In den nächsten Tagen wird die neue Version 3.16.0.3 der beA Client Security freigegeben. Ein konkreter Termin ist nicht bekannt.
Nach Installation der Version 3.16.0.3 der beA Client Security kann mit dem Anwaltspostfach in DATEV Anwalt classic ein Fehler auftreten. Wenn Sie beA-Nachrichten abrufen oder versenden, erhalten Sie folgende Programm-Meldung:
#APO00016
Die lokal installierte beA Schnittstelle konnte nicht gestartet werden. Prüfen Sie die korrekte Installation der Anwendung "beAClientSecurity.
Der Fehler führt dazu, dass Sie beA-Nachrichten über das Anwaltspostfach weder abrufen noch versenden können.
Temporäre Abhilfe und Fehlerbehebung
Der Fehler wird mit dem Service-Release DATEV Anwalt classic 13.14 behoben (voraussichtlich am 24.11.2022 ab 18:15 Uhr). Installieren Sie dieses Service-Release ab Verfügbarkeit, um das Auftreten dieses Fehlers zu vermeiden.
Weitere Informationen sowie eine temporäre Abhilfe finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument APO00016 im Anwaltspostfach nach Installation der neuen beA Client Security 3.16.0.3.
Vielen Dank für die rasche Reaktion und Information. Es ist mir bewusst, dass die DATEV in einer Vielzahl der letzten Updates lediglich Probleme beseitigte, deren Ursache in der „Produktpflege“ des beA lag.
Ein Problem bei den zahlreichen außerplanmäßigen Updates ist es, dass in gemischten Sozietäten im Zweifel auch die reinen Steuerberaterarbeitsplätze mit aktualisiert werden müssen, da nicht offensichtlich ist, ob neben DATEV Anwalt nicht auch gleich irgendwelche gemeinsam verwendete Basis/Office-Programme aktualisiert werden – was stets einen wesentlich höheren Organisationsaufwand bedeutet.
Ich fände es deswegen sehr hilfreich, wenn man vorab prüfen könnte, ob ein „Stand-alone-Update“ von DATEV-Anwalt möglich ist, ohne dass dieses Auswirkungen auf die Steuerprogramme hat. Oder gibt es eine solche Information?
Eine Stand-Alone-Installation von DATEV Anwalt classic können wir Ihnen nicht empfehlen.
Warum?
Grundsätzlich muss ohnehin auch in einer gemeinsamen Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei DATEV Anwalt classic nicht nur auf den Arbeitsplätzen installiert werden, auf denen mit DATEV Anwalt classic gearbeitet wird, sondern auf allen Arbeitsplätzen, damit insbesondere die Synchronisation der zentralen Stammdaten (Adressaten inkl. Beziehungen, Mandanten, Mitarbeiter) in die Datenbank von DATEV Anwalt sichergestellt ist:
Anwalt classic Installation in interdisziplinären Kanzleien auf allen Arbeitsplätzen
Im Falle eines Updates könnte man vielleicht auf die Idee kommen, das ein wenig lockerer zu sehen: DATEV Anwalt classic ist ja bereits auf allen Plätzen installiert, und das Update betrifft meistens nicht die Stammdatensynchronisation, die läuft seit vielen Versionen unverändert.
Aber trotzdem ist es keine gute Idee, auf verschiedenen Plätzen verschiedene Versionen der Software laufen zu haben, oder gar einen unterschiedlichen Mix von DATEV-Anwalt- und Rest-der-DATEV-Service-Releases. Es ist nicht absehbar, zu welchen Unverträglichkeiten eine solche „Mischinstallation“ führen kann.
Es gibt auch kein Tool, mit dem Sie prüfen können, ob eine Installation von Nur-DATEV-Anwalt-SRs lauffähig ist. Alle QS-Maßnahmen bei DATEV gehen von einem „homogenen“ SR-Stand aus. Jede andere Installation wäre ungetestet und auf eigene Gefahr zu betreiben.
