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Mitgliedsgebundenes Mandatsgeschäft Rechnung für UStVA

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letzte Antwort am 14.12.2023 15:05:44 von Antje_Naumann
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schöni
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Hallo,

 

wir möchten etwas umorganasieren.

 

Wenn wir unsere Mandanten teilweise mit eigenen Beraternummern im mitgliedgebunden Mandatsgeschäft versehen und den Bestand im REWE (der Rest Lohn Steuern ect. soll auf unserer Beraternummer bleiben) auf die neue Nummer kopieren, können wir dann noch die Umsatzsteuervoranmeldung im RZ für den Mandanten übermitteln und die Rechnung für die Datenübermittlung geht weiter an uns?

 

Das wäre unserer Ziel. Später sollen die Mandanten ins DUO und dort sowohl die Speicherkosten als auch die Kosten für DUO selbst von der DATEV erhalten. Der Rest soll aber über unsere Rechnung laufen.

 

Grüße

 

 

metalposaunist
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@schöni schrieb:

der Rest Lohn Steuern ect. soll auf unserer Beraternummer bleiben


Geht. Aber beachte im Fall von LODAS ⚠️: Bank online und die (alte) digitale Personalakte funktionieren dann nicht mehr, wenn Rechnungswesen und LODAS unterschiedliche Ordnungsbegriffe haben. Der Ordnungsbegriff sollte über alle Anwendungen möglichst homogen sein, damit DATEV am besten inkl. aller Schnittstellen (auch interne von Steuern nach REWE) funktioniert. Nicht, dass man sich da Mehraufwand macht, wo keiner hätte sein müssen. 

 

Und im Fall von LODAS kommen die Auswertungen in DALY nicht mit und man muss bis zur Umstellung unter dem alten Ordnungsbegriff Auswertungen suchen. Im DUO für den Mandanten kommen dagegen alle Auswertungen mit. Muss man als Mitarbeiter im Lohn dann auch auf dem Schirm haben. 

 


@schöni schrieb:

können wir dann noch die Umsatzsteuervoranmeldung im RZ für den Mandanten übermitteln und die Rechnung für die Datenübermittlung geht weiter an uns?


Es hängt alles am Ordnungsbegriff. DATEV berechnet nach Ordnungsbegriff. Liegt die FiBu unter mandantengenutzte Beraternummer/Mandantennummer und ist mM aktiviert (inkl. Berechnung aller Bereiche), bekommt der Mandant die Rechnung über die UStVA und aller anderen Rechnungswesen Services wie Speicherung der FiBu im RZ für XXX EUR. 

 

Der Prozess im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft Punkt 4

 

Ob "ohne Betriebliches Rechnungswesen für Unternehmen" auch "ohne Personalwirtschaft" (gleichzeitig) heißt, oder ob sich diese Optionen gegenseitig ausschließen, kann ich aus Erfahrung nicht sagen. 

 


@schöni schrieb:

Später sollen die Mandanten ins DUO und dort sowohl die Speicherkosten als auch die Kosten für DUO selbst von der DATEV erhalten. 


Das geht dann, wenn wirklich so gewünscht, tatsächlich nur so, wie Du es vor hast. Ob man nicht die 3,65 EUR anders in der Kanzleirechnung verpacken kann und damit weniger Aufwand hat, müsste man schauen. Gibt es nicht eine 20 EUR Pauschale in der StBVV? Da könnte man das ja smart mit "verrechnen". 

 

Und das myDATEV Dokumentenspeichervolumen sinkt dann für die Kanzleiberaternummer, weil die Mandanten ihre eigenen 5GB bekommen, die bei mehr Verbrauch auch dem Mandanten in Rechnung gestellt werden. Und ⚠️: Als Kanzlei kannst Du nicht mehr prüfen, wie viel von den 5GB schon belegt sind, damit man sich ggf. Gedanken um die Beleggröße machen kann (wenn das Mandat noch scannt und nicht zu 98% nur digitale Belege hat, an denen man nichts verändern kann/soll).

 

 

 

Preisnennung (nicht öffentlicher DATEV-Preise) von @Katharina_Schoenweiss entfernt

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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schöni
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wie ist es denn wenn wir DUO unter unserer Beraternummer bestellen und dort im Bestellprozess das mitgliedsgebundene Mandantsgeschäfts wählen.

 

Dann gehen die Kosten DUO an den Mandanten und nur die Speicherkosten (das sind dann wohl die 3,65€) bleiben bei uns???? - Kann in diesem Fall der mandant auf unserer Beraternummer bleiben???

