Hallo Herr Lachmann, den Hinweis auf das Dokument empfinde ich als unbefriedigend. Wenn eine Rechnung mit Rechnungsdatum 2020 und Leistungsdatum 2019 ohne Aufteilung in 2020 verbucht werden soll, ist dies problemlos möglich. Wieso funktioniert das nicht bei Aufteilungsbuchungen? Man muss dann immer den Umweg gehen, die Rechnung zunächst ohne Leistungsdatum aufzuteilen und anschließend die Teilbuchungen korrigieren und das richtige Leistungsdatum erfassen. Es wäre schön, wenn das irgendwann ohne Umweg funktionieren würde. Ebenso würde ich gerne Rechnungen aufteilen, bei denen ein Teilbetrag ins Vorjahr und ein Teilbetrag ins laufende Jahr fällt (z.B. Stromabrechnungen für das Vorjahr, bei denen die erste VZ des laufenden Jahres enthalten ist. Mfg
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