Wir haben das Problem auch mit Hotels.com und deutschen Hotels. Wir sehen es als zwei verschiedene Leistungen. Ein Mal zwischen Hotels.com und den Hotels als Vermittlungsleistung. Und ein Mal zwischen uns und den Hotels mit der Übernachtungsleistung. Für die Übernachtung müssen wir eine Rechnung von den deutschen Hotels mit Steuerausweis bekommen. Da hier der Ort der Leistung bei den Hotels liegt und damit ein ganz normaler steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz vorliegt (kein §13b UStG). Bisher haben wir aber nur Rechnungen von den Hotels bekommen, wo der Gesamtbetrag nicht 100% unserer Zahlung an Hotels.com entspricht, mit der Begründung, dass sich Hotels.com ein paar Prozente für die Provision einbehält. Nun stellen wir uns die Frage, wer denn der Leistungsempfänger für die Vermittlungsleistung ist? Sollten wir eine gesonderte Rechnung von Hotels.com bekommen oder müssten die Hotels den Betrag auf den Rechnungen auf 100% unserer Zahlungen anpassen?
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