 

3-4 Euro sind überschaubar. Die Kosten für DUO sind da schon was anderes.

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schöni
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Es geht uns vor allem um Belege online.

 

Lodas nutzen wir nicht. Nur Lohn und Gehalt. Ev. geht das einfacher?

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noescher
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Hallo @schöni

 

in den nachfolgend verlinkten Beiträgen ist das Thema beschrieben:

Gelöst: Übernahme DATEV-Kosten - DATEV-Community - 381892

Unternemhen Online; wer bekommt die Rechnung der D... - DATEV-Community - 372740 

Viele Grüße
Peter Nöscher
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@schöni schrieb:

wie ist es denn wenn wir DUO unter unserer Beraternummer bestellen


DUO ist als Vertrag zu betrachten. Als Kanzlei bekommt man den DUO Vertrag kostenlos von DATEV zur Verfügung gestellt.  Der DUO Vertrag berechtigt zum Zugriff auf Belege online und weitere Funktionen. 

 


@schöni schrieb:

Dann gehen die Kosten DUO an den Mandanten und nur die Speicherkosten (das sind dann wohl die 3,65€) bleiben bei uns?


Ja, wenn man eine mandantengenutzte Beraternummer bestellt, dort den DUO Vertrag & Medien für den Mandanten bucht; aber der Belege online Ordnungsbegriff liegt unter Kanzleiberaternummer/Mandantennummer und via Rechteverwaltung online sagt man, wer worauf Zugriff haben soll. Dann zahlt das Mandat die DUO Kosten - Belege online aber die Kanzlei. Achtung ⚠️, wenn die Belegfreigabe online oder der Liquiditätsmonitor in Zukunft hinzukommen. Diese werden am Ordnungsbegriff / Stammdaten online aka dann der Kanzlei berechnet und man muss prüfen, ob die Pauschal noch ausreicht.

 

Auftragswesen bildet allerdings hier die Ausnahme. Auftragswesen bucht man zur mandantengenutzten Beraternummer hinzu aka bekommt der Mandant dann auch darüber die Rechnung von DATEV direkt. 

 


@schöni schrieb:

Kann in diesem Fall der mandant auf unserer Beraternummer bleiben?


Bei DATEV sind allein Ordnungsbegriffe = die Kombination aus Berater- und Mandantennummer entscheidend. Daher kann es auch mehrmals z.B. die Mandantennummer 10000 geben.  

 

Bitte dran denken, dass das Mandat im mM dann von DATEV E-Mails bekommt, wo er am besten SEPA Lastschrift vereinbart. Dazu muss er seine Kontonummer bei DATEV wissen, die ebenfalls via E-Mail zugesandt wird. Und dran denken, dass man dann zusammen mit dem Mandanten die Rechnungsstellung der DATEV auf E-Mail abändert, damit das Mandat keine Rechnung via oller Post bekommt. Sonst macht man sich beim Thema Digitalisierung etwas unglaubwürdig. Das kann man aber schnell als Mandat selbst ändern: DATEV Rechnungsdaten online

 

Als Kanzlei kann man das nicht für den Mandanten als #Service tun. 

 

Bei weiteren Fragen schule ich gerne online und male auch zusammen ein Bild mit Euch mit miro.com, dass man digital "mitnehmen" kann 😊

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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schöni
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vielen dank.

 

Das hat die DATEV ja wieder "einfach und übersichtlich" gelöst.

 

Ich habe jetzt für einen Mandanten mal über die Serviceanwendungen eine Unterberaternummer mit den Lösungen für Unternehmen (incl. Lohn; das ist wohl die normale Vorgabe) bestellt.

 

Kann ich jetzt eigentlich REWE bei uns im System auf den Beraternummer unserer Kanzlei lassen und DUO mit der neuen Beraternummer des Mandanten bestellen?

 

Wo bestelle ich dann Belege online auf die Beraternummer des Mandanten?

 

Also meine Wunschlösung (die wahrscheinich nicht geht) ware:

 

REWE auf unserer Beraternummer (USTVA und E-Bilanz wird dann an uns berechet)

 

DUO und Belege online auf der Beraternummer es Mandanten (wird dann an Ihn berechnet)

 

Wenn ich die Beraternummer im REWE umkopiere bekommt der Mandant ja auch die E-Bilanz und UStVA berechnet. Das wollen wir ja eiegentlich nicht.

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metalposaunist
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@schöni schrieb:

Das hat die DATEV ja wieder "einfach und übersichtlich" gelöst.


Dafür gibt's ja mich. Für andere Dinge gibt es Google oder KI. Hauptsache, man kann jemanden fragen, der Ahnung hat 😅. So wie Steuerberater. Einfach und übersichtlich ist auch da was anderes 😅.

