Liebe KOB-Community,
kennt von Ihnen/ Euch jemand das Phänomen, das Anlagen zu Schriftsätzen (ausdrücklich nur eingescannte Kontoauszüge auf Thermopapier), die korrekt eingescannt wurden, korrekt in DMS abliegen, korrekt von DMS an das beA via DATEV Anwaltspostfach übergeben werden und - ausweislich des Sende und Zugangsprotokolls (inkl. Hashwertüberprüfung) auch korrekt beim Webclient des Empfängers eingehen(!) - bei diesem spiegelverkehrt angezeigt werden?
Das Phänomen ist mir unerklärlich, ich habe aber tatsächlich die spiegelverkehrten Ausdrucke beim Empfänger gesehen.
Hat hier jmd. eine Idee woran das liegen könnte? Wenn der Hashwert identisch ist, kann die "Verkehrung" eigentlich auch nicht i.R. des Versands stattfinden!?
Beste Grüße + vorab vielen Dank!
Benjamin Köbel
@benjamin_koebel schrieb:
ausdrücklich nur eingescannte Kontoauszüge auf Thermopapier
Da liegt schon der Fehler 🙈. Wer macht denn sowas? 🤔
@metalposaunist schrieb:@benjamin_koebel schrieb:
ausdrücklich nur eingescannte Kontoauszüge auf Thermopapier
Da liegt schon der Fehler 🙈. Wer macht denn sowas? 🤔
Die Antwort hilft aber dem Fragesteller nicht...
Ganz abgesehen davon, dass es sein mag, dass Ihr Mandanten rausschmeißt, die noch Kontoauszüge in gedruckter Form abgeben. Irgendwie muss man die aber auch bearbeiten...
Und da es hier um eine Anwaltsfrage geht, geht es vermutlich auch nicht um Buchführung, so dass die Original-Kontoauszüge vermutlich eher als Nachweis benötigt werden.
@Uwe_Lutz schrieb:
Irgendwie muss man die aber auch bearbeiten...
Wie lange will man an Altem noch festhalten? Die Schreibmaschine hat's leider auch nicht geschafft. Hm.
@Uwe_Lutz schrieb:
so dass die Original-Kontoauszüge vermutlich eher als Nachweis benötigt werden.
Davon gehe ich aus. Auch dann kann man mindestens eine PDF aus dem online Banking ziehen. Die kann man auch nicht buchen aber dann wird das Problem zu 99,7% nicht mehr auftreten und man hat vom Zweck her das Gleiche.
Eine Lösung hast Du nun auch nicht. Meine indirekt vorgeschlagene PDF Idee 💡 wäre eine. Repariere die Ursache, nicht das Symptom 😉.
sind Sie sicher, dass die Kontoauszüge tatsächlich richtig eingescannt wurden?
Gewisse Anzeigeprogramme haben nach meiner Beobachtung die Angewohnheit solche "Fehler" für den Betrachter in der Vorschau zu korrigieren.
Ist nur eine Spekulation, da ich selbst gelegentlich Anlagen von Kollegen erhalte, bei denen ich mich dann frage, warum diese vor dem Versand nicht mehr geprüft wurden.
Allerdings ist mir in diesen Fällen meine Arbeitszeit zu schade beim Kollegen nachzufragen. Mit dem Freewaretool pdf24 lassen sich solche Darstellungsfehler dauerhaft korrigieren.
Als Anwalt darf man sich auch mit Privatpersonen auseinandersetzen, die weder der Generation Golf, X, Y und wie sie alle genannt werden, angehören sondern zu den Babyboomern oder noch früher gehören.
Diese besitzen zwar alle "Smartphones" und nutzen Onlinebanking, allerdings sind diese häufig bereits bei der Bitte, die Unterlagen, die sich auf dem "Smartphone" befinden an die Kanzlei-E-Mail-Adresse weiterzuleiten, überfordert.
Wenn Du eine Erbauseinandersetzung betreust können Unterlagen aus Zeiten relevant sein, als Digitalisierung noch bedeutet hat, dass der Programmcode auf Lochkarten gestanzt der weltweite Bedarf an Computern mit 5 Stück beziffert wurde.
Gleiches gilt für Auseinandersetzungen im Familienbereich, wenn es um das Anfangsvermögen geht. Eine unserer Empfehlungen ist zwischenzeitlich, dass die (künftigen) Ehegatten am Tag der Eheschließung einen Kontoauszug / Kontoübersicht erstellen lassen und sich diesen gegenseitig unterzeichnen, dann gibt es später keinen Streit mehr über den Umfang dieser Vermögensposition.
Daher sind Kontoauszüge auf Thermopapier leider in der Praxis keine Seltenheit; und werden es auch noch viele Jahre bleiben.
@agmü schrieb:
allerdings sind diese häufig bereits bei der Bitte, die Unterlagen, die sich auf dem "Smartphone" befinden an die Kanzlei-E-Mail-Adresse weiterzuleiten, überfordert.
Nicht Bitte, Bitte 🙏 machen 🚫 - aktiv helfen, weil ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zwischen Kanzlei und Mandant besteht. Dann zeigt man dem Mandanten das einmal / macht's mit ihm zusammen und beide Seiten haben Vorteile: Kanzlei hat digitale Daten ohne Papier und das Mandat hat wieder was IT-mäßig gelernt. Dass man als Kanzlei dann nicht in Ruhe oder "aus Versehen" alle Fotos anschaut und auch sonst nichts gelesen und gemerkt hat, sollte ja bereits im Verhältnis zueinander klar sein = Vertrauen.
