Ist es möglich sich den Kommentar des Mandanten zu den offenen Posten auch in der OPOS-Liste anzeigen zu lassen? Habe dazu nichts gefunden.
Wenn nein, ist das in Planung? Würde die Abstimmung mit den Mandanten ungemein erleichtern. Man könnte sich die wiederholte Nachfrage und das Auflisten der einzelnen Posten sparen.
Kategorie angepasst von @Angelika_Roßmeisl
Wir halten es mit allen Mandanten so, dass als Text lediglich -fehlt- oder -klären- verwendet wird. Da alle auf UO mit Belegen umgestellt sind, erübrigt sich nahezu jeder Text. Und der Mandant sieht sofort, wo er in der Pflicht ist. Hat sich bewährt.
@cro schrieb:Wir halten es mit allen Mandanten so, dass als Text lediglich -fehlt- oder -klären- verwendet wird. Da alle auf UO mit Belegen umgestellt sind, erübrigt sich nahezu jeder Text. Und der Mandant sieht sofort, wo er in der Pflicht ist. Hat sich bewährt.
Aber hier ging es doch um die Kommentare, die der Mdt. im Mahnvorschlag Dialog zu den offenen Posten erfasst. Da halte ich Texte wie -fehlt- oder -klären- für nicht zielführend. Aber das war vermutlich so auch nicht gemeint.
Und es wäre tatsächlich schön, wenn die Kommentare des Mdt. im OPOS-Konto mit angezeigt werden können.
@Uwe_Lutz Danke für die Ergänzung. Es ist tatsächlich so gemeint und praktizieret.
Gegen eine Kommentar-Funktion hätte ich nichts einzuwenden.
Hallo @fb-stb ,
der Kommentar des Mandanten im Mahnvorschlag-Dialog dient als temporäre Information für einen konkreten Mahnvorschlag.
Sollte sich aus dem Kommentar ergeben, dass ein Posten nicht (mehr) angemahnt oder für einen bestimmten Zeitraum von der Mahnausgabe ausgeschlossen werden soll, besteht im Mahnwesen die Möglichkeit, den entsprechenden Posten entweder temporär oder dauerhaft zu sperren.
Wir verstehen Ihre Frage und Anregung, jedoch ist in Zukunft keine Weiterentwicklung des Mahnvorschlag-Dialoges hinsichtlich einer Übernahme der Kommentare in die OPOS-Liste geplant.
Schade, sonst hätte man die Infos ja für Jahresabschlussarbeiten verwenden können. So fragt man wieder mühselig Posten für Posten beim Mandanten an.