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Kontenzweckzuordnung EÜR - Endgültige Entmündigung des StB?

44
letzte Antwort am 01.07.2019 21:46:17 von 0815
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 1 von 45
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Mit einem Fehler in der Einnahmen-Ausgaben-BWA musste ich feststellen, dass die Datev für diese klammheimlich offenbar diverse bis fast alle Forderungs- und Verbindlichkeitskonten abgeschafft hat.

Da ich eine Differenz zur Gewinnermittlung von 22.000,- Euro hatte, habe ich gesucht und musste feststellen, dass das Konto 3500 nunmehr als Korrekturkonto Verbindlichkeiten abgefragt wird. Das ist ja nun seit Menschengedenken anders und in 2017 auch noch nicht so. Ich habe also recherchiert und festgestellt, dass mit Dokument 1032457 am 15.12.2018 blockweise Verbindlichkeitskonten "umgewidmet" wurden und nunmehr in der EA-BWA abgefragt werden. In meinem Fall hatte ich hier Anfang des Jahres eine Verbindlichkeit aus 2017 als gezahlt gebucht; diese Zahlung ist nun neu in die Kosten gelaufen. Fatal mein Antrag auf Vorauszahlungen, hätte ich nicht zufällig die Gewinnermittlung überprüft und die Differenz festgestellt.

Im genannten Dokument stellte ich dann fest, dass diverse Konten jetzt nicht mehr bebucht werden sollen und sie durch ein einziges mickriges sog. Interimskonto ersetzt werden sollen.

Wie schon bei der Quasi-Abschaffung der Kautionen und freien Darlehenskonten ab 3570 muss ich feststellen, dass es nicht annähernd sinnvoll sein kann, die Berater auf ein Konto zu zwingen, in dem er alle Geschäftsvorfälle lustig mixen muss, um nicht die BWA zu schrotten. Ebenso, wie ich bei besagtem Mandanten 10! verschiedene Darlehen auf ein Konto buchen soll. Auch das ist mit Verlaub gesagt - schwachsinnig - in der fachlichen Ausführung. Wer denkt sich sowas aus. Und wer denkt sich aus, dass alle sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten jetzt BWA wirksam sind??? Und vor allem, wieso ist jemand mit der Entwicklung betraut, der offenbar glaubt, EÜR haben all diese Geschäftsvorfälle nicht???

ich weigere mich, alle Geschäftsvorfälle "wie früher" nach  Kontoauszug zu buchen und Sammelkonten zu nutzen, die am Jahresende bzw. im Folgejahr aufwendig abgestimmt werden müssen. Das kann so nicht sein. ich muss aber auch richtige BWA schicken. Was nun???

Hier ist DRINGEND und sofort Nachbesserung notwendig.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 45
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Hallo Frau Hirsch,

Ihr Eindruck ist sicher richtig. Auch bei der Behandlung der Gewerbesteuer in der EÜR wurde ein merkwürdiges Verständnis zugrunde gelegt Re: Ausweis GewSt bei 4/3 Rechner? Dort wird begründet, dass periodenfremde Aufwendungen in einer EÜR gesondert ausgewiesen werden sollten. Das das Unfug ist, wenn man die Erträge und Aufwendungen systembedingt nicht periodengerechten abgrenzt, scheint niemanden bei der Datev bewusst zu sein.

Bei Ärzten müsste man dann z.B. die KV Zahlungen auch in der EÜR entsprechend aufteilen - welchen Erkenntniswert könnte man daraus ableiten?

0815
Fachmann
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Rein vorsorglich: als BWA-Form haben Sie in den BWA-Stammdaten die Einnahmen-Ausgaben-BWA ausgewählt?

Gelöschter Nutzer
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Ja das habe ich - den Standard der Datev. Ich habe es nachfolgend "im Test" auch mal mit der Steuerberater BWA probiert, dass ist genau das Gleiche im EÜR Teil. Datev hat konsequenterweise alle Standard BWA hinsichtlich EÜR geändert. vermutlich auch Ärzte

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bodensee
Allwissender
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Ich selbst buche 3500 nicht, habe es jetzt mal kurz bebucht um den Effekt zu bemerken. Hat wohl die selbe Auswirkung wie 3501 und ist wohl geänder worden.

Welche Vbk haben Sie denn dorthin gebucht ?

Entweder es sind Vbk nach § 11 EStG die gehören nach 3509 ( schon seit einigen Jahren) oder aber es sind Vbk die nicht nach § 11 EStG ins alte Jahr gehören, sondern ins neue und nur die Vorsteuer wg. Rechnungsstellung ins alte Jahr.

Hierfür wurden in einem anderen Thread die neuen Konten benannt.

