Und: Lief die Frist für "Nachforderungen" in Form der Änderungsanträge jetzt tatsächlich am 30.06. ab oder kann der Änderungsantrag noch bis 31.10. gestellt werden?
Änderungsanträge für die ÜBH 3 können bis 31.10.2021 gestellt werden. Genauso wie Neuanträge.
@stbberlin schrieb:
Mir stellt sich jetzt die (schreckliche) Frage, ob es mit Nachzahlungen im Rahmen der Schlussabrechnung auch so gehandhabt wird, dass kein Anspruch auf Zuschuss besteht, wenn der Betrieb vor Auszahlung des Zuschusses (in dem Fall Nachzahlung des Zuschusses) eingestellt (verkauft?) wird??? Die Nachzahlung erfolgt ja in jedem Fall erste in 2022???
Da bleibt Ihnen tatsächlich nur der sofortige Änderungsantrag mit der Hoffnung, daß noch in diesem Jahr ausgezahlt wird, denn FAQ 5.1 sagt:
Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder das Insolvenzverfahren angemeldet haben, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit zwar nach dem 30. Juni 2021, jedoch vor Auszahlung der Zuschüsse dauerhaft einstellt.
Schauen Sie mal unter Ü3 Plus FAQ 5.6 (2. Absatz) nach.
Danach ist ja ein Verkauf per se nicht schädlich... Ggfls. hilft die Hotline für prüfende Dritte.
Hat wer schön bewilligte Änderungsanträge erhalten ÜBH 3 plus ?
ich würde Sie bitten nicht die Antragsprogramme durcheinander zu bringen.
Die Antragsprogramme an sich bringen schon genug Chaos in den Tagesablauf.
Da diese Frage schon im richtigen Thema nicht beantwortet wurde, besteht nur eine geringe Chance, dass diese hier beantwortet wird.
Die Korrekturanträge ÜBH3+ sind noch nicht sehr lange möglich. Da die Antragstellen ziemlich beschäftigt sind und vorerst die Erstanträge abarbeiten, kann es noch eine Weile dauern, bis ein Änderungsbescheid ergeht.
Ich bin mir sehr sicher, dass wenn jemand einen Änderungsbescheid zur ÜBH3+ erhält, dies im richtigen Beitrag auch Kund tut.
Vielen Dank für das Verständnis
Grüße AKW
@mehrkaffee schrieb:Schauen Sie mal unter Ü3 Plus FAQ 5.6 (2. Absatz) nach.
Danach ist ja ein Verkauf per se nicht schädlich... Ggfls. hilft die Hotline für prüfende Dritte.
Stimmt. Das "verkauft" habe ich überlesen und bin nur von "eingestellt" ausgegangen.
Da es sich hier um sehr unterschiedliche Vorgänge handelt, wäre eine Präzisierung der Frage hilfreich.
Präzise:
Der von meinem Mandanten bisher betriebene Laden wird mit Wirkung zum 05.01.2022 verkauft. Der Käufer führt den Laden unverändert fort.
Mein Mandant hat im März 2021 den Antrag auf Ü3 gestellt (also vor dem upgrade) und im Juni 2021 den Bewilligungsbescheid und en Zuschuss erhalten.
Nun würde er - nach den neuen Regelungen zur Ü3 - noch einen "Nachschlag" erhalten ... allerdings dann natürlich - da ich dies erst im Rahmen der Schlussabrechnung beantragen wollte - nach Verkauf seines Ladens.
Frage: Besteht hier die Gefahr, dass er den "Nachschlag" nicht mehr bekommt, da er im Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr Inhaber des Betriebes ist? (der Mandant geht in Rente)
Empfänger der Förderung ist ja das Unternehmen, nicht die Einzelperson und das Unternehmen besteht fort - kann also auch weiterhin Begünstigter der Förderung sein.
Ich würde sagen, hier sind wir an einem Punkt angelangt, wo wir das eigentliche Thema "Überbrückungshilfe" verlassen und sich Käufer und Verkäufer einigen müssen, wie sie die Zuflüsse im Kaufvertrag und im Kaufpreis würdigen, da es sich bei der ÜBH ja um eine gewinnerhöhende Einnahme handelt.
... das irritiert mich jetzt doch einigermaßen.
Der erhöhte Zuschuss wäre ja das Ergebnis der Schlussabrechnung für den von meinem Mandanten gestellte Antrag.
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass -sofern sich aus der Schlussabrechnung eine Rückzahlungsverpflichtung ergibt - der Käufer eines Einzelunternehmens dies übernehmen müsste...
Da hab ich irgendwie ein Störgefühl....
Na ja, wenn der Käufer im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge das Unternehmen übernimmt, tut er dies mit allen Rechten und Pflichten und hat die im Unternehmen befindliche Förderung sicherlich auch im Kaufpreis eingepreist bekommen.
Da er das Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten übernimmt, umfasst dies auch eventuelle Rückzahlungsverpflichtungen.
Deshalb sagte ich ja, daß wir hier gerade den Bereich der Überbrückungshilfen verlassen und das Gebiet der Verkaufsverhandlungen betreten.
Hier wird Ihnen auch die Hotline für prüfende Dritte vermutlich nicht weiterhelfen können.
Zum Thema Änderungsantrag ÜBH3 Plus kam Dienstag 2.11 Rückfrage die sofort beantwortet wurde jedoch noch keine Meldung
Sehr geehrter @Shawn1981 ,
wenn es Ihnen darum gehen sollte, dass Sie eine Rückantwort/ Bewilligung der Bewilligungsstelle zur Anfrage von vor 4 Tagen vermissen:
Die von den prüfenden Dritten gegebenen Rückantworten zu Anfragen müssen in der Masse der elektronischen Anträge/ Anfragen manuell überwacht/ bearbeitet werden. Erstanträge werden prioritär behandelt und derzeit sind wegen dem Antragsfristende 02.11.2021 zahlreichste ÜHIII- und NH-Anträge noch am Ende der Frist eingegangen, was Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit allgemein hat.
(...was jedoch auch nicht vollumfänglich ausschließt, das im Einzelfall tatsächlich mal eine gegebene Antwort auf eine Rückfrage versehentlich hängen bleibt. 4 Tage sind dabei aber noch kein Indiz.)
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
Na ok werd ich sehen find es trotzdem komisch nach 4 Tagen nichts zu hören
Naja, wenn die Rückfragen in der Form beantwortet wurden, wie hier von shawn gepostet wird, dauert das Lesen halt etwas länger... so ohne Punkt und Komma, im Telegrammstil.
Guten Morgen
Natürlich nicht …
Es werden jetzt dann 14 Tage seitdem die Rückfrage beantwortet wurde.
Bis heute jedoch keine Meldung.
Hat denn jemand schon einen Änderungsantrag bewilligt bekommen ?
LG aus Bayern