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Neue Steuernummer: USt

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letzte Antwort am 03.08.2026 10:47:09 von Steuern_1-
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Steuern_1-
Einsteiger
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Umsatzsteuer: Neue Steuernummer 

 


Hallo zusammen,

 

ich habe für die Umsatzsteuer eine neue Steuernummer. 
Die Voranmeldung zum 10.08.2026 ist bereitgestellt - natürlich noch mit der alten Steuernummer, weil da noch keine neue vorlag.

 

Ich würde so vorgehen:

In den Stammdaten die neue Steuernummer angeben.

Wird es dann automatisch aktualisiert in der Voranmeldung oder muss ich die Voranmeldung löschen und dann neu bereitstellen und darauf achten, dass sie mit neuer übermittelt wird? Oder kann ich mit rechter Maustaste, bearbeiten und dann dies ergänzen? 

Vollmachtsdatenbank, Steuerkonto:

Bei der Vollmacht die neue Steuernummer hinzufügen oder auch löschen und neu erstellten? 

PS: ich muss ergänzen, dass es sich auch um ein neues Finanzamt handelt, da der Betrieb umgezogen ist - wird sonst automatisch das neue Finanzamt über die Vollmacht informiert, da die Akte weitergegeben wurde?

 

Gerne um kurze Rückmeldung. Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Interceptor
Fachmann
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Es wird Wurst sein ob die noch an das alte Finanzamt geht oder an das neue. Eleganter natürlich an das neue Finanzamt. Ich würde die bereitgestellt Voranmeldung stornieren und mit der neuen Steuer-Nr. bereitstellen.

 

Des Beamten erste Pflicht ist seine Zuständigkeit zu prüfen - und wenn derjenige nicht mehr zuständig ist, wird derjenige das dorthin weiterleiten, der dafür Zuständig ist.

 

mfg

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martin65
Meister
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Nachricht 3 von 7
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Wenn auch noch das Bundesland gewechselt wurde, stellen Sie sich auf eine sehr sehr sehr lange Zeit des Vakuums ein. 

 

Wenn Sie die Voranmeldung noch einmal einreichen und die alte korrigieren kommt es mit Sicherheit zu Verwirrungen. Fazit: Nichts machen; außer ab sofort die neue Steuernummer verwenden. 

 

Gruß

 

Martin Heim



________________________________________________________

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
Usus
Fortgeschrittener
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Einfach neue Steuernummer anlegen und für alle folgenden Anwendungen verwenden.

ACHTUNG: eventuell muss die Einzugsermächtigung des Finanzamtes erneuert werden.

Ich hatte jetzt erst den Fall, dass diese nicht übertragen wurde.

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bodensee
Allwissender
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Noch viel besser wird das ganze - wäre ein Comic oder Kabarett wert- wenn der Mandant gar nicht umgezogen ist , aber das Finanzamt aus unerklärlichen Gründen die Akte - hier von Ba-Wü - nach Bayern abgegeben hat. Bayern kann damit nichts anfangen und vergibt keine Steuernummer. Nach gefühlt 3 Monaten gibt Bayern zurück nach Ba-Wü. 

Aber Ba- Wü kann nichts mehr damit anfangen weil die alte Steuernummer nicht mehr vorhanden ist. Auch so kann man zumindest temporär im Nirwana landen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Moin,

 

um hier mal auf Ihre konkreten Fragen einzugehen:

 


@Steuern_1-  schrieb:

 

Ich würde so vorgehen:

In den Stammdaten die neue Steuernummer angeben.

Wird es dann automatisch aktualisiert in der Voranmeldung oder muss ich die Voranmeldung löschen und dann neu bereitstellen und darauf achten, dass sie mit neuer übermittelt wird? Oder kann ich mit rechter Maustaste, bearbeiten und dann dies ergänzen? 


Die im DATEV-Rechenzentrum bereitgestellten Daten für die Umsatzsteuer-Voranmeldung löschen, Stammdaten ändern und USt-VA neu bereitstellen. Dann bekommt das FA die Daten gleich mit der neuen (richtigen) Steuernummer übermittelt, da die erste Bereitstellung noch gar nicht übermittelt wurde.

 

 


@Steuern_1-  schrieb:

Vollmachtsdatenbank, Steuerkonto:

Bei der Vollmacht die neue Steuernummer hinzufügen oder auch löschen und neu erstellten? 

 


Ein Löschen und neu übermitteln der Vollmacht ist nicht notwendig. Sie können die Steuernummer einfach ergänzen (eine der wenigen Daten, die auch nach Übermittlung angepasst werden kann). Die Ergänzung der Steuernummer muss direkt in der VdB erfolgen. Nur eine Ergänzung der Stammdaten im Arbeitsplatz ist hierfür m.E. nicht ausreichend. Wenn das Finanzamt eine neue Steuernummer vergibt, wird diese aber ohnehin häufig automatisiert von FA-Seite ergänzt, so dass u.U. gar kein Handlungsbedarf besteht. In dem Fall ist die neue Steuernummer in der VdB bereits enthalten.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Steuern_1-
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Hallo,

 

vielen Dank für Ihre ausführliche und gute Antwort!!



Mit freundlichen Grüßen 

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letzte Antwort am 03.08.2026 10:47:09 von Steuern_1-
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