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REW02821 Buchen mit Leistungsdatum & Aufteilung & jahresübergreifend

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letzte Antwort am 25.04.2022 13:40:07 von thorstenmüller
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tobias_maass
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 6
853 Mal angesehen

Ich möchte gerade meine DATEV-Rechnung Dezember 2019 verbuchen:

- Buchungsdatum in 2020

- Leistungsdatum 31.12.2019

- Beleg soll aufgeteilt werden

 

So habe ich den Beleg die letzten zwei Jahre ebenfalls verbucht.

 

JETZT erhalte ich die Fehlermeldung #REW02821:

Das Leistungsdatum liegt vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres. Erfassen Sie die Buchung in der Leistungsperiode.

 

Mache ich was falsch, oder wird ReWe jetzt wieder rück-entwickelt?

DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
818 Mal angesehen

Hallo, 

 

vermutlich liegt eine der Ursachen aus dem Dokument 1046304  REW02821 / REW02844 beim Erfassen von Buchungen mit der Funktion Leistungsdatum vor. 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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ifischer
Beginner
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Nachricht 3 von 6
778 Mal angesehen

Hallo Herr Lachmann,

 

den Hinweis auf das Dokument empfinde ich als unbefriedigend. Wenn eine Rechnung mit Rechnungsdatum 2020 und Leistungsdatum 2019 ohne Aufteilung in 2020 verbucht werden soll, ist dies problemlos möglich. Wieso funktioniert das nicht bei Aufteilungsbuchungen? Man muss dann immer den Umweg gehen, die Rechnung zunächst ohne Leistungsdatum aufzuteilen und anschließend die Teilbuchungen korrigieren und das richtige Leistungsdatum erfassen.

 

Es wäre schön, wenn das irgendwann ohne Umweg funktionieren würde. Ebenso würde ich gerne Rechnungen aufteilen, bei denen ein Teilbetrag ins Vorjahr und ein Teilbetrag ins laufende Jahr fällt (z.B. Stromabrechnungen für das Vorjahr, bei denen die erste VZ des laufenden Jahres enthalten ist.

 

Mfg

 

 

thorstenmüller
Aufsteiger
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Hallo Herr Lachmann!

 

Ich habe gerade dasselbe Problem, allerdings in einem anderen Zusammenhang und verstehe die Problematik nicht.

 

thorstenmller_0-1649840776417.png

 

In meinem Fall wurde hier zum Jahreswechsel von Ist- auf Sollversteuerung umgestellt. Aber ich verstehe den Grund nicht, warum eine Eingangsrechnung aufgrund dieser Änderung nicht verarbeitet werden kann. Beim Vorsteuerabzug spielt doch die Frage von Ist- oder Sollversteuerung überhaupt keine Rolle.

 

Es wäre schön, wenn Sie dies einmal intern klären könnten, vor allem um die Frage, was man sich hier bei der Programmierung gedacht hat.

 

Verwunderte Grüße,

Thorsten Müller

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @thorstenmüller,


wir benötigen weitere Detailinformationen zu den hierzu bisher erfassten Buchungen und genutzten Kontenfunktionen, um Ihnen mehr zum Programmverhalten mitteilen zu können. Wenden Sie sich hierzu bitte mit Angabe der Kontakt-ID 55960152 an den Programmservice Rechnungswesen (Dok.-Nr.: 1071593 - Servicekontakt anlegen).
Einen Zusammenhang mit der Umstellung von Ist- auf Sollversteuerung können wir anhand Ihrer Beschreibung aktuell nicht erkennen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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thorstenmüller
Aufsteiger
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Hallo @Katharina_Schoenweiss!

 

Ich hatte heute Kontakt zum Programmservice Rechnungswesen - Kanzlei-Rechnungswesen kann das tatsächlich nicht verarbeiten und es scheint tatsächlich (nur) mit der Umstellung von Ist- auf Sollversteuerung zusammenzuhängen. Ihre Kollegin hat es als Wunsch aufgenommen.

 

Verstehen kann ich es immer noch nicht, aber ich hake das Thema ab.

 

Freundliche Grüße,

Thorsten Müller

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letzte Antwort am 25.04.2022 13:40:07 von thorstenmüller
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