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ÜHIII: Schlussabrechnung oder Änderungsantrag ?

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letzte Antwort am 13.11.2021 09:00:28 von Shawn1981
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deusex
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Ich möchte gerne folgelogisch an dem Thread anknüpfen:

 

Änderungsanträge konnten wir erfolgreich, wie geplant aussitzen. Einen Nachzügler zur ÜH III hatte ich diese Woche noch erstellt und dabei im Rechnungswesen-Tool gesehen, dass dort bereits ein Register für die "Schlussabrechnung" eingefügt wurde, was auch sehr gut bedienbar und sehr hilfreich ist. Danke DATEV für den Support.

 

Nun haben wir einen Fall, da wäre es doch ganz wichtig, die Schlussabrechnung möglichst zeitig zu erstellen und darüber hinaus möchte ich diese Dinge dann "nebenher" abarbeiten, um nächsten Juni nicht unter Druck zu geraten.

 

Im Portal finde ich, zumindest da 

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nichts.

In den FAQ habe ich auf die Schnelle jetzt keine Info bekommen. Weiß jemand, ob und wenn nein, wann die Schlussabrechnungen möglich sind ?

 

Danke.

 

 

 

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AKW
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Guten Morgen,

 

meines Wissens soll die Schlussabrechnung Ende November, Anfang Dezember möglich sein. 

 

Wie es ich bei der Einhaltung dieser Termine bei der ÜBH verhält wissen wir ja.

 

Wenn das aber schon vorbereitet werden kann, wäre das ein Träumchen... sofern sich die Regelungen bis dahin nicht nochmals Ändern. 

 

Grüße AKW

deusex
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Nun, da bereits die Buchführungen Juni 2021 (zumeist) fertiggestellt sind, würde ich da auch gerne so ab September an die Sache rangehen, da erfahrungsgemäß immer noch Änderungen für den Begünstigungszeitraum anfallen können.

November/Dezember ist jetzt zwar doch ein weit wenig weg, aber wenn die Vorbereitung innerhalb Rewe bereits mit dem Tool vorbereitet kann, ist der Großteil bereits vorab erledigt.

 

Danke für die Info.

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andrereissig
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Da zitiere ich mal den stets exquisit aus internen Kreisen informierten Kollegen @Hilmar_Speck aus diesem Thread:

 

https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/Schlussabrechnungen-%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfen/m-p/231193#M10922

 

 


@Hilmar_Speck  schrieb:

Guten Morgen,  

 

Sie haben es bereits sehr gut zusammengefasst👍.

 

Die Schlussabrechnung im Schlussabrechnungspaket I (ÜHI-ÜHIII, ggf. Novemberhilfe, Dezemberhilfe) wird voraussichtlich ab 11/2021 bis 30.06.2022 starten. Es werden aber in dem Paket I aus technischen Gründen erst nach und nach die einzelnen Programm freigeschalten. 
Über die Fristsetzungen zur Schlussabrechnung wird in Kürze offiziell informiert.

 

(Linksetzung erfolgt ehrenamtlich und ohne Provision😉)

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/

 

PS: Heute startet die Beantragung der Neustarthilfe Plus und voraussichtlich nächste Woche die Überbrückungshilfe III Plus, wobei Auszahlungen wohl Anfang August erfolgen. 

 

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

Hilmar Speck 


 

Live long and prosper!
Hilmar_Speck
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Guten Morgen,

 

eine Ergänzung noch, wobei ich von der Homepage zitiere:

 

…….Damit der beihilferechtliche Rahmen durch die Bewilligungsstellen überprüft werden kann, kann eine Schlußabrechnung seitens des prüfenden Dritten nur/ erst dann angestoßen werden, wenn alle die vom Unternehmen in Anspruch genommenen Corona-Hilfe-Programme, deren beihilferechtlichen Rahmen in Zusammenhang/ beihilferechtlicher Kombination!!  steht, freigeschalten sind.

—>Insoweit wird für Mandanten, die viele der Programme in Anspruch genommen haben, eine Schlußabrechnung erst später möglich sein…….


https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberkompensation/

 

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

 

Hilmar Speck  

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
deusex
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Danke Herr Speck, sehr aufschlussreich und gerade im Hinblick auf ÜHIII+ würde es dann tatsächlich Sinn machen, die Schlussabrechnungen erst ab November zu bearbeiten.

