrund eines Antrags.

 

Allesamt von der L-Bank BaWü. 

 

Sollten dazu Fragen sein, gerne die PN-Funktion benutzen, dass es hier noch lesbar bleibt. Danke.

 

Grüße AKW 

swenzel
Aufsteiger
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Nachricht 123 von 214
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Wir haben heute Nacht den ersten vorläufigen Bewilligungsbescheid für einen noch nicht abschließend bearbeiteten Antrag für die Überbrückungshilfe III bekommen. Für die Überbrückungshilfe III plus bzw. IV müssten die vorläufigen Bescheide in den nächsten Tagen kommen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der von Ihnen gestellte Antrag auf Überbrückungshilfe III mit der Fallnummer UBH3R-XXXXX ist fristgerecht eingegangen. Die Prüfung Ihres Antrags ist noch nicht abgeschlossen.

 

Da die Frist für die Gewährung von Überbrückungshilfe am 30. Juni 2022 mit dem Auslaufen des Befristeten Rahmens der Europäischen Kommission (C(2020) 1863)) endet, ergeht allein zur Wahrung dieser Frist ein Bescheid über die vorläufige Gewährung von Überbrückungshilfe III. Damit wird sichergestellt, dass – falls die Antragsprüfung zu einem positiven Ergebnis kommt – die Auszahlung der Überbrückungshilfe auch nach dem 30. Juni 2022 erfolgen kann.

 

Eine Entscheidung über Ihre Antragsberechtigung sowie über die Höhe einer Auszahlung von Überbrückungshilfe III wird also erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden: Sie können auf Grundlage dieses Bescheids nicht darauf vertrauen, Überbrückungshilfe III endgültig zu erhalten. Mit dem Erlass des Bescheids wird zudem keine Aussage über etwaige zwischen Ihnen und uns offene Fragen getroffen.

 

Der Bescheid steht zum Abruf im digitalen Antragssystem für Sie bereit. Bitte rufen Sie den Bescheid innerhalb von zehn Tagen ab, damit dieser fristgerecht Gültigkeit erlangen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

IHK für München und Oberbayern

 

AKW
Fachmann
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Nachricht 124 von 214
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Unglaublich... die L-Bank hat grad nichts anderes zu tun, als Nachweise für unsere Kosten anzufordern... 

Ich kann mir schwer vorstellen, dass die jetzt ein Teil unserer Kosten nicht anerkennen, was zu einer Klage führen würde, so kurz vor Fristende. 

 

Grüße AKW 

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bodensee
Allwissender
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Kann ich bestätigen ich hatte auch noch 2 Fälle Ühilfe 3plus offen für beide sind diese vorläufigen Bescheide heute eingegangen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
Allwissender
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Nachricht 126 von 214
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Das eine Fristende hat mit dem anderen erstmal nichts zu tun.

 

Das auch unsere Kosten auf den Prüfstand sind, hat ganz einfach damit zu tun das offensichtlich - zumindest wurde mir das so zugetragen- bei den Anträgen extrem hohe Gebühren beantragt haben. Und wenn sich das häuft spricht sich das auch bis zur L.-Bank rum und die prüfen dann eben auf Angemessenheit. 

 

Vor der Klage wäre dann erstmal noch das Widerspruchsverfahren und indem müsste im Fall der Ablehnung ja dann begründet werden warum die angesetzten Gebühren unangemessen hoch sind. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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MarcelSchmitz
Einsteiger
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Was hat es denn eigentlich mit diesen angekündigten Vorabzusagen auf sich??  Wenn der Bescheid doch bis zum 30.06.2022 kommt, brauch man doch keine Vorabzusage mehr oder??

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Hilmar_Speck
Aufsteiger
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Nachricht 128 von 214
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Wenn eine vollumfänglicher Bescheid auf Grund BWS-Prüfung bis 26.06.2022 bereit gestellt wurde, dann bedarf es tatsächlich keiner Vorabzusage. Dies war aber organisatorisch nicht absehbar, ob dies für alle bis Ende 30.06.2022 klappt. 

 

Insofern gilt ansonsten:

Die Vorabzusagebescheide dienen nur und ausschließlich der Feststellung, das fristwahrend eine Bewilligung dem GRUNDE nach erfolgt.
Es wurde noch nichts inhaltlich geprüft und es wird auch nichts der Höhe nach bestätigt. Diese erfolgt erst in den nächsten Wochen. 

 

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/

 

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

Hilmar Speck

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
MarcelSchmitz
Einsteiger
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Nachricht 129 von 214
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Ok, eine Frage noch:

 

Wenn ich aber bis zum 30.06.2022 den Bewilligungsbescheid bekomme, brauche ich ja keine Vorabzusage. Ich habe es so verstanden, das die Vorabzusage dazu dient, das die Anträge auch noch nach dem 30.06.2022 beschieden werden dürfen....

Hilmar_Speck
Aufsteiger
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Nachricht 130 von 214
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ja, WENN man jetzt noch bis zum 30.06.2022 einen Bewilligungsbescheid theoretisch bekommen würde (UND fristgerecht wirksam bis 30.06.2022 abrufen würde!), DANN wäre eine Vorabzusage überhaupt nicht notwendig.
Sind aber in Kombi WENN, UND, DANN😀

 

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt



Hilmar Speck

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
MarcelSchmitz
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Ich habe heute meine erste Vorabzusage für einen Mandanten bekommen. Ist jetzt ein bisschen anderst als andere denken: Es gibt jetzt immer ein Aktenzeichen und eine Fallnummer. Es sind zwei verschiedene Nummern, das war bei den Überbrückungshlfen vorher nicht der Fall. Also nicht wundern wenn Aktzenzeichen und Fallnummer zwei verschiedene Nummern haben aber dem gleichen Mandanten gehören. Ich finde das wichtig zu erwähnen für alle Kollegen hier....