Außerdem werden die SRs von DATEV Anwalt auch nicht „stand-alone“ produziert, sondern werden gleichzeitig mit SRs vieler bis aller DATEV-Programme und -Basiskomponenten erzeugt und setzen daher kompatible Versionsstände der anderen Komponenten voraus. Mit SR 24.11.2022 beispielsweise wird für auch DATEV Basis die neue Version 13.31 ausgeliefert. Diese DATEV Basis Version 13.31 muss bereits installiert sein, um die neue Version 13.14 von DATEV Anwalt classic (und andere Anwalt-Programme) installieren zu können.
Ja, es ist mir durchaus klar, dass von Anwalt und den Steuerprogrammen gemeinsame Basisprogramme verwendet werden und bei denen natürlich auch ein gleicher SR-Stand vorausgesetzt wird. Dieses ist gerade der Grund meiner Frage und Grund für das Ungemach bei den vielen Notupdates der beA-Zeit.
Der Link war mir nicht bekannt. Seit Phantasy-Zeiten haben wir jedenfalls immer Stand-alone-Anwalt-PCs und ich kann perfekt damit leben, dass die Anwaltsdaten von den Steuerprogrammen getrennt sind - gerade weil die Mandantenbereiche sowieso getrennt sind.
Aber nachfragen muss ich jetzt ja doch:
Sollen etwa auch allen Anwalt-PCs alle Steuerprogramme installiert werden? Der Hinweis spricht explizit "nur" davon, dass Anwalt auf allen Arbeitsplätzen installiert werden soll. Wegen den getrennten Mandantenbereichen überzeugt mich das Argument aber nicht ansatzweise. Oder andersrum: Welche Programme muss ich auf Anwalts-PCs denn eigentlich mindestens installieren?
Meinen Sie mit "Stand-Alone-Anwalt-PCs" tatsächlich Anwalt-PCs mit lokaler Datenhaltung, die also nicht auf eine gemeinsame Datenhaltung im Netz zugreifen? Wenn die Anwalt-Arbeitsplätze komplett isoliert sind und nicht auf die Netzdatenbanken zugreifen, dann kann dort natürlich auch ein anderer Versionsstand installiert sein als auf den Netz-Arbeitsplätzen der Steuerberater. Dasselbe gilt, wenn RA und StB ihre Daten in getrennten /Datenumgebungen/ haben, also jeder Bereich seine eigene EODB-Instanz: Dann braucht der StB-Bereich kein DATEV-Anwalt.
Die RA-Arbeitsplätze brauchen nicht alle StB-Programme installiert zu haben. Aber die zentralen Stammdaten und die Eigenorganisation (mindestens Eigenorganisation Basis) sollten schon überall installiert sein, damit es nicht zu Inkonsistenzen kommt.
Wenn ich diesen Eintrag richtig verstehe
Goodbye beA-Win-32-Bit (beasupport.de)
vollzieht die BRAK mit dem Wechsel auf die Version 3.16.0.3 nicht nur einen kleinen, sondern einen richtig großen Wechsel. 32Bit-Version ade, lauffähig nur 64bit-Version.
@agmü schrieb:Wenn ich diesen Eintrag richtig verstehe
Goodbye beA-Win-32-Bit (beasupport.de)
vollzieht die BRAK mit dem Wechsel auf die Version 3.16.0.3 nicht nur einen kleinen, sondern einen richtig großen Wechsel. 32Bit-Version ade, lauffähig nur 64bit-Version.
das dürfte einige kalt erwischen, oder...?
wer das SR vom 24.11. installiert hat, nicht. Dem Rest kann ich nur wünschen, dass morgen keine Fristen auslaufen. 😎
Nachtrag: Es würde nicht ganz so schlecht laufen, wenn die BRAK aus ihrer desaströsen Kommunikation in der Vergangenheit gelernt hätte; aber bis 15:45 Uhr gab es noch nicht einmal einen Sondernewsletter der doch von vielen gelesen wird.
@andreashofmeister schrieb:
das dürfte einige kalt erwischen, oder...?
Nö, seit Windows 7 installiert man immer x64 64bit Windows. Andernfalls kommt man ins Gefängnis oder man hat ein IoT Gerät vor sich oder andere 💩 Hardware.
Die beA-Webseite schon - aber das DATEV Anwalt classic Anwaltspostfach muss eben per SR vom 24.11.2022 aktualisiert werden, damit es weiterhin läuft.
nachdem es gestern noch geheißen hat, dass heute eine neue Version veröffentlich wird, finde ich gerade diese Information:
mit anderen Worten: alles zurück.
