Da muss doch im Regelfall niemand eingestellt werden:
Irgendeine Aushilfe gibt es doch immer, die dann eben mal im Lager aufgeräumt hat oder natürlich die Raumpflegerin, die auch im Lockdown einmal im Monat putzen kommt.
@matthiasbergmann schrieb:Dazu aber mal eine Frage wegen Spitzfindigkeiten:
Hat ein Betrieb, der in "Kurzarbeit Null" ist, Personalkosten, "die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind", wenn Lohnfortzahlungen für Feiertage oder Urlaub abgerechnet wurden?
*) Von Neueinstellung während der Kurzarbeit ist natürlich abzuraten, da das Stress mit der Arbeitsagentur gibt...
Zum ersten würde ich persönlich sagen dass dem so wäre, da Kurzarbeit nur für den Zeitraum vorliegt, in dem der Arbeitgeber keine eigenen Kosten für den Mitarbeiter hat. Wäre dann natürlich bei Kug 50% auch immer der Fall. Wahrscheinlicher ist aber dass der Gesetzgeber das dann eher verneinen würde...
Beim Thema Neueinstellung ist zu unterscheiden: War die Neueinstellung nötig oder nicht? Nötig wäre sie, wenn der Arbeitgeber die zu verrichtende Arbeit nicht auf andere Arbeitnehmer übertragen kann. Bei Reinigungstätigkeiten wäre dies der Fall, denn der Büromitarbeiter kann ja hierzu nicht gezwungen werden. Wenn es dahingehend aber festangestellte Reinigungskräfte gibt, wären die vorrangig aus KuG zurückzuholen. Also Abwägungssache.
Ich frage mich gerade, ob die Optimierung von Subventionen von unserer Haftpflicht abgedeckt ist und ob man mit einer solch aktiven Gestaltung, nicht möglicherweise eine strafrechtliche Grenze überschreitet.
Hier wird eine Pauschalregelung aktiv ausgenutzt. Falls diese Gestaltung sich weit verbreitet, dann werden sicherlich die FAQ angepasst und es wird komplizierter für alle.
Edit: Hier stand Unsinn!
Hallo Gemeinde.
Wird das erhaltene Kurzarbeitergeld auf die Überbrückungshilfe 3 angerechnet? Wie versteht ihr das? Fällt das Kurzarbeitergeld unter "Corona-bedingte Zuschussprogramme des Bundes"?
Wie habt ihr das gelöst?
KUG wird nur im Rahmen der November- / Dezemberhilfe angerechnet. Weil da explizit benannt. (Wobei mir immer noch nicht ganz klar ist wieso...)
Bei Ü3 und Co. ist das nicht als Corona-bedingter Zuschuss zu sehen. Damit sind wohl die Überbrückungshilfe etc. gemeint.
Wie steht es mit dem erhaltenen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bzw. der Ausbildungsprämie? Zumindest sollte doch der Zuschuss im Antrag angegeben werden. Immerhin sehe ich das als "Leistungen aufgrund anderer Corona-bedingter Zuschussprogramme des Bundes oder Landes".
Die Ausbildungsprämie würde ich unter Kleinbeihilfen packen.
Wie seht ihr das?
"Zumal so eine "Gestaltung" einem hinterher doch ohnehin wieder auf die Füße fällt.
Da sichert man sich mit einer 450-Euro-Kraft 20 % Personalkosten - schön und gut.
Aber wenn diese Kosten in Höhe von 20 % dann hinterher womöglich gar nicht angefallen sind (da ja nur die 450-Euro-Kraft angestellt war), darf man den Zuschussbetrag der dort "zurechtgestaltet" wurde, ohnehin wieder zurückzahlen."
Da hat jemand das System der pauschalierten Erstattung von 20% noch nicht ganz durchschaut. Ich sehe eher ein Haftungsproblem bei Kollegen, die Anträge stellen, ohne das Antragsverfahren überhaupt verstanden zu haben. Das mit den 20% würde ich an Ihrer Stelle noch einmal nachlesen.
Zum Thema Subventionsbetrug:
Wenn der Unternehmer, der eigentlich vor hatte, im Februar selbst zu putzen, nun doch die Reinigungskraft kommen lässt... wo soll da ein Problem sein? Betrug? Never.
Ja, das war tatsächlich ein Denkfehler in Anflug von Alterssenilität. Danke für die Korrektur.
"Zum Thema Subventionsbetrug:
Wenn der Unternehmer, der eigentlich vor hatte, im Februar selbst zu putzen, nun doch die Reinigungskraft kommen lässt... wo soll da ein Problem sein? Betrug? Never."
Falls der Unternehmer das von selbst so macht, dann wendet man als prüfender Dritter die aktuellen Regelungen an. Mein Problem ist die aktive Gestaltung durch uns bei einer Vielzahl von Mandanten. Irgendein Mandant kommt dann auf die Idee die Sache nur zum Schein durchzuführen und dann heißt es, mein Steuerberater hat das empfohlen, falls es schief geht. Hier kann sich dann jeder selbst überlegen, ob er bei dermaßen vielen Unklarheiten in den FAQ an die Grenze gehen möchte. Aus meiner Sicht macht man sich damit unnötig angreifbar.
