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hotels.com Verbuchung Rechnung 13b UStG (reverse charge) ?

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letzte Antwort am 22.02.2024 08:54:16 von Montral
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ki
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Eine uns vorliegende Rechnung von hotels.com weist folgendes aus:

 

Zimmerpreis(e):

Steuern und Gebühren:

108,31 EUR

6,50 EUR

 

 

Gezahlter Gesamtbetrag:

 

114,81 EUR

 

Darüber hinaus noch diese Hinweise: 

 

Bitte beachten Sie, dass Hotels.com in der EU keine MwSt. auf Reiseleistungen abführen muss, da das Unternehmen keine MwSt. erhebt und seinen Sitz in den USA hat. Darüber hinaus gilt auch hier eine Sonderregelung für Online-Reisebüros und Reiseveranstalter der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie.Die Reise kann über das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft) abgerechnet werden. Bitte verständigen Sie die Buchhaltungsabteilung Ihres Unternehmens.

Wenn Sie ein Hotel buchen, das sich innerhalb der EU befindet, stellt Hotels.com, L.P. keine Rechnungen mit Mehrwertsteuer aus, da keine MwSt für die Buchung berechnet wird. Dies liegt an einer Sonderregelung des EU-Mehrwertsteuersystems für Reiseanbieter und Reisebüros, die für Hotels.com, L.P. (eine in den USA gegründete Kommanditgesellschaft) gilt. Ihre Buchungsbestätigung dient als Zahlungsbeleg. Die auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen „Steuern" entsprechen nicht der Mehrwertsteuer, sondern allen anderen Steuern, die für Hotels.com anfallen

(z. B. Verkaufs-, Gebrauchs-, Belegungs- und

Verbrauchssteuern) und die Hotels.com für Ihre Buchung direkt an das betreffende Hotel zahlen muss.

Für Hoteltransaktionen innerhalb der Europäischen Union wird keine Mehrwertsteuer erhoben, wenn diese die festgelegten Voraussetzungen der Artikel 306-310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates erfüllen.

Hotels.com, L.P. is part of the EXPEDIA GROUP of travel companies.* Hotels.com, L.P. headquarters are located at 5400 LBJ Freeway, Suite 500, Dallas, Texas 75240, USA.

The Expedia Group has office locations across Europe.

 

Wie soll dies in Datev verbucht werden?

 

 

Thema von @Sabine_Enachescu in den Bereich Betriebliches Rechnungswesen verschoben und die Kategorie FIBU zugeordnet.

STBMT
Aufsteiger
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Wo ist denn der Ort der Leistung?

 

 

ki
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Das Hotel, dass wir bei Hotels.com gebucht und im Voraus bezahlt haben, ist in Brüssel gewesen.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @ki,

 

vielleicht helfen Ihnen

 

Buchungsbeispiele aus "Elektronisches Wissen Buchungs-ABC" zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG:
Dok.-Nr.: 5305480 - Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG - Buchungsbeispiele für den Leistungsempfänger


und/oder


Hilfe-Dokumente zu § 13b UStG: Zusammenfassung der Tatbestände:
 Dok.-Nr.: 1034915 - § 13b UStG: Zusammenfassung der Tatbestände (ein-/zweistellige BU-Schlüssel)
 Dok.-Nr.: 1003613 - § 13b UStG: Zusammenfassung der Tatbestände (drei-/vierstellige BU-Schlüssel).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

 

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ab2
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Wir haben das Problem auch mit Hotels.com und deutschen Hotels.

 

Wir sehen es als zwei verschiedene Leistungen. Ein Mal zwischen Hotels.com und den Hotels als Vermittlungsleistung. Und ein Mal zwischen uns und den Hotels mit der Übernachtungsleistung.

Für die Übernachtung müssen wir eine Rechnung von den deutschen Hotels mit Steuerausweis bekommen. Da hier der Ort der Leistung bei den Hotels liegt und damit ein ganz normaler steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz vorliegt (kein §13b UStG).


Bisher haben wir aber nur Rechnungen von den Hotels bekommen, wo der Gesamtbetrag nicht 100% unserer Zahlung an Hotels.com entspricht, mit der Begründung, dass sich Hotels.com ein paar Prozente für die Provision einbehält.

 

Nun stellen wir uns die Frage, wer denn der Leistungsempfänger für die Vermittlungsleistung ist? Sollten wir eine gesonderte Rechnung von Hotels.com bekommen oder müssten die Hotels den Betrag auf den Rechnungen auf 100% unserer Zahlungen anpassen?

