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Leistungsdatum in der Zukunft

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letzte Antwort am 31.08.2020 11:48:04 von brasegmbh
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bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

wir haben einen Beleg mit Re.-Datum 30.06.2020 und Leistung im Juli 2020; somit mit 16% USt.

 

Beim Erfassen in der Fibu gibts Probleme, da immer Fehler kommen:

 

Buchung im (korrekten) Stapel Juni:

bernhard_holleitner_0-1595935482181.png

 

 

 

Buchung im Stapel Juli 2020 (mit Re.datum 30.06.)

bernhard_holleitner_1-1595935522900.png

 

(Der Fehler stimmt inhaltlich vom Text schon nicht...)

 

 

Selbst wenn man Leistungsdatum im selben Monat (allerdings nach Belegdatum) erfasst kommt der Fehler:

bernhard_holleitner_2-1595935608116.png

 

 

Gibt es vernünftige Lösungen für dieses Problem?

 

Danke & Viele Grüße,

 

Bernhard Holleitner

björn
Experte
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Hallo Bernhard,

 

ich würde gar nicht mit dem Leistungsdatum in diesem Fall buchen, sondern die Rechnung im Juni einbuchen mit dem BU Schlüssel 7 damit nur 16% VSt gezogen werden.

 

Gruß

Björn

rukorni
Fortgeschrittener
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Guten Morgen,

 

das würde ich genauso machen.

 

Viele Grüße

 

Ruth

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einmalnoch
Experte
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Sorry @bernhard_holleitner aber DATEV hat hier alles richtig gemacht.

 

Sobald die Rechnung im Juli 2020 gebucht wird ist doch alles in Ordnung.

 

Woraus soll sich im Juni 2020 der Vorsteuerabzug ergeben?

 

Woraus soll sich handelsrechtlich eine Passivierung ergeben?

 

Es handelt sich bei der Rechnung um einen Abschlag/Vorschuss/Proforma Vorgang und der ist (eigentlich) nicht zu buchen, also ist, wenn es richtig gemacht wird, das Zwischenkonto 3695 (SKR04) das Konto der Wahl. Und damit ergibt das Hinweisfenster von DATEV einen Sinn weil ja ein Leistungsdatum in der Zukunft nicht geht. Über die sprachliche Gestaltung wird aus höflichkeit gewchwiegen.

 

Bei kleineren Beträgen wird natürlich die Praktikterlösung mit Steuerschlüssel 7 benutzt, bei größeren wird die BWA komplett versaut. Kann, wie gelernt wurde, bei den Corona Hilfen auch nicht ganz uninteressant sein das richtig zu buchen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @bernhard_holleitner,

 

eine Ergänzung bzgl. der ausgegebenen Programmmeldung in Ihrem Screenshot:

 

Beim Erfassen einer Buchung mit Leistungsdatum im Wirtschaftsjahr 2020 setzt das Programm das Buchungsdatum automatisch auf 2021.


Buchungen mit Leistungsdatum können wirtschaftsjahresübergreifend erfasst werden. Da das Belegdatum im Programm 4-stellig (ohne Jahreszahl) erfasst wird, laufen programmintern Prüfungen, mit welchem Wirtschaftsjahr das Belegdatum ergänzt werden muss.  Das Programm geht dabei immer davon aus, dass das Leistungsdatum kleiner oder gleich dem Rechnungsdatum ist. 


Nur unter dieser Voraussetzung kann die Steuerperiode für die Abgrenzung der Steuer eindeutig automatisiert bestimmt werden.
Dadurch kann es dazu kommen, dass das Programm für eine in 2020 erfasste Rechnung ein Belegdatum in 2021 ermittelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Hallo @Katharina_Schoenweiss,

 

das haben Sie zwar alles schön und richtig erklärt, aber dennoch bleibt die Frage, warum man das Jahr nicht mit eingeben kann? Dann hätte man nämlich nicht diese ganzen Probleme.

 

Eingabe: dd.mm => Ergänzung durch Software

Eingabe: dd.mm.yy => keine Ergänzung, nur Prüfung

 

Das Leben könnte so einfach sein, wenn nur einmal bei DATEV mitdenken würde.

 

Gruß Achilleus

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EAST2020
Beginner
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Hallo Herr Schoenweiss,

 

vielen Dank für Ihre Antwort, die mir jedoch weiterhin unklar ist.

Folgendes Problem:

 

Buchungsvorlauf: 01.09.2020 bis 30.09.2020

Rechnungsdatum: 30.08.2020

Leistungszeitraum: 30.09.2020

 

Warum wird hier das Jahr 2021 angesprochen, obwohl die die Vorlaufdaten eindeutig 2020 beeinhalten?