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bodensee
Allwissender
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Ich habe für alle Mandanten die bis zum 15.6.  den Antrag eingereicht haben einen Vorabbescheid zur Fristwahrung erhalten.  

 

Da zudem noch die Eingangsbestätigung und dann die Weiterleitung an die L-Bank mit Mails ankommen, sind das nun schon 3 Mails je Mandant. 

 

Gleichzeitig kamen die ersten Konsensbescheide - Kontrollmitteilung an die Finanzbehörde für die Ü I . 

 

Der Freitag war Mailtag der Ühilfen sowie es aussieht. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Shawn1981
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Was ist denn der Konsensbescheid was steht da drin

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bodensee
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Tja immer wieder was neues. 

 

es ist die Mitteilung das von der L-Bank eine KONSENS Mitteilung an das Finanzamt über geleistete Transaktionen ( Geldüberweisung ) lt. Währungskennzeichen $ statt EUR geleistet worden ist. 

 

Wohl Vergleichbar einer Kontrollmitteilung 

 

bodensee_0-1655555504604.png

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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MarcelSchmitz
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Ich bin mal gespannt wie lange es jetzt dauert bis die Bewilligungsbescheide der ÜB4 kommen. Angeblich wird ja diese Woche damit angefangen...Naja, mal schauen

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Shawn1981
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Mit was ? Mit den Bescheiden zum Änderungsantrag April-Juni ? 

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MarcelSchmitz
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Man verschickt doch Vorabzusagen um danach mit den richtigen Bewilligungsbescheiden anzufangen. Alles andere macht ja wenig Sinn...

AKW
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Sorry, aber was können die eigentlich.... Den Bescheid hab ich grad erhalten

 

 

AKW_0-1656503129754.png

 

 

 

Betrag 1 ist die ÜBH4 ohne Unternehmerlohn und Betrag 2 ist ÜBH4 + Unternehmerlohn.... 

 

Bin mal gespannt was jetzt überwiesen wird. 

 

Endspurt ok, aber wir müssen auch sauber Arbeiten. 

 

Ich leg dank der Knappen Frist mal kein Widerspruch ein und warte was erstattet wird. 

 

Grüße AKW

 

 

PS: Durchhalten!

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Shawn1981
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Bescheid Änderungsantrag 

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MarcelSchmitz
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Ich bin gespannt, wann die Bewilligungsbescheide kommen.

 

Ich habe erst einen von 22 bekommen.

 

Das ganze kann ja noch durch die Vorabzusagen nach dem 01.07.2022 kommen.

 

Die frage ist halt nur wann.....

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AKW
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Ich hab für alle Anträge Bescheide oder Vorläufige Bescheide.

 

Wenn ich jetzt noch nichts hätte würde ich mal danach schauen. Der vorläufige Bescheid muss vor dem 1.7. ergangen sein...

 

Grüße AKW

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MarcelSchmitz
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Ich habe für jeden Mandant eine Vorabzusage, wo drinne steht das es sein kann, das die Bearbeitung erst nach dem 01.07.2022 erfolgen wird.

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Martin_Siegling
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Nicht nur muss der vorläufige Bescheid vor dem 01.07.2022 ergangen sein:

 

 

Er muss vor dem 01.07.2022 heruntergeladen worden sein!

 

 

MarcelSchmitz
Einsteiger
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Habe ich gemacht. Jeder Mandant hat ihn von mir bekommen. Und um ihn zu verschicken, muss ich ihn ja runterladen...

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Martin_Siegling
Einsteiger
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War auch eher allgemein gemeint. Es gibt halt Kollegen, die glauben, dass der Bescheid als bekanntgegeben gilt, wenn er im Portal verfügbar ist. 

 

Und das reicht halt nicht.

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MarcelSchmitz
Einsteiger
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Nachricht 146 von 214
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Ja, das stimmt. Er muss dem Mandanten auch zugestellt werden....

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MarcelSchmitz
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Scheint aber sehr langsam mit der Bewilligung voran zu gehen...Ich habe gerade einmal für 2 Mandanten bis jetzt eine Bewilligung....

andrereissig
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Langsam ist gar kein Ausdruck. Mir fehlen noch mehr als 10 Fälle für die ÜBH3plus.

Live long and prosper!
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Arnd05
Aufsteiger
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Nachricht 149 von 214
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mir fehlen noch 4 von 18, davon 3 Änderungsanträge (Erweiterung Zeitraum) und 1 Erstantrag (Ende Januar gestellt)...

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andrereissig
Allwissender
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Nachricht 150 von 214
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Ja, das ist schon echt frech. Mein ältester offener Antrag ist eine ÜBH3plus vom 04.10.2021. Bisher keine Rückfragen oder irgendwie geartete Reaktion. Soviel zur unbürokratischen, schnellen Hilfe.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 21.05.2023 08:01:42 von Shawn1981
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