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Rechnungswesen: Diese Auswertung ist nicht möglich, da in diesem KJ mehrere WJ liegen

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letzte Antwort am 17.11.2022 14:37:51 von andreashofmeister
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Guenther12
Einsteiger
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte bei einem Mandanten die USt-VA übermitteln, jedoch ist dies nicht möglich, da die Meldung " Diese Auswertung ist nicht möglich, da in diesem KJ mehrere WJ liegen" erscheint.

 

Aufgrund Geschäftsübergabe habe ich in der Tat bei diesem Mandanten einmal WJ 03.05.2022 als auch das abw. WJ 01.09.2022 - 31.08.2023.

 

Muss ich in den Stammdaten etwas anderes hinterlegen?

 

Vielen Dank.

cro
Experte
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Nachricht 2 von 6
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Aus meiner Sicht sollten Sie zunächst nur das Rumpfwirtschaftsjahr 03.05.-31.08.2022 in Karewe anlegen. Und dann eine Jahresübernahme durchführen.

DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 6
259 Mal angesehen

Hallo @Guenther12 ,

 

so wie Sie den Fall beschreiben, haben Sie ein Rumpf Wirtschaftsjahr angelegt vom 03.05.2022 - 31.08.2022 und ein weiteres abweichendes Wirtschaftsjahr vom 01.09.2022 - 31.08.2023.


Die Umsatzsteuer-Auswertungen können maximal 2 Wirtschaftsjahre in einem Kalenderjahr verarbeiten.
Das ist in Ihrem Beispiel auch der Fall.

 

Bitte versuchen Sie die Datenübermittlung über:

 

  • Buchführung - Finanzbuchführung auswerten -Umsatzsteuer Voranmeldung (öffnen) - im mittleren Fenster rechts unten über den schwarzen Pfeil auswählen

         "Datenübermittlung DATEV RZ starten"


In den Stammdaten des Mandanten muss lediglich unter Grunddaten Rechnungswesen der Haken gesetzt werden bei:


        " Datenübermittlung UStVA über DATEV RZ- Dienstleistungen"


Bitte prüfen Sie diese Einstellung. Sollte trotz der hinterlegten Einstellungen oder den Versuch direkt über die Umsatzsteuer-Auswertung die Voranmeldung nicht gesendet werden können, wenden Sie sich bitte an den Programmservice  Servicekontakt online 

Die Kolleg:/innen können sich dann Ihren Fall ansehen und analysieren.

 

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Ivonne Lindt

Service Rechnungswesen

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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andreashofmeister
Überflieger
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@Ivonne_Lindt  schrieb:

Hallo @Guenther12 ,

 

so wie Sie den Fall beschreiben, haben Sie ein Rumpf Wirtschaftsjahr angelegt vom 03.05.2022 - 31.08.2022 und ein weiteres abweichendes Wirtschaftsjahr vom 01.09.2022 - 31.08.2023.

Guten Tag @Ivonne_Lindt ,

 

ist denn absehbar, wann diese "Beschränkung" mit den 2 maximal anzulegenden Beständen pro Kalenderjahr entfällt?

 

Aktuell habe ich z.B. einen solchen Fall, der pro Quartal einen "Jahresabschluss" erstellen muss. Was zwar funktioniert, allerdings nur auf recht skurrile Art und Weise...

 

Danke für eine gelegentliche Rückmeldung!

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
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Hallo @andreashofmeister,

 

ich habe die Rückmeldung erhalten, dass hier aktuell keine Änderung geplant ist. Die Möglichkeit, drei oder mehr Wirtschaftsjahre in einem Kalenderjahr beginnen zu lassen, besteht daher bis auf weiteres nicht.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 6 von 6
189 Mal angesehen

@Antje_Naumann  schrieb:

Hallo @andreashofmeister,

 

ich habe die Rückmeldung erhalten, dass hier aktuell keine Änderung geplant ist. Die Möglichkeit, drei oder mehr Wirtschaftsjahre in einem Kalenderjahr beginnen zu lassen, besteht daher bis auf weiteres nicht.


Danke, @Antje_Naumann , für Ihre Antwort.

 

Nicht weiter schlimm, zumindest weiß ich mir da weiterhin mit einer provisorischen Lösung zu helfen!

 

 

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letzte Antwort am 17.11.2022 14:37:51 von andreashofmeister
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