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Rumpfwirtschaftsjahr: Quartals-BWA?

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letzte Antwort am 21.03.2023 11:21:23 von Antje_Naumann
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tanjar_
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Hallo zusammen,

ich möchte für ein UN, das am 28.05. gegründet wurde, eine BWA für das III. Quartal ausgeben (Buchungen von 05-09 erfasst).

Nun stelle ich fest, dass zum einen zur Auswahl nur ein I. und II. Quartal zur Verfügung stehen, was jetzt nicht weiter schlimm wäre,

und, das ist jetzt mein Problem, das II. Quartal den Zeitraum August bis Oktober umfasst, also quasi wie, wenn ein abweichendes WJ angelegt wäre, was aber nicht der Fall ist (in den Stammdaten ist angegeben 28.05.-31.12.).

Gibt es eine Einstellung, die dazu führt, dass in solchen Fällen "reguläre" Quartalswerte, also in diesem Fall 07-09, ausgegeben werden?

Vielen Dank für Eure Tipps!

VG

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bodensee
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Ist in den Stammdaten neben dem WJ Beginn 28.05.JJ noch

das abweichende WJ geschlüsselt - hört sich nach ihrer beschreibung exakt so an.

418432_pastedImage_0.png

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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tanjar_
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Bei den Angaben zum UN stand bislang nichts, ich habe aber jetzt den Wert "01.01.-31.12." eingeben, jedoch ist die BWA unverändert 😞

Bei den Grunddaten Rewe ist erfasst:

Beginn 28.05.2019 / Ende: 31.12.2019.

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bodensee
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Sobald etwas gebucht ist, kann das WJ nicht mehr geändert werden.

Aus welchem Grund auch immer ist in ihrem Bestand nach meiner Meinung das abw. WJ geschlüsselt. Das bekommen Sie nur durch löschen der Buchungen- vorher exportieren und sichern- heraus. Dann Bestand sauber anlegen Rumpf WJ nicht abweichende WJ . Dann Fibudaten wieder importieren und dann müsste das quartalsweise mit dem III.Quartal auch richtig klappen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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tanjar_
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Ich habe die Buchungen und die Leistung Fibu gelöscht (weitere Leistungen waren noch nicht angelegt), habe die Stammdaten nochmal modifiziert (also 28.05.-31.12. bei Grunddaten Rewe und 01.01.-31.12. bei UN-Angaben), die Buchungen wieder eingespielt - leider keine Änderung bei der BWA.

Da mich das jetzt aber interessiert hat, ob es grundsätzlich funktioniert und mir das auch plausibel erschien, habe ich einen Dummy angelegt mit eben den o. g. Daten (Grunddaten abweichend, UN-Daten KJ), danach die Leistung Fibu angelegt, ein paar Dummy-Buchungen erfasst, leider immer noch das gleiche - die BWA für das II. Quartal geht von August bis Oktober.

Habe ich etwas übersehen?

Danke!

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bodensee
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Ich muss das tatsächlich mal für einen Dummy Mandanten aufgleisen.

Weil klar ist wenn KaReWe ein abw. Wirtschaftsjahr annimmt, dann geht das I.Quartal vom 28.5- 31.7. ( Mai/Juni/Juli) und das II.Quartal entsprechen August/Sept/Okt.

Die Buchungsvorläufe gehen vom 28.5- 30.6. und vom 1.7.-30.9. ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
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Dok.-Nr.: 1071691

vielleicht hilft das Dokument

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
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Hab das ganze jetzt simuliert.

Sie haben Recht.

die richtige zeitliche Zuordnung erfolgt nur dann wenn der Buchungsvorlauf 28.5-30.6.  erfolgt und sie dann die BWA juni aufrufen haben sie daten 2. Quartal und entsprechend 1.7-30.9. 3. Quartal alllerdings steht dann auf der Auswertung Juni bzw. September.

Offensichtlich hat sich etwas in KaReWe geändert dass bei Rumpf.WJ und Quartalauswertung zum Beginn automatisch 3 Monate hinzugezählt werden. Die Sinnhaftigkeit dieser Programmierung entzieht sich meinem Verständnis.

Wenn für den Mandanten nun Quartel in der Auswertung stehen muss, bleibt wohgl nur der Umweg über word oder excel und dort aus Juni bzw. September 2 und 3. Quartal zu machen.

