Liebe Community,
wir buchen eine GmbH welche Apartments zur kurzfristigen Übernachtung über Airbnb und Booking.com vermietet.
Die Portal vereinnahmen das Geld vom Übernachtungsgast und überweisen dem Unternehmen dann nur den "Restbetrag" nach Verrechnung mit Ihrer Kommission/Gebühren.
Der Plan ist, sowohl die Übernachtungsumsätze als auch die Kommissionen/Gebühren auf einem Debitor zu erfassen und dann mit dem Zahlungseingang auszuziffern. Jetzt stellt sich aber das Problem, dass die GmbH IST-Versteuer ist und KaReWe die Kommission im Haben auf dem Debitor offenbar als Erlösschmälerung erkennt und bei Zahlungseingang nur die Umsatzsteuer vom Geldeingang von "USt. nicht fällig" auf "USt fällig" umbucht. Somit verbleibt immer ein Restbetrag auf dem Umsatzsteuerkonto für die nicht fällig Umsatzsteuer.
Hat hier jemand eine praktikable Lösung, wie man diese Problem umschiffen kann, ohne dass man den Geldeingang auf dem Bankkonto zerpflücken und die Kommissionen/Gebühren künstlich rausrechnen muss um danach einen fiktiven Geldabgang für die Kommissionen/Gebühren zu buchen?
Vielleicht gibt es hier ja bereits Kollegen, welche solche Konstellationen bereits hatten oder die eine Idee dafür haben.
Danke Euch!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vor einem ähnlichen Problem stehe ich leider auch immer wieder.
Mir wäre schon hierbei geholfen, wenn Opos verknüpfte Debitoren <-> Kreditorenkonten auch bei Bankbuchungen berücksichtigen würde.
Dann müsste man bei Ihrem Beispiel einfach z.B. Umsatz auf Debitor " 10000 AirBnB" und die Gebühr auf Kreditor " 70000 AirBnB" buchen. Wenn nun der verminderte Zahlungseingang automatisch über Opos aufgeteilt werden könnte, hätte man auch schon eine deutliche Erleichterung.
Hatte hierzu mal einen Beitrag vor etwa einem Jahr, ist anscheinend derzeit noch nicht möglich ... 🤔
Grundsätzlich macht die DATEV das aber, wenn man im Modus Zahlungen buchen den offenen Posten auswählt. Die Buchung wird dann automatisch aufgeteilt auf den Ausgleich des Erlöses und den Ausgleich der Kosten mit den entsprechend nötigen Steuerschlüsseln.
Hallo Winkelhause,
wenn Erlös und Kosten auf dem gleichen Personenkonto gebucht sind (z. B. Debitor) oder muss der Erlös auf einem Debitor und die Kosten auf einem Kreditor erfasst sein?
Danke schonmal für Ihr Feedback!
BG
Ich hab den selben Fall und ich buche die Abrechnung aufgeteilt in Einnahmen und Ausgaben beides auf den Debitor.
Wie @wwinkelhausen gesagt hat, wenn der Modus "Zahlungen buchen" in Kombi mit der "OPOS-Suche" richtig verwendet wird, teilt die DATEV die Zahlung automatisch mit den richtigen Steuerschlüsseln auf.
Bei den Kosten wird dann bei der Zahlungsbuchung automatisch der 40er-Schlüssel (Aufhebung Automatik) gesetzt.
Gibt es dazu ein DATEV Hilfedokument? Ich konnte bisher leider nichts finden.
@SKnabe schrieb:Gibt es dazu ein DATEV Hilfedokument? Ich konnte bisher leider nichts finden.
Das dürfte dem entsprechen, was hier im Abschnitt 3.4.4 steht: DATEV-Rechnungswesen-Programme: Zahlungen buchen - DATEV Hilfe-Center
Danke für den Link aber dort geht es ja um Skonto also eine tatsächliche Erlösschmälerung, welche auch die Umsatzsteuer reduziert. In dem von mir beschrieben Sachverhalt geht es aber um einen Abzug beim Zahlbetrag der gerade nicht die Umsatzsteuer reduzieren soll da verrechnete Kosten.
Das Dokument von @Uwe_Lutz passt schon.
Am besten das ganze Dokument durchlesen, da geht's ja im Allgemeinen um den Modus "Zahlungen buchen" und ggf. notwendige Einstellungen.
Es ist zwar kein Skonto in der Rechnung drin, der Lösungsweg ist aber der gleiche.
Dadurch, dass auf der ursprünglichen Rechnung unterschiedliche Steuersachverhalte erfasst sind, muss auch die Zahlung entsprechend aufgeteilt werden.
Wenn also in Zahlungen buchen die richtige Rechnung über die OPOS-Suche ausgewählt wurde, geht die Meldung auf "unterschiedliche Steuersachverhalte gebucht" und dann braucht man die automatische Aufteilung nur noch mit Plus zu bestätigen.
Ganz easy - einfach mal testen.
@SKnabe schrieb:Danke für den Link aber dort geht es ja um Skonto also eine tatsächliche Erlösschmälerung, welche auch die Umsatzsteuer reduziert. In dem von mir beschrieben Sachverhalt geht es aber um einen Abzug beim Zahlbetrag der gerade nicht die Umsatzsteuer reduzieren soll da verrechnete Kosten.
Durch die Ist-Versteuerung müssen Sie aber ja trotzdem bei der Zahlung die Steuerschlüssel mit angeben. Siehe hierzu auch Besondere Regeln und Vereinfachungen für die Buchung der Ist-Versteuerung - DATEV Hilfe-Center
Probieren Sie es doch einfach mal aus!