Guten Morgen,
ich habe einen Einzelunternehmer. Für diesen habe ich bereits die Vollmacht bei Finanzamt auf Ebene des Unternehmens hinterlegt. Auf Ebene dieses Mandanten kann ich leider nicht die Leistung "Einkommensteuer" anlegen.
Daher habe ich die natürliche Person als separaten Mandanten angelegt. Gibt es eine Möglichkeit die Vollmacht auf die natürliche Person zu übertragen, damit ich den Abruf der Steuerdaten für die Einkommensteuer vornehmen kann oder muss ich diese erneut bei Finanzamt hinterlegen?
Vielen Dank und viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ein Einzelunternehmer ist die natürliche Person, da besteht Personenidentität.
Wenn für den Betriebsinhaber im Unternehmen bereits eine Vollmacht angelegt wurde, dann reicht das aus, wenn nun noch zwischen dem Unternehmen und der natürliche Person eine Beziehung angelegt wird.
mfg
Hallo Interceptor,
vielen Dank für deine Rückmeldung! 🙂
Der Mandant ist als Unternehmen angelegt. Eine Beziehung zum Gesellschafter habe ich erstellt und diesen als separaten Mandanten angelegt.
Allerdings sehe ich auf Ebene der natürlichen Person keine hinterlegte Vollmacht und auf Ebene des Unternehmens kann ich keine Leistung Einkommensteuer anlegen.
Hast du eine Idee, wie ich das lösen kann?
Schon mal ausprobiert, die Est bei der natürlichen Person anzulegen und dann die VaSt Daten abzurufen?
Dem Abruf ist es egal, ob die Datev Software in den Stammdaten die Vollmacht anzeigt. Es geht nur darum, ob in der VDB die Steuer ID hinterlegt ist.
In der VDB sollte die Vollmacht als "natürliche Person/Einzelunternehmen" erfasst sein:
und im Mandat des Unternehmens die Beziehung zur natürlichen Person herstellen
Wenn die Vollmacht aber als:
angelegt wurde, dann funktioniert es nicht (würde mich wundern, dass das aber überhaupt geht).
mfg
Hey, vielen Dank für die weiteren Informationen. Auf Basis der Rückmeldungen hier konnte ich die Daten nun abrufen. Vielen Dank! 🙂