Ja, würde auch als Gestaltung hier immer die Möglichkeit vorziehen, dass der Arbeitgeber einen kostengünstigen bereits Angestellten einfach aus dem KUG holt um an die 20% Pauschale ranzukommen... oder es gibt noch eine/n Azubi...
Wo war denn die Rede von "zum Schein" durchführen? Selbstverständlich sollen die Mandanten echte Lohnkosten für tatsächliche Tätigkeiten abrechnen.
Die Haftungsfrage stellt sich m.E. nach eher, wenn man den Mandanten nicht auf diese Möglichkeit einer höheren Förderung aufmerksam macht! Ernsthaft.
Hallo nochmal,
tragt Ihr den erhaltenen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung (75%) bzw. der Ausbildungsprämie (3000 Euro) irgendwo ein?
Oder fällt das nicht unter "Leistungen aufgrund anderer Corona-bedingter Zuschussprogramme des Bundes oder Landes"?
Ich finde das auch sehr unübersichtlich. Was ist eigentlich mit den Reisekosten, die ein Unternehmer hat, wenn er von Filiale 1 nach Filiale 2 fährt. Sind die förderfähig??
FAQ 2.4 10. Enthält nicht: Treibstoffkosten und andere variable Transportkosten
Oder was verstehen Sie unter Reisekosten?
Sorry, habe es gefunden: Dabei zählen zu den förderfähigen Kosten auch Dienst- und Reisekosten, Aber was ist der Unterschied zwischen andere Transportkosten und Reisekosten?? Alles sehr undurchsichtig......
Diese Frage hatten Sie doch schon mal zur Ü-Hilfe II gestellt? Zusammen mit der Frage nach der Abzugsfähigkeit der privaten KV-Beiträge, die ja fast 50 Kollegen in Ihrem Umfeld auch hatten? Oder so ähnlich...
Zum Thema:
Fahrtkosten zwischen zwei Filialen sind selbstverständlich nicht förderfähig, egal wie man diese nennen mag. Es handelt sich nicht um "nicht abänderbare Fixkosten" , die vor dem 01.01.2021 begründet wurden. Die allgemeinen Aussagen in den FAQ sind da recht eindeutig.
Ich werde diese Frage mal an das Bundeswirtschaftsministerium stellen und die Antwort dann hier posten. Sind sicherlich viele, die das Interessieren wird...
Mich würde eher interessieren, ob Sie eine brauchbare Antwort vom BMWI erhalten oder nur einen Auszug aus den FAQ. Bitte posten Sie also auch, falls die Antwort unklar ausfällt.
Ich hoffe es handelt sich nicht um die Frage nach den KV-Beiträgen...
Falls es um Transport- und Reisekosten geht, kann ich helfen:
Reisekosten haben MENSCHEN, die sich aus beruflichen Gründen von A nach B bewegen.
Transportkosten fallen an für GÜTER, die z.B. nach dem Verkauf vom Lager zum Kunden geliefert werden..
ok, alles klar
@MarcelSchmitz schrieb:oh, das wusste hier noch keiner....
Doch. Nur Sie wohl noch nicht. Oder warum haben Sie weiter oben danach gefragt?
Ihre Art und Weise war im ÜHII-Thread schon merkwürdig und setzt sich hier nun fort.
Ich habe meine Frage an das Bundeswirtschaftsministerium gestellt und warte jetzt auf Antwort. Dann kann mich gerne als "merkwürdig" bezeichnen.....
Ja was denn nun für eine Frage? Was ist denn aktuell unklar?
Für mich bleibt nach wie vor unklar, ob dienstliche Reisekosten förderfähig sind. Dehalb habe ich auch diese Anfrage an das Bundeswirtschaftsministerium geschickt, da ich in den FAQ darüber nix finde.
In dem Rahmen können Sie uns ja auch noch verraten, wie hoch diese "Reisekosten" denn überhaupt sind. Um sonderlich viel kann es dabei doch nicht gehen. Oder?
Ihr Zitat:
"Sorry, habe es gefunden: Dabei zählen zu den förderfähigen Kosten auch Dienst- und Reisekosten,"
Jetzt:
"Für mich bleibt nach wie vor unklar, ob dienstliche Reisekosten förderfähig sind."
Sie widersprechen sich innerhalb kürzester Zeit.
Ja, es geht um die Kilometerpauschale. Ich werde jetzt mal abwarten was ich als Antwort bekomme...
Die FAQ hat auch eine Suchfunktion.
Ich würde eher sagen hier weiss niemand so recht was los ist. Es wurde hier vor ein paar Minuten gesagt, es sind keine Reisekosten förderfähig. Jetzt gibt es den Punkt 2.13 der es sehr wohl besagt......
Deshalb warte ich die Antwort vom Bundeswirtschaftsministerium ab.....