Guten Tag,
wenn eine Kollegin die Möglichkeit haben soll in Auftragswesen online (haben wir nicht, ich überlege, ob das eine Lösung für uns ist) Rechnungen schreiben zu können, muss sie dann automatisch Zugriff auf alle Belege in DUO haben? Die Rechnungen sollen dann zur weiteren Verarbeitung bereitgestellt werden. Ich buche selber in einem Unternehmen.
Auftragswesen online funktioniert wie DUO von jedem Rechner mit Internetzugang, richtig? SmartLogin vorhanden.
Ist es inzwischen möglich einzelne Belegarten einem Nutzer freizuschalten, zum Beispiel Kassenbelege und Ausgangsrechnungen ja, aber keine Eingangsrechnungen oder Sonstigen Belege.
Auf diese Möglichkeit warte ich schon lange und finde eine Differenzierung hier sehr wichtig.
Viele Grüße
Julia Weber
Das wird ein Problem, denn Auftragswesen Online erfordert zwingend einen Belege Online-Bestand.
Siehe Tabelle unter Punkt 2:
DATEV Auftragswesen online einrichten - DATEV Hilfe-Center
Da AO den Bestand zur Ablage der Verkaufsbelege benötigt, wird die Kollegin zumindest Standardrechte für den Belegebestand benötigen und damit bekommt sie natürlich auch volle Einsicht.
Die lässt sich in der RVO auch leider nicht begrenzen.
In Ihren Tags zum Beitrag haben Sie noch "Auftragswesen (DATEV Mittelstand) erwähnt. Dort ist die Rechtverwaltung komplexer möglich, das hat aber leider nichts mit AO zu tun.
Hallo Julia Weber,
meines Wissens nach lassen sich die Rechte so einschränken, dass die Mitarbeiterin lediglich die Rechnungen in Auftragswesen online erstellen kann und dann keine weiteren Belege in Unternehmen online sehen kann.
Sie kann dann allerdings die in Auftragswesen online geschriebenen Rechnungen dann auch nicht nach UO bereitstellen.
Sie müssten in dem Fall dann lediglich die Rechte für Auftragswesen online (Standardrechte) vergeben ohne die Rechte für UO. Am besten einfach mal ein smart login anlegen und die Rechte vergeben....
Sofern Sie die Belege auch nach UO bereitstellen soll, braucht Sie mindestens folgende Rechte:
Stammdaten - Standardrechte | Belege - Standardrechte | Auftragswesen Standardrechte
Aber dann sieht sie alle Belege in UO.
Eine Einschränkung auf einzelne Belegtypen ist soviel ich weiß nicht möglich....
Viele Grüße
S. Berger
Sehr geehrte Frau Weber,
leider können die Rechte in Auftragswesen online/next nicht auf bestimmte Belegarten eingegrenzt werden.
Bei der Einrichtung von Auftragswesen online/next werden Standardrechte für Auftragswesen online/next und Stammdaten online auf jeden Fall benötigt, sonst erhält man gar keinen Zugriff auf den Bestand.
Für die Anwendung Belege online benötigt man ebenso eine Berechtigung, sonst können auch keine Belege nach Belege online bereitgestellt werden.
Mit freundlichem Gruß
Janika Pohl
Online-Lösungen Rechnungswesen 4
Danke für die Informationen.
Neue Idee - vertrauliche Rechte.
Ich speichere meine Belege in einem vertraulichen Ordner. Die Mitarbeiterin nutzt dann das Standardregister.
Kann man aus einem vertraulichen Ordner heraus Belege bereitstellen? Kann ich die Einsicht auf das Standardregister ab einem bestimmten Jahr starten lassen, in meinem Fall 2023 für die Kollegin?
Viele Grüße
Julia Weber
@Julia- schrieb:Danke für die Informationen.
Neue Idee - vertrauliche Rechte.
