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Vorsteuerabführung bei Nebenkostenabrechnungen von Mietern

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letzte Antwort am 04.07.2023 19:44:31 von wielgoß
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H1869124
Einsteiger
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Hallo,

 

sind folgende Ausführungen zur Buchung von Nebenkostenabrechnungen eines Vermieters richtig:

- Bei einem Guthaben des Mieters ist die Verwendung des Buchungsschlüssels für die Höhe der Umsatzsteuer nicht notwendig, da der Vermieter keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen erzielt.

- Bei einer Nachzahlungspflicht wird die Buchung des Zahlungseingangs mit dem Buchungsschlüssel der Umsatzsteuer versehen. Daher hat man folgende Buchungen (S/H)

 Debitorenkonto Mieter / Sachkonto Nebenkosten  (ohne Buchungsschlüssel)

Bank / Debitorenkonto Mieter  (Zahlungseingang, mit Buchungsschlüssel)

 

Kategorie angepasst von @Antje_Naumann 

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 5
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Zu diesen Ausführungen hätte ich gerne mal die gesetzliche Grundlage vom Vermieter gewusst.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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SusanneR
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, muss bei der Buchung des Zahlungseingangs manuell der Schlüssel für die Aufhebung der Automatik gesetzt werden, damit nicht fälschlicherweise Umsatzsteuer abgeführt wird.

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renek
Meister
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Nachricht 4 von 5
497 Mal angesehen

Verstehe die Fragestellung jetzt auch nicht ganz.

 

Frage stellt sich ob EÜR oder Bilanzierer, Soll oder IST, Gewerbe- oder Privatvermietung. Alles Schuss ins Blaue (wohl aber zumindest Gewerbevermietung)

 

 

Grundsatz ist doch aber gleich: zu versteuern sind alle Einnahmen, gleichgültig ob diese auf eine Forderung beruhen oder nicht.

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wielgoß
Experte
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Nachricht 5 von 5
449 Mal angesehen

Guten Tag @H1869124,

 

ich gehe davon aus, dass in den Stammdaten des Rechnungswesen-Bestands die Ist-Versteuerung hinterlegt ist.

 

Bitte beachten Sie hierzu Kapitel 3.2 im Dokument:  Besondere Regeln und Vereinfachungen für die Buchung der Ist-Versteuerung

 

Eine manuelle Eingabe des BU-Schlüssels ist in vielen Fällen so gar nicht erforderlich.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

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letzte Antwort am 04.07.2023 19:44:31 von wielgoß
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