Im Folgejahr stimmt dann allles.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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tanjar_
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Ich habe mtl. gebucht, also im ersten Vorlauf 28.05.-31.05, dann 01.06.-30.06. usw.

Tja, da kann man jetzt wohl nichts machen.

Ich dachte, ich hätte bei der Neuanlage etwas übersehen.

Jedenfalls vielen, vielen Dank für die Unterstützung!

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StephanVanino
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Stehe mittlerweile vor dem gleichen Problem. Scheinbar gibts auch 3 Jahre später immer noch keine Lösung.

 

Rumpfwirtschaftsjahr ab 22.02. und das 2. Quartal wird mit Mai-Juli angezeigt.

 

Was sagt denn ein Vertreter der Datev dazu? 

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DATEV-Mitarbeiter
Angelika_Roßmeisl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @StephanVanino,

 

es ist richtig, wenn Ihr Rumpfwirtschaftsjahr am 22.02. beginnt (WJ-Ende 31.12.), wertet die BWA den Zeitraum

1. Quartal von Februar bis April aus.

Auch die weiteren Quartale werden fortlaufend so angezeigt (2. Q. Mai - Juli, 3. Q. August - Oktober, 4. Q. November - Dezember).

 

Eine Änderung im Programm ist nach aktuellem Stand nicht geplant. 

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roßmeisl | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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StB_Stefan
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Entschuldigen Sie, aber das ist doch wirklich ein Mist. 

Ein Quartal im Jahr sollte doch immer die vorgegeben Monate (01-03; 04-06; usw.) beinhalten, egal wann das Wirtschaftsjahr bei Betriebsgründung beginnt, wenn auch das eigentliche Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr ist.

 

Habe eben auch gerade das Problem. 

 

Da hoffe ich, dass Datev das schon ändert!

MPonikwar
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Ich stimme zu, dass das Mist ist und vielleicht für mehr Hintergrund für die Datev:

 

Wir haben nunmehr auch viel öfter Probleme damit, weil Mandanten bei Neugründung nicht mehr zwangsweise monatlich sondern quartalsweise die USt abgeben dürfen.

Jetzt haben wir also Abweichungen zwischen der Quartalsauswertung und der Quartals-USt-VA, die wir den Mandanten herleiten dürfen.

 

Herzlichen Dank für diese Verwirrung.

Wozu gibt es dann in den Stammdaten die Eingabe eines Wirtschaftsjahres?? Dieses entspricht ja in den Problemfällen dem Kalenderjahr!

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susanne_koch
Aufsteiger
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Da Datev das ja offenbar nicht so einfach geändert bekommt: wie sieht denn dann im Folgejahr der BWA-Vorjahresvergleich aus? Wird dann z.B. Mai-Juli als Q2 im Vorjahr mit April-Juni als Q2 im laufenden Jahr verglichen? Das wäre dann ja noch blöder ...

Ich habe hier gerade ein Rumpf-WJ ab 1.10.22, da ist die BWA Okt.-Dez. für Q1-22, die USt-VA aber Q4. Da der Beginn des Rumpf-WJ am Quartalsbeginn lag, dürfte hier der Vorjahresvergleich hoffentlich logisch verlaufen. Warten wir mal ab...

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DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 15 von 15
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Hallo @susanne_koch,

 

der Vorjahresvergleich im Folgejahr (= Normal-Wirtschaftsjahr) verwendet die korrekte Quartalszuordnung. Z. B. werden die Monate Januar bis März 2023 dann den Monaten Januar bis März 2022 gegenübergestellt, auch wenn im Vorjahr aufgrund eines WJ-Beginns z. B. im Februar dort das Quartal Februar bis April ausgewertet wurde.

 

Beachten Sie bitte, dass bei Nutzung der BWA auf Basis von Kontenzwecken aktuell die Erstellung von Vorjahresvergleichen nicht möglich ist, wenn in den betrachteten Wirtschaftsjahren der Wirtschaftsjahresbeginn abweicht. In dieser Konstellation ist die Erstellung eines Vorjahresvergleiches nur durch Nutzung der bisherigen BWA möglich. Ab den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 12.0 (voraussichtlich August 2023) kann auch bei abweichendem Wirtschaftsjahresbeginn wieder eine BWA mit Vorjahresvergleich erstellt werden. Alle Informationen finden Sie auch im Dokument  BWA-Kontenzwecke: Vorjahresvergleich mit Rumpfwirtschaftsjahr nicht möglich.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.03.2023 11:21:23 von Antje_Naumann
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