Mittlerweile haben wir bei unseren Versandhändlern alle OSS- relevanten Sachverhalte zum III- Quartal gebucht und würden gerne die nächsten Schritte gehen.
Beim Aufruf der OSS- Auswertung kommt erst einmal folgende Meldung:
Die Währungen sind natürlich eingespielt und wir befinden uns in der 2. Oktober- Woche. [OK]
Dann das obligatorische Fenster:
Grund: es gab im Juli Lieferungen aus dem italienischen Lager, als die UST- ID- Nummer noch nicht vorlag. Auch warten wir noch auf Spanien.
Jetzt geht es jedoch um das "Eingemachte".
Dieser Button ist angegraut:
Folglich weiß niemand, was wir bekommen, und wie weiter zu verfahren ist.
Frage 1:
Mit unvollständigen Buchungen, oder nur korrekte Buchungen exportieren?
Frage 2:
Wenn ich "unvollständig" exportierte, werden dann die noch zu korrigierenden OSS- Sachverhalte automatisch im IV- Quartal nachgemeldet, oder wird sich einfach die Tabelle des III. Quartales ändern und der Anwender darf später per manueller Differenzberechnung in Excel berechnen, was noch nicht gemeldet wurde. Eine geänderte Meldung für das III. Quartal ist ja nicht vorgesehen.
Mir den Erfahrungen der UST- VA aus Rewe möchte ich darauf wetten, daß DATEV Nach- bzw. Korrekturbuchungen zum III. Quartal nie und nimmer korrekt in das nächste offene Quartal tragen kann. Das ist Datenbank- technisch ein Ding der Unmöglichkeit.
Könnte bitte irgendwo der Step- für Step- Ablauf beschrieben werden, so daß dann in der letzten Oktober- Woche alles unfallfrei funktioniert.
Was wäre der GAU?
Wir teilen dem Mandanten mit, daß der den korrekten Betrag incl. der unvollständigen Buchungen bis zum 31. Oktober überweisen muß und dann bekommen wir kurz vor knapp eine Software- Lösung, mit der wir diese Daten unmöglich übermitteln können.
Im IV. Quartal dürfen wir den Mist dann manuell im online- Formular erfassen, da DATEV das nicht konsolidieren kann. Ein Sendeprotokoll der übermittelten Zahlen läßt sich aus den Programmen nicht mehr generieren.
Wie gesagt. Ein Alptraum, den es so nicht geben wird.
Bitte die Vorgehensweise skizzieren, wenn wir wissen (hoffen), daß die UST- ID- Nummer für Spanien erst im IV- Quartal eintrudeln wird.
Haken setzen, oder nicht?
Danke für eine zeitnahe Rückmeldung, da wir die Mandanten nächste Woche informieren müssen, was sie mit welchem Text wohin zu überweisen haben.
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Edit: (betr. IV. Quartal)
In den Januar- Abrechnungen der Versender wird es sicherlich Sachverhalte geben, die das alte Jahr betreffen und damit Anfang Februar noch zwingend in den Dezember des Vorjahres gebucht werden. (13. Lauf)
Bitte eine komfortable Lösung bauen, damit das unfallfrei gemeldet werden kann, auch dann, wenn sich die UST- Sätze irgendwelcher Länder zu Silvester, oder gar unterjährig ändern.
Danke
Liebe DATEV, ich hätte auch gerne dringend gewusst, wann dieser Button zur Nutzung freigegeben wird und ob vorher noch irgendwelche Einstellungen nötig sind.
VG Juliane
Ich erlaube mir einmal auf die bereitgestellten Infodokumente zu verweisen, die viele der gestellten Fragen beantworten:
Ausblick: OSS-EU-Auswertung für DATEV-Rechnungswesen-Programme
OSS-Verfahren: Umsetzung in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen
Bleibt trotzdem meine Frage an die DATEV bestehen: Wann wird der Button freigegeben? Wir haben Mitte Oktober, es muss doch einen Zeitplan geben.
VG Juliane
siehe oben - solange das BZSt die Schnittstelle nicht veröffentlicht, kann DATEV keinen verbindlichen Zeitplan kommunizieren
Aber die Aussage steht schon lange so in dem Dokument.
Nochmal: DATEV hat keinen Einfluss darauf. Die Aussage wird solange im Dokument stehen, bis das BZSt die Schnittstelle veröffentlicht hat.
Danke eliansawatzki für die Infos.
Ich finde es nur schade, dass man mittlerweile zum Thema OSS (aber auch zu anderen Themen) diese unzählige Anzahl an InfoDok finden muss.
Warum erstellt man OSS-EU-Auswertung für DATEV-Rechnungswesen-Programme und
OSS-EU-Auswertung ausgeben in zwei Dokumente?
Wieso nicht ein InfoDok OSS-Verfahren: Umsetzung in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen mit einer anständigen Gliederung??
ein Selbstversuch im Elster- Portal deutet an, daß die manuelle Erfassung extrem fehleranfällig und zeitaufwendig wird. Aus allen Lagerländern wurde quer in die EU geliefert.
Gibt es hier irgend eine Methode, um das Verfahren zu optimieren.
Wir sprechen hier über die Erfassung von mehr als einhundert Einzelzeilen, die bei dieser innovativen Oberfläche per Maus einzeln erfaßt werden wollen.