Und dann geht's heute halt los: beA SUPPORT
Anwaltspostfach funktioniert mit neuer beA-Version...
Das Service Release Anwalt Classic 13.14 ist installiert und funktioniert dennoch nicht.
belastet mich de facto wenig.
Das Anwaltspostfach aus Anwalt classic scheint diese Version, wie alle Vorgängerversionen auch, nicht wirklich zu benötigen.
Seit vielen Monaten - gefühlt Jahren🙄 - starte ich die Client Security nur dann am Arbeitsplatz, wenn ich mich tatsächlich auf der Webseite einloggen muss. Ansonsten belaste ich mein System mit diesem Programm nicht.
Oh! Sind Sie evtl. Vorabinstallierer? Wir haben die Fehlerbehebung erst ganz kurz vor der Auslieferung eingespeichert.
Notfalls nochmal die Abhilfe im Dokument versuchen:
APO00016 im Anwaltspostfach nach Installation der neuen beA Client Security 3.16.0.3.
Wir haben jetzt bei einem unserer Anwälte das beA-Update installiert. Und jetzt wird die Karte einfach nicht gefunden...
Und Sie haben auch schon das SR DATEV Anwalt classic 13.14 vom 24.11.2022 installiert?
Ja, hatten wir.
Dann muss es noch ein anderes Problem sein. Bitte entschuldigen Sie diesen Fehler. Wir prüfen das aktuell.
Sobald wir aktuelle Informationen zur Behebung des Fehlers haben, melde ich mich wieder.
Aktuelle DATEV Version installiert. Neuer beA Client installiert. Webzugriff OK. Aus DATEV Client öffnet sich, aber die KARTE wird nicht erkannt (im Gegensatz zu Web-Zugriff)!
DATEV Systemeinstellung Text gesetzt, gleiches Problem......
Hilfe!
Aktuell bleibt wohl nur der Versand über die Webseite der BRAK wenn der Fehler gemacht wurde die Version 3.16.4 zu installieren.😫
Wer diesen Weg wieder einmal gehen muss, dem wird gezeigt, welch komfortable Lösung in Nürnberg an dieser Stelle geschaffen wurde.
hier bei allen Kanzleien das gleiche, egal ob die Version vom 24.11. installiert ist oder die Systemeinstellung gesetzt wurde.
Karte wird nicht gefunden, Anmeldung über die Webseite funktioniert aber. In der gleichen Terminalsession
Ich hoffe, so eine Katastrophe bleibt uns beim beSt erspart!
Bei mir funktioniert es wieder, nachdem der Ordner C:\Program Files (x86)\BRAK gelöscht wurde.
Ich nutze aber auch nicht die Karte, sondern das Softwarezertifikat.
Das Problem mit dem Kartenleser hat nichts mit der Systemeinstellung zu tun. Die würde helfen, wenn sich der Dialog zur Zertifikatsauswahl erst gar nicht öffnen würde.
Für das Problem mit dem Kartenleser testen wir gerade eine Lösung.
Freundliche Grüße
Carsten Groß
Entwicklung DATEV Anwalt
😂🤣😅 beST-Postfach? Glauben Sie das wirklich?
(Was ich bisher mitbekommen habe ... um Gotteswillen)
@rganter schrieb:
Glauben Sie das wirklich?
Bitte nur #Du aber als Antwort: nein. Deutschland digitalisiert 💪 - sich kaputt 😂. Man soll ja nicht gleich alles zu Anfang verteufeln aber wenn man dann im TV bei den öffentlich Rechtlichen schaut, wie es in anderen Ländern abgeht 😍. Da sieht die Behörde aus wie ein Café, WLAN, alles digital ... ich hab' gestern erstmal meine neue Steuernummer vom FA per Post bekommen 😂.
Kurzes Update:
In diesem Thread zum Fehler #APO00016 hat der heutige Fehler eigentlich gar nichts zu suchen; das hatte ich aufgrund der Meldung von Herr Kellermeier zunächst nur vermutet.
Ich erstelle dazu gleich einen eigenen Thread.