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Wie ist die Homeoffice-Pauschale zu buchen?

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letzte Antwort am 29.04.2023 11:20:57 von Royal0815
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jejo
Aufsteiger
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Aus der Anleitung zur EÜR 2021 ...

 

Anlage EÜR Zeile 70.jpg

 

Damit ist klar, wo die Pauschale am Ende "landen" soll, aber welches FIBU-Konto hilft mir beim "Landeanflug"?

 

Das Konto # 4288 ("Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer") widerstrebt mir aus dem Grund, da es sich bei der Homeoffice-Pauschale ja gerade nicht um ein häusliches Arbeitszimmer (inklusive der damit verbundenen  Betriebsvermögensproblematik) handeln muss.

 

Das Konto # 4651 ("Sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben") wird in der EÜR (meines Erachtens hier eher unpassend) standardmäßig unter "Werbe- und Reisekosten" ausgewiesen und in der Anlage EÜR der Zeile 71 zugeordnet.

 

Das DATEV Hilfe-Center bleibt nach meinem Dafürhalten zum Suchbegriff "Homeoffice-Pauschale buchen" die "Hilfe" schuldig und die Erläuterungen zu den vorgenannten Konten stammen aus 2013 beziehungsweise 2014 ...

 

Sind hier also (individuelle) "Praktikerlösungen" gefragt oder gibt es von @DATEV eine Buchungsempfehlung?

Chris607
Fortgeschrittener
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Ich meine hierzu gelesen zu haben, sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben. Habe aber keine Quelle parat. Mit dem Gegenstand des Arbeitszimmers hat die Pauschale ja eben nichts gemein.

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csuckow
Einsteiger
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Nachricht 3 von 12
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Laut Anleitung zur EÜR 2021 & 2022 werden die Zeilen 67-71 bei den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben geführt. Was uns aber bei der Kontenproblematik auch nicht viel weiter hilft. Wobei in Anbetracht der Tatsache, das der Auswand in der Anlage EÜR im gleichen Feld landet wie die Aufwendungen vom Arbeitszimmer, wäre

 

a) eine Buchung auf das Konto 4288 mit Anpassung der Kontenbeschriftung

 

oder 

 

b) die individuelle Anlage eines Kontos 4287 (mit den gleichen Eigenschaften und Schnittstellenzuordnungen wie beim Konto 4288) denkbar.

 

Grundsätzlich ist aber die Anpassung der Kontenbeschriftung aber nur Kosmetik, da eine Übermittlung des Kontennachweises an die Finanzverwaltung aktuell nicht möglich ist. Da hoffe ich immer noch auf eine Umsetzung bei DATEV EÜR Steuern...

Schöne Grüße aus Eisenach in Thüringen

Christian Suckow
Chris607
Fortgeschrittener
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Ihren Screenshot hatte ich heute morgen auf dem Handy irgendwie nicht gesehen, das widerspricht meinem Kenntnisstand der unbeschränkt abziehbaren Ausgaben. Tatsächlich würde ich allerdings aufgrund der Pauschale keine Kontenzuordnungen ändern -  im Zweifel eher dem Finanzamt die Deklaration direkt mitteilen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Chris607  schrieb:

Ihren Screenshot hatte ich heute morgen auf dem Handy irgendwie nicht gesehen, das widerspricht meinem Kenntnisstand der unbeschränkt abziehbaren Ausgaben. 


Dass die HO-Pauschale zu den beschränkt abziehbaren Ausgaben gehört, entspricht m.E. der Logik des Aufbaus der Anlage EÜR. Auch der Verpflegungsmehraufwand z.B. wird bei den beschränkt abziehbaren Ausgaben ausgewiesen. In beiden Fällen sind nicht die tatsächlichen Ausgaben abziehbar sondern nur die Pauschalbeträge.

DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo liebe Community, 

 

zum Thema DATEV EÜR Steuern verweise ich gerne auf den Beitrag meiner Kollegin Stephanie Vogeley. Wir befinden uns mit der neuen Online Anwendung derzeit noch in der Pilotierungsphase. 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Silke Dürsch 

DATEV eG

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jejo
Aufsteiger
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Vielen Dank für den Link @Silke_Dürsch !

 


@jejo  schrieb:

 

Sind hier also (individuelle) "Praktikerlösungen" gefragt oder gibt es von @DATEV eine Buchungsempfehlung?


Hätten Sie vielleicht auch noch ein FIBU-Konto für mich?

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 12
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Hallo jejo, 

 

ein FIBU-Konto habe ich leider nicht parat, aber soweit ich informiert bin, sind meine Kolleg:innen schon an dem Thema dran😉

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Silke Dürsch

DATEV eG

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @jejo,

 

ich habe für Sie recherchiert und Sie haben Recht. Aktuell ist für diesen Sachverhalt eine individuelle „Praktikerlösung“ gefragt.

 

Mein Vorschlag ist die Änderung der Kontobeschriftung des Kontos # 4288 ("Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer"). Ist das eine Lösung für Sie oder nutzen Sie dieses Konto noch für andere Buchungen?

 

Ihren Wunsch nach einem Standardkonto habe ich umgehend erfasst und weitergegeben.

 

Viele Grüße

 

Sabine Bosch-Frühauf

Service Jahresabschluss

 

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Royal0815
Beginner
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Für die HomeOffice-Pauschale gibt es ein Buchungskonto.

 

Im SKR03 ist das die 4645 und wurde direkt dafür eingerichtet.

 

Dieses Konto gibt es aber bereits seit 2022.

 

Liebe Grüße an alle.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Royal0815  schrieb:

Für die HomeOffice-Pauschale gibt es ein Buchungskonto.

 

Im SKR03 ist das die 4645 und wurde direkt dafür eingerichtet.

 

Dieses Konto gibt es aber bereits seit 2022.

 

Liebe Grüße an alle.


Sind Sie sich sicher, dass dies ein Standard-Konto ist?

 

Im DATEV-Kontenrahmen SKR03 für 2023 wird dies auf jeden Fall nicht mit aufgeführt

 

Uwe_Lutz_0-1682705230246.png

 

Royal0815
Beginner
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Hallo,

 

das von mir genannte Buchhaltungs-Konto gibt es bereits seit dem VZ 2021. Wird jedenfalls von mir seitdem dafür verwendet.

 

In mein Steuer-Programm von Buhl-Data wurde das nachfolgende Konto seinerzeit über ein Update eingefügt:

 

Sonstige Aufwendungen
4645 Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG)

 

Ansonsten wird beim Haufe-Verlag auf das Konto 4651 verwiesen, welches ebenfalls dafür verwendet werden kann.

 

Warum dieses Konto nicht im DATEV-Kontenrahmen, welchen ich sonst auch verwende, enthalten ist, kann ich nicht nachvollziehen.

 

Bitte mal selbst in einschlägigen Buchhaltungs-Programmen nachsehen, welche Konten im Kontenrahmen enthalten sind. Ich verwende immer den vollständigen Kontenrahmen und keinen verkürzten.

 

Liebe Grüße an alle Buchhalter.

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letzte Antwort am 29.04.2023 11:20:57 von Royal0815
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