Nichts mit runter tippen per Buchungszeile, usw.
Übrigens mein spontaner Gedanke bei den Mandanten, wo immer noch die UST- ID- Nummern latent sind: "Glück gehabt, damit vereinfacht sich die Erfassung und im IV- Quartal wird dann der Import funktionieren."
Guten Tag Herr Sawatzki,
das mit dem manuellen Melden ist kein Thema. Das Thema ist, dass wir sehr viel zu melden haben.
Nehmen wir die OSS-Auswertung von DATEV. Hier habe ich z.B. eine Auswertung für Österreich, getrennt nach 10% und 20%. Das wären 2 Meldungen und somit kein Thema.
Laut BZSt sind Lieferungen aus Lagerländern gesondert zu erfassen. Das BZSt rechnet die Lager, die i.R. des PAN-EU entstanden sind, dem Unternehmer zu.
In der OSS-Auswertung von DATEV habe ich 5 Lagerländer, getrennt nach 10% und 20%. Und schon werden aus 2 Meldungen 12.
Das macht bei 25 Ländern eine Menge Arbeit, auch wenn wir die Auswertung in xls öffnen können.
Freundliche Grüße, E. Rehm
Die OSS-Meldung ist zweifelsohne, aufgrund der noch nicht verfügbaren Schnittstelle, stand heute ggf. nur sehr aufwändig zu erstellen.
Gleichwohl können hier (auch durch mich) nur Lösungen präsentiert werden, die programmseitig möglich sind. Wenn das BZSt die Schnittstellenbeschreibung nicht veröffentlicht, kann keine Softwarehersteller eine Schnittstelle implementieren und dann gibt es eben keine andere als die manuelle Variante. Das ist nicht schön, aber auch nicht zu ändern. Ggf. wäre es unter Berücksichtigung einer individuellen Risikoabwägung eine Lösung, für III/2021 gar nicht zu melden und wenn die Schnittstelle zur Verfügung steht, eine Korrektur zu übermitteln.
Im Ergebnis ist der Mandant verpflichtet, die OSS-Meldung abzugeben. Das Fehlen der Schnittstelle führt zu manuellem Aufwand beim steuerlichen Berater. Die Ursache ist nicht beim Berater angesiedelt und damit ist m. E. der Aufwand zu vergüten. Alternativ kann der Mandant die Meldung auch selbst abgeben.
WARNUNG!
Beim Versandhändler kommen sehr schnell mehr als 100 Zeilen zusammen, die alle separat mittels Pull- Down- Erfassungsfelder manuell einzutragen sind. Da wird keine UST.ID- Nummer, oder ähnliches vorbelegt. Immerhin, ein Copy & Paste funktioniert halbwegs.
Einen Tag lang nur manuell Zahlen von einer Tabelle in ein Formular kopieren.
So macht der Job keinen Spaß und wichtige Dinge, wie Abschlüsse bleiben liegen.
Thema Schnittstelle:
Jeder wartet auf Jeden!
Warum kann die DATEV nicht eine Schnittstelle definieren und die Schnittstellenbeschreibung dem Bundesamt aufdrücken. Klar, die Programmierer werden dann Änderungen oder Anpassungen verlangen, aber wenn die Techniker von DATEV und vom Bundesamt im Dialog gemeinsam am Projekt arbeiten, dann könnte es schnell funktionierende Lösungen geben.
So erfindet jetzt das Amt irgend eine Schnittstelle und DATEV muß Klimmzüge machen, um einen Export zu generieren, der hier paßt.
Da schlagen dann Länderbezeichnungen, Länderkennungen der UST-ID- Nummer, Vorzeichen, Nullzeilen, Rundungsdifferenzen, verkehrte UST- Sätze, usw. auf.
Hier konkret passiert: Eine Lieferung aus dem Lager Polen nach Frankreich mit 20% (anstelle 22%) gebucht. Keine Ahnung, wie das passierte, aber der Buchungssatz war so im System.
Die Techniker müssen also gemeinsam eine Lösung bauen, die mit 100 prozentiger Sicherheit beim finalen Transfer in keine Fehler läuft. Folge: DATEV muß die inhaltliche Prüfung korrekt durchführen!
Die Antwort ändert sich nicht, auch wenn sie lange im Dokument steht.
Ich finde @eliansawatzki hat es deutlich dargestellt (auch mehrfach).
Mittlerweile haben wir alle unerklärbaren Fehlermeldungen, wie hier dokumentiert:
Link: Abgelehnt: OSS Meldung fehlgeschlagen; Fehler in OSS Formular | Taxdoo
"Angaben in der Erklärung nicht plausibel"
Offensichtlich gibt es noch diverse Bugs bei der Plausibilitätsprüfung.
Alle Daten sind korrekt erfaßt.
Ein versehentliches Erfassen für "Dienstleistungen" und das sofortige Löschen löst wohl einen der Bugs aus.
Eine Korrektur der Erklärung ist natürlich nicht technisch nicht vorgesehen.
Zitat: "Fehler offenbar im OSS-Formular."
Hallo Community,
es ist soweit, das Update steht ab sofort zur Verfügung 😊
Alle Infos lesen Sie hier: Update DATEV-Rechnungswesen-Programme 10.31: Überbrückungshilfe 4 und Erweiterung OSS-EU-Auswertung enthalten