Ich habe folgenden konkreten Fall. Mandant schreibt Rechnungen für Hotelvermietung.
Rg.Datum 22.06.2020 Leistungserbringung z.B. 15. bis 30. Juli 2020. Zahlung fällig sofort. Sollversteuerung
Wann und wie buche ich das? (Wann das Geld letztendlich eingeht weiß ich ja bei Rechnungstellung und Einbuchung der Rechnung noch nicht.
Lt. Gesetz mit Leistungserbringung oder Zahlungseingang ist klar, aber wie buche ich das jetzt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Noch gar nicht buchen, das ist eine klassische angeforderte Anzahlung ohne Leistung.
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/anzahlungen_idesk_PI20354_HI1632427.html
Es ist zwar richtig, dass die Rechnung ansich noch nicht gebucht werden kann. Wenn man aber mit OPOS arbeitet und das Mahnwesen über Datev ReWe nutzen möchte, bedarf es nun einmal eine Buchung.
Aushilfsweise könnte man also folgendes buchen:
Debitor an Forderung ohne Kontokorrent (SKR 1210ff)
Auch wenn das dann nicht so ganz okay für einige sein wird, ist dies zumindest eine Lösung um ein Mahnwesen betreiben zu können. Bei Erhalt der Anzahlung müsste dann noch die Buchung erfolgen:
Forderung ohne Kontokorrent an erhaltene Anzahlungen
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe es schon befürchtet. Bin auch bei angeforderten und dann erhaltenen Anzahlungen gelandet, habe aber gehofft ich irre mich, da in meinem Fall der Aufwand nicht im Verhältnis zum Nutzen steht. Wollte es aber natürlich richtig machen.
Der Einwand mit dem Mahnwesen ist richtig.
Da würde ich im Zweifel Debitor an Erhaltene Anzahlungen 0% buchen, damit passt das Mahnwesen (fachlich nicht korrekt, aber das Mahnwesen passt).
Wenn der Kunde dann zahlt, von Anzahlungen 0% auf 16/19% umbuchen.
Im Juni gibt es wahrscheinlich noch gar kein Konto für 16%, per heute schon.
Rg.Datum 22.06.2020 Leistungserbringung z.B. 15. bis 30. Juli 2020. Zahlung fällig sofort. Sollversteuerung
Wann und wie buche ich das? (Wann das Geld letztendlich eingeht weiß ich ja bei Rechnungstellung und Einbuchung der Rechnung noch nicht.
Sollte nicht Debitor an 8300 mit Leistungsdatum 15.07.2020 zum richtigen Ergebnis führen?!
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
Das Leistungsdatum kann leider nicht höher sein als das Rechnungsdatum. Daher funktioniert das nicht. Das wäre sonst ein schöner Weg.
@RAHagena schrieb:Sollte nicht Debitor an 8300 mit Leistungsdatum 15.07.2020 zum richtigen Ergebnis führen?!
Das wäre tatsächlich erst einmal toll - wenn es ginge (siehe Antwort silkec_). Es gibt jedoch ein aber! Wie geschrieben weiß man ja gar nicht wann denn tatsächlich gezahlt wird. Buchen mit Leistungsdatum setzt aber voraus das man das Leistungsdatum (wäre hier die Zahlung) auch kennt. Und genau das dürfte der Grund sein, warum DATEV ein Leistungsdatum in der Zukunft grundsätzlich nicht zulässt. Man stelle sich vor die Buchung ist festgeschrieben und das Leistungsdatum ändert sich nach vorne, oder gar in das nächste Jahr...
Sie haben natürlich recht. Es ist immer etwas unglücklich mit Leistungsdatum in der Zukunft. Das sollte auf jeden Fall vermieden werden und ist normalerweise auch nicht sinnvoll. Dort wo Abschlagszahlungen üblich sind, wie auf dem Bau, handelt es sich ja auch meist um höhere Beträge und da ist das Buchen mit Abschlagszahlungen und OHNE Leistungsdatum sinnvoll und gang und gäbe damit die Buchhaltung richtig geführt wird und man auch den Überblick behält. In meinem Fall handelt es sich aber um Hotelreservierungen mit Vorauskasse. Hier steht das Leistungsdatum wirklich fest. Sollte der Kunde stornieren, wird ja auch die Rechnung storniert. Bucht er um, müsste auch die falsche Rechnung storniert und eine neue mit richtigem Leistungsdatum gestellt werden. Wie man es auch dreht und wendet gibt es keine einfache Lösung und hier mit angeforderten Anzahlungen, geleisteten Anzahlungen und dann Rechnungen anzufangen steht wohl in keinem Verhältnis. Ich möchte mich hiermit bei allen für die Hilfe bedanken.
Vorlauf für nächsten, übernächsten Monat anlegen und dort buchen !