@agmü schrieb:
Wenn Du eine Erbauseinandersetzung betreust können Unterlagen aus Zeiten relevant sein, als Digitalisierung noch bedeutet hat, dass der Programmcode auf Lochkarten gestanzt der weltweite Bedarf an Computern mit 5 Stück beziffert wurde.
Hier geht' um Kontoauszüge. Das war mir bei meiner Antwort ebenfalls sehr bewusst 😉. Oder sind's Auszüge von 1764?
@metalposaunist schrieb:@agmü schrieb:
allerdings sind diese häufig bereits bei der Bitte, die Unterlagen, die sich auf dem "Smartphone" befinden an die Kanzlei-E-Mail-Adresse weiterzuleiten, überfordert.
Nicht Bitte, Bitte 🙏 machen 🚫 - aktiv helfen, weil ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zwischen Kanzlei und Mandant besteht. Dann zeigt man dem Mandanten das einmal / macht's mit ihm zusammen und beide Seiten haben Vorteile: Kanzlei hat digitale Daten ohne Papier und das Mandat hat wieder was IT-mäßig gelernt. Dass man als Kanzlei dann nicht in Ruhe oder "aus Versehen" alle Fotos anschaut und auch sonst nichts gelesen und gemerkt hat, sollte ja bereits im Verhältnis zueinander klar sein = Vertrauen.
Mache ich auch, in den Fällen, in denen ich erkenne, dass der Mandant grundsätzlich sein Mobiltelefon beherrscht; in der Regel sind diese Unkenntnisse mit der Aussage gekoppelt: "Meine Kinder wollen dass ich das nutze!"
und wenn ich auch noch kostenfreie Nachhilfe in Digitalisierung gebe bleibt meine eigentliche Arbeit, die den Kostendeckungsbeitrag erwirtschaftet auf der Strecke.
@metalposaunist schrieb:Hier geht' um Kontoauszüge. Das war mir bei meiner Antwort ebenfalls sehr bewusst 😉. Oder sind's Auszüge von 1764?
Ja, auch in Erbschaftssachen / Familiensachen geht es häufig um unbare Zahlungen und deren rechtliche Einordnung.
@agmü schrieb:Gewisse Anzeigeprogramme haben nach meiner Beobachtung die Angewohnheit solche "Fehler" für den Betrachter in der Vorschau zu korrigieren
Das habe ich bislang nur in Bezug auf die Drehung des Dokuments gesehen, nicht aber
.bɿiw Ɉlɘϱɘiqƨɘϱ ƨɘ ƨƨɒb
Man kann nicht davon ausgehen, dass alles, was nicht "digital" ist, aus "1764" stammt.
Aber zu der Erkenntnis kommt man auch erst, wenn man selbst mal in einer solchen Situation ist, @metalposaunist , wie @agmü sie beschrieben hat.
Liegt wohl am zarten Alter, @metalposaunist . Zumindest kann man heutzutage schon den EPerso einsetzen. Für was auch immer. Letztendlich ein Fortschritt. Kennt nur keiner.....
@rschoepe schrieb:
@agmü schrieb:Gewisse Anzeigeprogramme haben nach meiner Beobachtung die Angewohnheit solche "Fehler" für den Betrachter in der Vorschau zu korrigieren
Das habe ich bislang nur in Bezug auf die Drehung des Dokuments gesehen, nicht aber
.bɿiw Ɉlɘϱɘiqƨɘϱ ƨɘ ƨƨɒb
Ich kenne das spiegelverkehrte zwar bisher auch nur bei Aufnahmen mit der Kamera des Mobiltelefons, aber: who know's welche Features in so manchem Tool versteckt sind. 🤔
@Deleted_Sendepause schrieb:
Kennt nur keiner.....
Jein. Man kann wohl seine Punkte in Flensburg damit abrufen und auch ein polizeiliches Führungszeugnis kann man damit online beantragen. In wie weit das einem "täglich" hilft - aber besser als nichts. Wobei die AusweisApp2 am iPhone bisschen komisch aussieht und sich nicht an bekannte UX wie WhatsApp, Signal und Co. hält.
Wir schweifen ab 😆.
Mal ganz profan gedacht, es gibt Druckertreiber wo die spiegelverkehrte Anzeige einstellbar ist. Hier einmal die Einstellungen des vom Browser genutzten Druckertreibers prüfen.
@einmalnoch Danke für den Hinweis. Habe ich geprüft. Einstellungen sind korrekt.
@metalposaunist Ist nicht auf "meinem Mist gewachsen". Leider bekommen wir im Treuhandbereich noch regelmäßig Auszüge in Papier/ auf Thermopapier.
Das Problem tritt so unregelmäßig auf, dass ich hier einen Fehler des Scanners oder eines Anwenders ausschließe. Da die Auszüge im gesamten internen Verarbeitungsprozess (DMS, Anwaltspostfach, Webclient) korrekt dargestellt werden, vermute ich das Problem eher beim Empfänger - dem Gericht. Das kennt die Problematik unglücklicherweise nur bei unseren Sendungen 😕
@benjamin_koebel schrieb:
Leider bekommen wir im Treuhandbereich noch regelmäßig Auszüge in Papier/ auf Thermopapier.
Abweisen und digitale Auszüge anfordern geht nicht?
... nur so eine Idee:
wäre es evtl. möglich, dass die Belege durchscheinend sind und dass unbemerkt die Rückseite gescannt wurde ?
Das PDF-Anzeige-Programm (z.B. "Adobe Acrobat" u.a.) erkennt das evtl. mit "künstlicher Intelligenz" und korrigiert automatisch die Anzeige, aber die Software des betreffenden Gerichts nimmt das PDF-Dokument "as is", zeigt also die spiegelverkehrte Rückseite an und druckt sie auch so.