 

Nichtsdestotrotz kommen glücklicherweise eine Vielzahl (unserer) Mandanten nicht mehr in den Genuss der vorgenannten Hilfe und die Option auf eine zeitige Schlussabrechnung wäre ebenso sinnvoll; nun hätte, wäre . . .

 

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AKW
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Wow, hat die L-Bank den Turbo eingeschaltet?

 

Erster ÜBH3+ Antrag ging gestern raus. Heute habe ich den Abschlagsbescheid erhalten. 

 

Antragsumme war mittlerer 5-Stelliger Bereich...  

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Shawn1981
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Hallo gibt es schon Erfahrungen zur Überbrückungshilfe 3 plus aus Bayern 

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Shawn1981
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Gibts Erfahrungen zur ÜBH3 Plus zur Auszahlung oder wieder alles vertiefte Prüfung ? 

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AKW
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Also ich erhalten in BaWü als auch in Bayern sehr schnell Abschlagsbescheide. 1-2 Tage nach der Einreichung. 

Rückfragen zu Anträgen habe ich noch nicht erhalten. 

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mehrkaffee
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Kann ich aus Berlin bestätigen. Scheint so zu funktionieren wie bei der November- oder Dezemberhilfe...

 

Abschlag kommt sofort, Prüfung kommt später, danach das restliche Geld.

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Shawn1981
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Waren es hohe Beträge 

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Shawn1981
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Jemand keinen Abschlag erhalten ? Sondern in Prüfung gerutscht ?

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MarcelSchmitz
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In Hessen passsiert irgendwie gar nichts.

 

Vor zwei Wochen ein paar Anträge eingereicht. Seitdem weder Abschlagszahlung noch Rückfragen.

Scheint noch Urlaubszeit zu sein.....

 

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Shawn1981
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Es steht ja drin wenn nach 10 Tagen keine Abschlagszahlungen da sind ist der Antrag in die gesonderte Prüfung gerutscht 

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MarcelSchmitz
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Meine Kollegen in Hessen geht es genauso.

Ich kann mir kaum vorstellen, das die Anträge dann alle in die Tiefenprüfung gerutscht sind.

Da hätte man ja sicherlich auch Nachricht bekommen....

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Shawn1981
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Hm ok mal schauen ich habe gestern einen abgesendet mal schauen 

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MarcelSchmitz
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Ich find das Vorgehen auch sehr seltsam, aber ist wohl Urlaubszeit....

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Shawn1981
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Wielange dauert Auszahlung der Abschlagszahlung nach Erhalt des Abschlag bescheides ?

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Hilmar_Speck
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Wenn ein Abschlagsbescheid versendet wurde, erfolgt die Auszahlung der Abschlagszahlung üblicherweise innerhalb weniger Tage.
Wenn jedoch erst im Auszahlungsverfahren technische Sachverhalte auftauchen (Bug oder doppelte Bankverbindung/ Steuernummer/ Bewilligung) könnte es sich etwas hinauszögern. 
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

Hilmar Speck 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
Shawn1981
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Bescheid hab ich Donnerstag erhalten 

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Hilmar_Speck
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Dann ist doch alles im grünen Bereich. 
Der Bund zahlt - wenn es keine technischen Sachverhalte gibt - üblicherweise innerhalb von bis zu 7 Werktagen aus. 

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt. 

Hilmar Speck 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
AKW
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Guten Morgen zusammen, 

 

ob das hier her passt, keine Ahnung. Hab kein Überblick mehr über die ganzen Themen zur ÜBH3 und Neustarthilfe...

 

Die FAQ zur ÜBH3 wurden ja am Freitag wieder freundlicherweise geändert... 

 

Wenn ich das richtig lese, gibt es nun die Möglichkeit von der Neustarthilfe auf die ÜBH3 zu wechseln. Nr 6 der FAQ. 

Ich denke gerade in BaWü mit dem Unternehmerlohn dürfte dies für einige Unternehmen sinnvoll sein. 

 

Auch wird in den FAQ geraten dies bereits in der Phase 1 der ÜBH3 zu machen da dies einfacher sei. Also bis zum 31.10.2021 dem Antragsende der ÜBH3. 

In der Phase 2 (Schlussabrechnung) wird das wohl verkompliziert. 

 

Grüße AKW

 

AKW
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Na dann freuen wir uns alle über noch ein bisschen Arbeit... 

 

Die Überbrückungshilfe 3+ wird bis Dezember verlängert.