Die OPOS wird ja stets auf den dem aktuellsten Stand geführt, auch wenn dieser in der Zukunft liegt.
Generell kann technisch im Buchungssatz jedoch das "Leistungsdatum" nicht nach dem "Datum" liegen, womit natürlich mit dem Rechnungs-"Datum" getrickst werden muss.
Das mache ich nicht so gerne wenn ich eine OP-Buchhaltung habe, da auf der OP-Liste dann immer gebucht bis..(höchstes Buchungsdatum) steht und dies nie den Tatsachen entspricht, da ich ja z.B. die Bank des Folgemonats noch nicht gebucht habe. Bei Buchhaltungen ohne OP-Liste ist das ein guter Vorschlag, da springt man einfach hin und her, hat alles erfasst. DANKE
Ich habe das eben ganz kurz zu Testzwecken nachgestellt, aber ich gestehe, eine gewünschte, direkte, praktikable Lösung ist wohl so nicht möglich; zumindest nicht auf die Schnelle.
@renek schrieb:
@RAHagena schrieb:Sollte nicht Debitor an 8300 mit Leistungsdatum 15.07.2020 zum richtigen Ergebnis führen?!
Das wäre tatsächlich erst einmal toll - wenn es ginge (siehe Antwort silkec_). Es gibt jedoch ein aber! Wie geschrieben weiß man ja gar nicht wann denn tatsächlich gezahlt wird. Buchen mit Leistungsdatum setzt aber voraus das man das Leistungsdatum (wäre hier die Zahlung) auch kennt. Und genau das dürfte der Grund sein, warum DATEV ein Leistungsdatum in der Zukunft grundsätzlich nicht zulässt. Man stelle sich vor die Buchung ist festgeschrieben und das Leistungsdatum ändert sich nach vorne, oder gar in das nächste Jahr...
Das Leistungsdatum bleibt immer das Leistungsdatum. Wenn eine Zahlung eingeht, greift die mindest-Ist-Besteuerung, das ändert aber nichts am Leistungsdatum.
Bei dem Fall, den wir hier besprechen, steht das Leistungsdatum fest, da es sich um eine Hotelbuchung handelt. Die Übernachtung findet dann statt oder gar nicht. In dem Fall wird die (im übrigen völlig normale!) Rechnung wieder storniert - je nach Buchungsbedingung.
Es ist eigentlich nichts besonderes an diesem Fall.
Opos-Rechnung einbuchen-> nichts passiert ustlich
Zahlung einbuchen -> aus USt nicht fällig wird USt fällig.
Je nach Anzahl würde ich die USt manuell buchen oder das RE Dat und wenn notwendig die Fälligkeit anpassen, mit dem richtigen Re Dat im Text.
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
Meine Empfehlung für das unterjährige Buchen des schwebenden Geschäftes auf Seite 14:
https://download.datev.de/download/ratgeber_anzahlungen.ppsx
Damit wird das Mahnwesen möglich, die OPOS-Liste passt, die Umsatzsteuer wird korrekt abgeführt und die Erlöswirksamkeit ist auch in der korrekten Periode.
Sollte der Vorgang wirtschaftsjahresübergreifend stattfinden, darf das schwebende Geschäft nicht bilanziert werden.
@RAHagena schrieb:Das Leistungsdatum bleibt immer das Leistungsdatum. Wenn eine Zahlung eingeht, greift die mindest-Ist-Besteuerung, das ändert aber nichts am Leistungsdatum.
Bei dem Fall, den wir hier besprechen, steht das Leistungsdatum fest, da es sich um eine Hotelbuchung handelt.
Bevor wir uns missverstehen: Ich gebe Ihnen vollkommen Recht. Man sollte sich aber in die Programmlogik versetzen. Ich denke (nicht Wissen!) das dies - aus welchen Gründen auch immer - Datev einfach nicht umsetzen kann. Das Thema Leistungsdatum in der Zukunft ist ja schließlich nicht neu. Und eine Umsetzung gibt es seit Jahren nicht.
Und das der Fall nichts besonderes ist, ist klar. Spezialisierte Hotelsoftware und auch andere Branchenlösungen können das ja auch das man Rechnungen im System hat, denen noch keine Leistung entgegen steht.
Man sollte sich aber in die Programmlogik versetzen.
Da ich den Programmcode der DATEV Software selber schon bearbeitet habe, mache ich das durchaus mal 😉
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
@RAHagena schrieb:Da ich den Programmcode der DATEV Software selber schon bearbeitet habe, mache ich das durchaus mal 😉
Dann bitte mal um Erklärung warum die Datev das wirklich nicht umsetzen kann 😂
Keine Ahnung und für mich halt nicht nachvollziehbar.
Also wahrscheinlich andere Prioritäten sowie eine Möglichkeit, anders zum Ziel zu kommen...
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV