Es stellt sich die Frage, ob nach der USt-Satz-Senkung ab 2026 in der Gastronomie auf Speisen im Cafe der Cappuchino mit einem Milchanteil über 75% im Haus 19% kostet und außer Haus 7%. Nach mehreren Rechercheversuchen komme ich zu diesem Ergebnis. Meiner Meinung kommt es im Haus auf die Einstufung als Getränk an (19%) und außer Haus auf die Einstufung als Lebensmittel (7%) Seht Ihr das genauso? Viele Grüße. Jochen Daniels
Beim Ergebnis bin ich der gleichen Meinung. Aber Cappuccino ist in jedem Fall ein Getränk.
Nur: Wenn dieser Cappuccino zu mindestens 75% aus Milch besteht, ist das Getränk in der Anlage 2 zum UStG genannt
Nr. 35 Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z.B. Molke) von mindestens fünfundsiebzig Prozent des Fertigerzeugnisses
Daher gilt außer Haus in dem Fall der ermäßigte Steuersatz.
und ab dem 1.1.2026 auch im Haus.
@salzinger schrieb:und ab dem 1.1.2026 auch im Haus.
Nein, da der ermäßigte Steuersatz im Hause nicht für Getränke gilt.
Diese Behauptung ist meiner Meinung nach falsch, wenn man die Veröffentlichung des FinMin Schleswig-Holsteins zu der USt-Senkung im Zeitraum 1.7.2020-31.12.2023 zu Rate zieht, die mangels Infos zur neuen USt-Senkung erstmal gelten müsste:
Zu beachten ist, dass Milch- und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 %, die im Falle einer Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 4 und Nr. 35 der Anlage 2 des UStG), bei der Abgabe im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen als Getränkeabgabe in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen sind [159]
Fundstelle(n):
Grundlagen
NWB NAAAE-97151
https://datenbank.nwb.de/Dokument/545733/159
FinMin Schleswig-Holstein, Kurzinformation v. 5.7.2020 - VI 358 - S 7220 - 064, MwStR 2020 S. 724.
Also wenn ein Cappuccino zu 75% aus Milch besteht, hat der Gastwirt aber irgendwas gewaltig falsch gemacht.
Auf Latte Macchiato mag das zutreffen, aber Cappuccino sollte deutlich weniger Milch beinhalten.