Und wie zu erwarten war, kommt die Ankündigung wieder vor Programm- und Portalanpassung... 

 

Neu: keine Restart-Prämie mehr (Ist wohl zu teuer)

 

Eigenkapitalszuschuss bleibt erhalten.  

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/09/2021-09-08-details-verlaengerung-ueberbrueckungshilfen-geeint.html?cms_pk_kwd=08.09.2021_Details+zur+Verl%C3%A4ngerung+der+%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfen+bis+Jahresende+geeint&cms_pk_campaign=Newsletter-08.09.2...

AKW
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So langsam platzt mir die Hutschnur... 

Fragt mich die L-Bank tatsächlich bei einem Gastronomiebetrieb nach der Begründung für den coronabedingten Umsatzeinbruch... OhReally?!?

 

Entweder die wollen die Auszahlungen nach hinten verschieben oder denen ist es langweilig. 

 

Sorry aber irgendwo muss ich mir Luft machen.... 

 

In diesem Sinne, danke fürs Zuhören.

 

Frohes Weiterarbeiten. 

andrereissig
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@AKW  schrieb:

 

Fragt mich die L-Bank tatsächlich bei einem Gastronomiebetrieb nach der Begründung für den coronabedingten Umsatzeinbruch... . 


Da würde ich "Klimawandel" schreiben.

Live long and prosper!
deusex
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Hatte vor dem Urlaub eine Antrag für die Gastro (Volumen 40k €) und nach dem Urlaub eine E-Mail bezüglich der Rücklage.

Weil ich nicht innerhalb 14 Tagen geantwortet habe, wurde die Akte geschlossen. Die sind lustig.

 

Hatten dann nach gutem Zureden die Anfrage nochmals erhalten:
Ich solle einen aktuellen Kontoauszug vorlegen, um zu sehen, dass die Bankverbindung gültig und aktiv ist und bestätigen, dass das Unternehmen noch nicht eingestellt wurde.

 

Eingereicht und ca. 2 Stunden den Bescheid zum Abruf erhalten.

 

Schon kurios, diese Nachfragen.

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AKW
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Deswegen nehme ich nur noch Wochenweise Urlaub... dass ich auch keine 10-Tagesfrist versäume... zum Dank erhält man kritische Rückfragen zum erklärten Honorar. 

 

Nochmals so ne kuriose Rückfrage:

 


L-Bank schrieb:

Bitte bestätigen Sie, dass die Unterschrift unter der Erklärung rechtsverbindlich und eigenhändig vom Antragsteller unterschrieben ist


Ich lass mir jetzt vom Mandanten per Mail bestätigen, dass selbst unterschrieben wurde und reiche die E-Mail dann mit ein. 

 

Und das Antragsvolumen liegt unter 10k €...

 

Grüße

AKW

 

stbberlin
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Hallo,

 

darf ich hier nochmals kurz einhaken...

 

 

"Bin aktuell bei über 300 Anträgen und wenn sich da nicht erhebliche Änderungen zugunsten des Mandanten ergeben und dieser dringend auf diese Erhöhung angewiesen ist, dann warten auch wir die Schlussabrechnung ab."

 

 

Das habe ich auch so gehandhabt. Jetzt habe ich einen Mandanten, den ich auch auf die Schlussabrechnung verwiesen habe (Antragsstellung erfolgte vor "Einführung" der 100 % Förderung und Kapitalzuschuss) und der jetzt aber sein Geschäft zum 31.12.2021 verkaufen wird.

Mir stellt sich jetzt die (schreckliche) Frage, ob es mit Nachzahlungen im Rahmen der Schlussabrechnung auch so gehandhabt wird, dass kein Anspruch auf Zuschuss besteht, wenn der Betrieb vor Auszahlung des Zuschusses (in dem Fall Nachzahlung des Zuschusses) eingestellt (verkauft?) wird??? Die Nachzahlung erfolgt ja in jedem Fall erste in 2022???

 

Für Meinungen wäre ich dankbar.

 

Und: Lief die Frist für "Nachforderungen" in Form der Änderungsanträge jetzt tatsächlich am 30.06. ab oder kann der Änderungsantrag noch bis 31.10. gestellt werden?

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Superpinguin
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Hallo,

 

Änderungsantrag Ü III bis 31.10.2021 möglich.

 

Grüße

ebenfalls aus Berlin

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letzte Antwort am 13.11.2021 09:00:28 von Shawn1981
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