Im Antragsportal (Überbrückungshilfe) erfolgt die Anrechnung von Soforthilfe offenkundig pauschal zu 1/3 in Überschneidungszeiträumen. Da geht es nur um die erhaltene Soforthilfe, unabhängig von etwaig zurückzuzahlenden Beträgen.
Bspl.:
Antrag Soforthilfe gestellt in 4/2020, Auszahlung EUR 9.000,-.
Bei der Berechnung im Antragsportal gibt es keine Angabemöglichkeit zu dem tatsächlich zustehenden Soforthilfebetrag, sondern Förderbetrag für Juni wird um EUR 3.000 gekürzt.
Im vorliegenden Fall dürfte es aber zu einer relevanten Teilrückforderung der Soforthilfe für Juni kommen.
Sieht jemand hierfür andere Lösungen?
Besten Dank und beste Grüße
verstehe ich nicht. wieso wird hier gekürzt? ich dachte, die soforthilfe wird nur angerechnet auf das gesamte fördervolumen innerhalb eines jahres. war aber noch nicht im portal. warum muss man die hier anrechnen?
Zitat aus den FAQ:
"- Antragsdatum der Soforthilfe: 12. April 2020 > Förderzeitraum: April bis Juni
- 15.000 Eur erhalten, davon werden 5.000 Euro pro Monat angesetzt > Überbrückungshilfe für Juni wird automatisch um 5.000 Euro gekürzt
Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe dürfen berücksichtigt werden, soweit diese schon erfolgt sind bzw. wenn eine entsprechende Aufforderung existiert."
Nur sehe ich nicht einmal die Möglichkeit der Eingabe etwaiger Rückforderungsbeträge...
Hallo
bei Antrag 6.4. wäre die 3 Monatsfrist bis 6.7.
Da fällt dann automatisch bei allen mindestens der Juni raus und auch noch der Juli ?
Die erste Antragstellung funktionierte bei mir erst im April ? 2 Monate von der Überbrückungshilfe sind
weg ?
Wer weiß was.
Sozialhilfe 50 Euro kürzt 1180 auf 0 ? Sozialhilfe sofort rückzahlen ?
Gruss
@diplodocus schrieb:
bei Antrag 6.4. wäre die 3 Monatsfrist bis 6.7.
Da fällt dann automatisch bei allen mindestens der Juni raus und auch noch der Juli ?
Bei einem Antrag am 06.04. ist der Förderzeitraum April-Juni 2020, so dass der Juli nicht mit rausfällt.
Moin,
ob sich die Grünen mit ihrer Idee zur Unterstützung für kleine Selbstständige durchsetzen können oder ob dies eher ein Versuch ist im Gespräch zu bleiben, wird sich zeigen. 1.180 € pro Monat würden sicher vielen helfen und von anderen als nette Sahnehäubchen mitgenommen werden.
Schöne Grüße
WF
Nein das könnte man nur erfinden.
Der Förderzeitraum ist im Bescheid 3 Monate.. Das kann nur mit Bewilligung sein.
Da wäre auch der Juli dabei. Nirgendwo steht dass es 3 einzelne Monate sind.
Die Bstbk hat als Start jetzt das Antragsdatum erfunden.. Selbst dann wären
die folgenden 3 Monate eigentlich keine einzelnen Monate. Wenn man das jetzt auch
noch erfindet fällt der Juni raus.
Das beste ist dass man keine Fehler korrigieren kann. Am besten den gleichen
Antrag des öfteren absenden.
Nirgendwo eine Sperre.
@diplodocus schrieb:
Das beste ist dass man keine Fehler korrigieren kann. Am besten den gleichen
Antrag des öfteren absenden.
Nirgendwo eine Sperre.
Da irgendwann eine "Endabrechnung" erstellt werden muss, könnten dort die "Korrekturen" verarbeitet werden.
@diplodocus schrieb:Nein das könnte man nur erfinden.
Der Förderzeitraum ist im Bescheid 3 Monate.. Das kann nur mit Bewilligung sein.
Da wäre auch der Juli dabei. Nirgendwo steht dass es 3 einzelne Monate sind.
Doch, das steht in den FAQ des BMWi zu der Frage "In welchem Verhältnis stehen Corona-Überbrückungshilfe und -Soforthilfen des Bundes?":
Dabei wird für jeden sich überschneidenden Fördermonat ein Drittel der gezahlten Soforthilfe abgezogen. Für den Förderzeitraum der Soforthilfe zählt der volle Monat, in dem der Antrag auf Soforthilfe gestellt wurde, mit.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Bedeutet, wenn der Antrag schon im März gestellt wurde, erfolgt keine Kürzung, da März-Mai als Fördermonat gelten?
Wie ist denn dann zu rechnen, wenn man nicht nur den FAQ, sondern auch den Erläuterungen im Bewilligungsbescheid eine gewisse Bedeutung beimisst?
Problembeschreibung siehe hier ...
Nachtrag @Uwe_Lutz ...
Ich gebe gerne zu, dass die FAQ zur "Überbrückungshilfe" nicht die Frage der Berechnung des Förderzeitraums der "Soforthilfe" beantworten brauchen!
Wobei eine gewisse Stringenz und ein wenigstens "blassrosa" Faden geradezu eine Wohltat wären 😉
Ja genau.
Hallo, die Frage einfach mal der Überbrückungshilfehotline stellen, daß man es schwarz auf weiß hat.
Ich habe als Antwort erhalten: Rückzahlungen der Soforthilfe dürfen berücksichtigt werden, soweit diese schon erfolgt sind bzw. wenn eine entsprechende Aufforderung existiert.
Ich werde diesen Betrag unter 9. mit einrechnen.
Weiterhin wäre dann, der anrechenbare Betrag zu kürzen, also 9 T€ erhalten, 3 T€ zurückbezahlt, Rest 6 T€ = 2 T€ ggf. Kürzung je Fördermonat, meist nur Juni, da Monat der Antragstellung, meist April mitgezählt wird.
Steht die finale Höhe der Soforthilfe noch nicht fest ...... kann eine Anrechnung erst in der Schlußabrechnung erfolgen, dann im Überbr.hilfeAntrag eine 0 eintragen.
das lt. hotline !
@JS-DW schrieb:
Ich werde diesen Betrag unter 9. mit einrechnen.
Weiterhin wäre dann, der anrechenbare Betrag zu kürzen, also 9 T€ erhalten, 3 T€ zurückbezahlt, Rest 6 T€ = 2 T€ ggf. Kürzung je Fördermonat, meist nur Juni, da Monat der Antragstellung, meist April mitgezählt wird.
das lt. hotline !
Das klingt jetzt aber nach doppelt berücksichtigt.
so aber die auskunft und da ja Nachforderungen der Überbr.Hilfe wenn zu wenig beantragt wurde ausgeschlossen sind soll das mal der Gesetzgeber entscheiden und ggf. in der endabrechnung klären.