 


@schöni schrieb:

Kann ich jetzt eigentlich REWE bei uns im System auf den Beraternummer unserer Kanzlei lassen und DUO mit der neuen Beraternummer des Mandanten bestellen?


Schulung buchen und sich's erklären lassen 😊. DUO ist ein Vertrag für beide Seiten: Kanzlei & Mandant. 

 


@schöni schrieb:

Wo bestelle ich dann Belege online auf die Beraternummer des Mandanten?


Kommt drauf an, was das Ziel ist und wie gearbeitet werden soll. Und ob es ein Neumandat ist, wo man bei 0 anfängt, oder ob man bestehende Mandanten umstellen will.  

 


@schöni schrieb:

Also meine Wunschlösung (die wahrscheinich nicht geht) ware:


Korrekt, weil die Ordnungsbegriffe DUO Stammdaten online und Rechnungswesen 1:1 gleich sein müssen, damit DATEV beide Welten verbinden kann. Aber DUO kann der Mandant mit mM so schon selbst zahlen. So machen wir's ja auch.

 


@schöni schrieb:

Wenn ich die Beraternummer im REWE umkopiere bekommt der Mandant ja auch die E-Bilanz und UStVA berechnet.


Es gibt nur Ordnungsbegriffe, wo Daten liegen, weil Beraternummern alleine im sonstigen Deutsch Kundennummern wären. Zwei unterschiedliche Kunden mit identischer Kundennummer ist eher seltsam.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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schöni
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das heißt also Sie machen das wie folgt:

 

A

1. Bestände in der Kanzlei liegen unter der Beraternummer der Kanzlei.

2. DUO wird mit der mandantengenutzten Mandantenummer (hole ich mir aus den Service Anwendungen mit dem Standardpaket) angemeldet (damit liegen die Stammdaten DUO und auch Belege online unter der Beraternummer/Ordnungsbegriff der Kanzlei)

3. Kanzlei bezahlt dann Belege online (knapp4€) der Mandant dann DUO (ca.11€)

 

Derzeit nutze ich noch kein DUO (Steinzeit; ich gehe in 2 Jahren Rente) und suche einen zukunftssicheren Weg (für meine Tochter die übernimmt; Sie kann DUO ect. anwenden hat aber in der großen Kanzlei in der Sie noch arbeitet keinen Einblick in die Kosten und deren Verteilung - die machen sich da wohl keine Gedanken). Die DATEV selbst gibt nur kryptische Infos

 

B

Wenn alles über den Mandanten gehen Soll müssen alle Ordnungsbegriffe (Beraternummern) gleich sein in REWE und DUO (heißt umkopieren der Bestände REWE auf die mandantengenutze Beraternummer, RZ kennwort hinterlegen ect.). Dann bekommt der Mandant halt die Rechnung für die USTVA ect..

 

sehe ich A und B richtig?

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Antje_Naumann
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Hallo @schöni,

 

A

1. Bestände in der Kanzlei liegen unter der Beraternummer der Kanzlei.

2. DUO wird mit der mandantengenutzten Mandantenummer (hole ich mir aus den Service Anwendungen mit dem Standardpaket) angemeldet (damit liegen die Stammdaten DUO und auch Belege online unter der Beraternummer/Ordnungsbegriff der Kanzlei)

3. Kanzlei bezahlt dann Belege online (knapp 4€) der Mandant dann DUO (ca.11€)

Für den Fall des mitgliedsgebundenen Mandantengeschäftes ist das korrekt zusammengefasst. 

 

B

Wenn alles über den Mandanten gehen Soll müssen alle Ordnungsbegriffe (Beraternummern) gleich sein in REWE und DUO (heißt umkopieren der Bestände REWE auf die mandantengenutze Beraternummer, RZ kennwort hinterlegen ect.). Dann bekommt der Mandant halt die Rechnung für die USTVA ect..

Ich formuliere es ganz pingelig noch einmal so: Beim Arbeiten mit Unternehmen online und (Kanzlei-)Rechnungswesen müssen die Ordnungsbegriffe immer gleich sein, damit eine Verbindung zwischen den Programmen besteht. Liegen sowohl der Rechnungswesen-Bestand als auch der Unternehmen-online-Bestand auf der mandantengenutzten Beraternummer, dann erscheinen alle Leistungen auf der Rechnung des Mandanten - auch hier natürlich nur, wenn er im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft unser Vertragspartner ist.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.12.2023 15:05:44 von Antje_Naumann
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