 

Das Ziel sollte sein, die Kosten in der BWA im Monat September 2020 auszuweisen.

 

Was für einen Sinn hat das Leistungsdatum in der Erfassung, wenn man dieses nur auf einen zurückliegenden Leistungszeitraum beschränkt ist???

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

EAST2020

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @EAST2020,


bei einem in der Zukunft liegenden Leistungsdatum kann die Steuerperiode nicht eindeutig automatisiert bestimmt werden, da es dann für den Vorsteuerabzug auf den Zahlungszeitpunkt ankommt. Den Zahlungszeitpunkt kann man der Rechnung jedoch nicht entnehmen. Deshalb kann ein Leistungsdatum nur verarbeitet werden, wenn es kleiner oder gleich dem Rechnungsdatum ist.


Weitere Details hierzu finden Sie auch in dieser Diskussion #REW02840 "Rechnungsdatum liegt mehr als 3 Monate nach Leistungsdatum" .


Für Ihren konkreten Fall heißt das:

Buchungsstapel September, Rechnungsdatum 30.08., Leistungsdatum: nicht erfassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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brasegmbh
Einsteiger
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Mit dem Ergebnis, dass man den Aufwand (oder Ertrag) in der falschen Buchungsperiode ausgewiesen hat und das Monatsergebnis verfälscht wird. 

 

Ich verstehe die Ausführungen zwar und auch die aktuelle "Datev-Programmlogik", aber dann sollte man an dieser Logik etwas ändern. Mit persönlich ist das korrekte Ergebnis in der monatlichen BWA auch wichtiger, als die hundertprozentig periodengerecht gebuchte Umsatzsteuer. In 30 Jahren meiner Buchhalterpraxis hat zumindest noch kein Prüfer ein Wort darüber verloren, weil Umsatz- und/oder Vorsteuer um ein oder zwei Monate zetversetzt erfasst wurde. Korrekte Montaszahlen sind für uns aber Grundlage wirtschaftlicher Entscheidungen - gerade in der aktuellen Phase. Und es ist unnötig mühsam, manuelle Abgrenzungsbuchungen zu erzeugen, um ein korrektes Ergbnis zu erreichen.

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Hr. @brasegmbh,

 

da muss ich aber einmal DATEV in Schutz nehmen.

 

DATEV ist an Recht und Gesetz gebunden. Wenn wir als Anwender das etwas anders handhaben, dann ist es etwas ganz anderes.

 

Also so einfach kann es sich die DATEV nicht machen (Beihilfe zur....?).

 

Gruß Achilleus

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brasegmbh
Einsteiger
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Hallo @Gelöschter Nutzer 

 

da stimme ich Ihnen natürlich vollkommen zu.

 

Aber Sie hatten in ihrem Beitrag vom 30.07. doch selbst schon eine mögliche Lösung des Problems angerissen oder vertue ich mich da? 😉

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Gelöschter Nutzer
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Eine Lösung kann man natürlich immer hinbekommen, das ist keine Frage.

Ich würde das auch begrüßen, aber die muss natürlich rechtlich wasserdicht sein.

 

Das würde IMO nur gehen, wenn es bei einer zukünftigen Vorsteuer diese in VSt. noch nicht abzugsfähig geparkt werden würde und erst bei Zahlung auf abzugsfähig umgebucht wird. Ich habe keine Ahnung wie aufwendig das ist.

 

Gruß Achilleus

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HeiVo
Einsteiger
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Nachricht 13 von 15
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Wenn das Programm automatisch das Folgejahr ergänzt, gehe ich über die Schaltfläche"Aufteilung starten". Dort kann man das Jahr dann manuell abändern. 

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HeiVo
Einsteiger
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MMn wird in der von Frau Schönweiß geschilderten Weise der Aufwand/Ertrag genau im richtigen Monat, also September, ausgewiesen. Oder habe ich etwas missverstanden?

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brasegmbh
Einsteiger
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Ja, da muss ich insofern Abbitte leisten. Für den geschilderten Fall wäre die periodengerechte Zuordnung tatsächlich gesichert.

 

Allerdings kämpfe ich hier noch mit Datenimporten aus abgebenden Programmen, wo dann die Zuordnung von Augustrechnungen in einen September-Stapel nicht, oder nur mit manuellen Eingriffen möglich wäre. Das Ganze ist im Moment einfach nicht befriedigend, aber da hakt es an mehreren Ecken und das wäre in diesem Thread hier nicht richtig aufgehoben.

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letzte Antwort am 31.08.2020 11:48:04 von brasegmbh
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