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ki
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Wir haben das Problem, dass die Hotels sich weigern uns Rechnungen auszustellen und uns an hotels.com verweisen, so dass uns nur dieser Zahlungsbeleg von hotels.com bleibt mit den steuerlichen Vermerken darauf mit 13b UStG etc., die uns verunsichern. 

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renek
Fachmann
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Vielleicht jetzt unschön, aber ich buche es meist als Reisekosten ohne Vorsteuer.

 

Warum: Eine echte Rechnung von booking.com gibt es in meinen Augen nicht, da ich immer nur Buchungsbestätigungen bekomme. Da steht zwar dann 7% Märchensteuer drauf, aber sonst nichts.

 

Einzig in den Fällen wo man richtige Hotels bucht bekomme ich in der Regel auch vom Hotel eine korrekte Rechnung. Die ist aber bisher immer über den kompletten Betrag ohne irgendwelche Abzüge gewesen!

 

 

Viel geiler finde ich aber noch andere schräge Vermittlungs-Portale, wenn ich dann auf der Rechnung lese "kein Steuerausweis weil private Vermietung" (echt wahr) oder die Rückmeldung kommt "wir können die Steuer nicht ausweisen, die Übernachtung findet bei unserem Partner statt". 🙄

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Montral
Beginner
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Es gibt bei hotels.com und ähnlichen Portalen 2 Modelle:

 

1. hotels.com ist Vermittler

 

Es gibt drei Verträge: Einen Vermittlungsvertrag zwischen dem Gast und hotels.com, einen Vermittlungsvertrag zwischen dem Hotel und Hotels.com und - entscheidend - einen Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Hotel. Hier hat der Gast Anspruch gegen das Hotel auf eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Vermittlungsgebühren, die das Hotel an den Vermittler zahlt, dürfen nicht herausgerechnet werden! Einige Portale wie Tripadvisor oder Airbnb stellen unter Umständen auch dem Gast Vermittlungsgebühren in Rechnung. Mit denen hat das Hotel nichts zu tun, die Rechnungen dafür stellen ausschließlich die Portale aus.

 

2. hotels.com als Weiterverkäufer

 

Es gibt zwei Verträge: Der Gast bucht ein Hotelzimmer bei hotels.com in den USA und gleichzeitig bucht hotels.com beim Hotel zum gleichen Preis abzüglich eines vertraglich festgelegten Prozentsatzes das gleiche Zimmer. Es gibt KEINE direkte Vertragsbeziehung zwischen Gast und Hotel. Entsprechend stellt das Hotel seine Rechnung an hotels.com und der Gast erhält seine Rechnung ausschließlich von hotels.com. Wenn das Hotel aus Unkenntnis trotzdem Rechnungen an Gäste ausstellt, kann das bei einer Betriebsprüfung für das Hotel unangenehme Folgen haben.

 

Der geschilderte Fall klingt nach 2.

 

ab2
Beginner
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Wir hatten vor einiger Zeit immer Rechnungen von Hotels.com bekommen mit dem Vermerk "reverse charge".

Die musste wir aber jedes Mal gesondert per Mail anfordern.

 

Seit Mai 23 meinte dann Hotels.com, dass sie uns keine Rechnungen mehr ausstellen können und wir haben nur noch solche Buchungsbestätigungen erhalten. Auf denen steht aber kein Vermerk zum reverse charge oder überhaupt einer MwSt.

 

Deshalb sind wir dann davon ausgegangen, dass wir uns die Rechnungen von den Hotels holen müssten.

 

Sollten wir dazu eventuell bei Hotels.com nochmal nachfragen und drauf pochen, dass wir ordentliche Rechnungen bekommen?

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Montral
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Hallo ab2,

 

das hängt davon ab, mit wem Sie den Beherbergungsvertrag haben, also Hotel oder hotels.com. Ich vermute mal, das ist irgendwo im Kleingedruckten versteckt und man übersieht das normalerweise beim Buchen (ich bin selbst in der Buchhaltung eines Hotels).

 

Ich empfehle, beim Hotel nachzufragen. Die sollten eigentlich wissen, welchen Vertrag sie selbst mit hotels.com haben. Unserer Erfahrung nach haben die beim 1st Level Support bei hotels.com häufig keine Ahnung und schicken Gäste wegen der Rechnung häufig zu uns, obwohl hotels.com bei uns Weiterverkäufer ist und selbst die Rechnung ausstellen müsste. Wir erklären den Gästen dann das Modell und das sie das dann dem Support erklären sollen. Das scheint dann zu klappen.

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letzte Antwort am 22.02.2024 08:54:16 von Montral
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