Ich speichere meine Belege in einem vertraulichen Ordner. Die Mitarbeiterin nutzt dann das Standardregister.
Kann man aus einem vertraulichen Ordner heraus Belege bereitstellen?
Ja, das funktioniert!
Hier die Informationen zu den Rechten:
DATEV Belege online - Rechte verwalten - DATEV Hilfe-Center
@Julia- schrieb:Kann ich die Einsicht auf das Standardregister ab einem bestimmten Jahr starten lassen, in meinem Fall 2023 für die Kollegin?
Nein, eine zeitliche Beschränkung der Rechte ist nicht möglich. Auch eine Berechtigung auf einen bestimmten Ordner ist über die vertraulichen Rechte hinaus nicht möglich.
@Janika_Pohl Schämt man sich eigentlich wenn man sowas schreiben muss fremd für den eigenen Arbeitgeber?
Sorry ist sehr provokativ die Frage, aber außer einem riesen Fragezeichen in Kombi mit nem Ausrufezeichen fällt mir da nichts ein. Das AO es nicht kann "ok". Das es next nicht auf die Reihe bringt --> Ohne Worte.
@Julia- einfach mal den @metalposaunist fragen. Die stellen gerade alle möglichen Mandate auf LEXWARE um.
Ansonsten ist "Sage" auch ok. Auftragswesen online und next fühlen sich vom Handling her beide an wie einen Griff in eine volle Keramikschüssel. Das will man nicht jeden Tag.
@Julia- einfach mal den @metalposaunist fragen. Die stellen gerade alle möglichen Mandate auf LEXWARE um.
Ansonsten ist "Sage" auch ok. Auftragswesen online und next fühlen sich vom Handling her beide an wie einen Griff in eine volle Keramikschüssel. Das will man nicht jeden Tag.
@metalposaunist empfiehlt manchmal Lexoffice, eine wirklich gute Software! Lexware hat er m. E. noch nicht empfohlen.
Wann haben Sie, @jjunker, denn das letzte Mal einen Blick in die "Rechteverwaltung" von Lexoffice geworfen? Scheinbar noch nie. Sonst würden Sie in Bezug auf die Anfrage der Threaderstellerin Lexoffice nicht als Alternative nennen. Dort sind die geäußerten Anforderungen auch nicht umsetzbar.
Ich habe einen Screenshot der Rechteverwaltung von Lexoffice beigefügt. Also der kompletten Rechteverwaltung. Zumindest kann sich da niemand beschweren, dass es zu kompliziert ist:
18.01.2023
12:10
zuletzt bearbeitet am
19.01.2023
16:48
von
Nida_Niazioglou
@eliansawatzki das ich lexware und lexoffice zwei verschiedene Programme wieder einmal in einen Topf gesteckt/bezüglich der Bezeichnungen verwechselt habe... Danke für den Hinweis.
Ich für meinen Teil lese @Julia- Beitrag so, dass DUO schon vorhanden ist und überlegt wird Auftragswesen online/next dazu zunehmen um Rechnungen schreiben zu können.
Für xxx im Monat kann man aber auch Folgendes haben:
DUO für die Bank und alles was die Kollegen der Abrechnungsstelle nicht sehen sollen.
LexOffice für die Kollegen der Abrechnungsstelle. Vom Funktionsumfang mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber besser für xxx gute Software als Auftragswesen online/next.
Das Lexoffice gut ist sind wir uns ja einig.
Sorry, dass ich den Gedankengang den gleichen Betrag in gute Software zu investieren statt in fragwürdige, nicht vollständig erläutert habe. 🤗
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Nachricht von @Nida_Niazioglou wegen unerwünschter Werbung angepasst (inkl. Screenshot-Löschung)
18.01.2023
16:34
zuletzt bearbeitet am
19.01.2023
16:27
von
Katharina_Schoe
Nachricht wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen / Netiquette (unerwünschter Werbung) von @Katharina_Schoenweiss gelöscht.