OPOS und EÜR-Übergabe in EST-Programm

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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@uwe eberhardt Das Sie das Konto nicht nutzen, bleibt ja Ihnen überlassen. Aber bisher hatten Sie dieb Wahl, jetzt nicht mehr. Ich habe einen zugegebenermaßen nicht alltäglichen Lebenssachverhalt, der nichts mit der zeitlichen Abgrenzung 10 Tage zu tun hat, vor Jahren richtig als sonstige Verbindlichkeit erfasst und der Mandant hat diese Anfang des Jahres 2018 seine Schuld beglichen. Mithin 3500 mit EB-Wert auf Null gebracht. 3509 wäre falsch gewesen, so es das schon gab als der Sachverhalt verwirklicht wurde, betrachtet man den Sachverhalt, der ja keiner nach § 11 EStG war.

Alles war gut und in der November BWA wurde der Sachverhalt nicht erfasst. In der Dezember BWA mindert er auf einmal den Gewinn.

Allein das schon eine Zumutung, die Umstellung wenigstens nicht für die Januar Buchführungen vorzunehmen, sondern mitten im Jahreswechsel. Ich habe das nur durch Zufall gefunden.

Das Konto ist da, es hat einen fundierten fachlichen Hintergrunde und ich will es (weiter) bestimmungsgemäß nutzen können. Das was sich heute so an Lebenssachverhalten ereignet, auch in der EÜR, lässt sich nicht auf ein Konto reduzieren!

Dazu kommt, dass die Mitarbeiter jederzeit daran denken müssen, dass jetzt blockweise Konten in der EÜR nicht bebucht werden dürfen und wie das Ergebnis der BWA aussehen muss, wenn sie buchen, um keine BWA falsch an den Mandanten zu schicken. In der Bilanz können und müssen sie die Konten bebuchen. Meine wirklich sehr engagierten Mitarbeiter steigen doch heute schon aus, wenn sie permanent den Überblick über die Software behalten sollen. jetzt sollen sie auch noch den gleichen Sachverhalt mal hierhin, mal dahin und demnächst auch noch dorthin buchen.

Und - und auch das ein Unding - die Einnahmen-Ausgaben BWA und die Einnahme-Überschuss-Rechnung weisen programmseitig auch noch unterschiedliche Ergebnisse für die gleiche Buchung aus. (Zum Glück, sonst hätte ich es so nicht gefunden.)

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einmalnoch
Experte
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Betriebswirtschaftliche Beratung scheint bei DATEV wohl nur für Bilanzierende interessant zu sein. Ohne Abgrenzung über die Forderungs-/Verbindlichkeitenkonten ist eine BWA für 4/3 Rechner doch nur ein Sammelsurium von Zahlungszufälligkeiten, eine Aussage über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens kann dadurch nicht getroffen werden.

Ergo wird man sich, wie zu Zeiten der Zuordnungstabellen, wieder die benötigten Konten selbst "zusammenbauen" müssen.

Und ich dachte immer das die EDV unterstützen soll.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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Gelöschter Nutzer
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genau! Treffend formuliert.

Da helfen dann auch die ganzen Beratungs-Tools im Branchenportal Ärzte nicht mehr, wenn man wieder gezwungen ist, Buchungen nur noch nach Kontoauszug zu erfassen am Zahlungstag.

Man muss leider sagen, dass man mit dieser fachlich und betriebswirtschaftlich offenbar völlig undurchdachten Entscheidung zurück zu einer vorsintflutlichen Buchungserfassung aus Zeiten der Lochkarte den betriebswirtschaftlichen Sondernutzen der EÜR deutlichst eingedampft hat. Und jetzt kann man sagen: Das kann - insbesondere im Ärztebereich - die Konkurrenz nicht nur bunter, sondern deutlich besser.

einmalnoch
Experte
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Nachricht 9 von 45
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Das Geheule wird aber sehr groß sein, wenn die Vorsteuer im falschen Jahr bei Zahlung abgezogen wird oder das Wirtschaftsgut bei Zahlung in das Verzeichnis der Anlagegüter übernommen wird; und das bei der GWG Grenze von 800,00 EUR...

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 10 von 45
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richtig!

Vielleicht sollte die Datev mal eine SteuerberaterIn beauftragen, eine Infobroschüre zur 4/3 Rechnung zu verfassen, in der man dann auch alle Konten nachlesen kann, die die Datev zu Abgrenzungszwecken für eine vernünftige Betriebswirtschaftliche Beratung anbieten (sollte). Und wo dann auch darauf eingegangen wird, wie die auch hier immer wieder geäußerte Furcht vor dem Damoklesschwert "Finanzamt akzeptiert keine 4/3 Rechnung, weil ja freiwillig eine Buchhaltung erstellt wird" entkräftet wird.

Schöne Grüße

Jupp Schmitz

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Gelöschter Nutzer
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... auch das könnte in diese Kurzinfo aufgenommen werden, und nicht in 100 Infodokumenten, die immer wieder zu neuen Dokumenten verlinken.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 12 von 45
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Ich bedanke mich bei der Datev für das ausführliche Telefonat gestern zu diesem Thema, bei der ich Gelegenheit hatte Kritik zu äußern und auch mal die Sicht der Menschen, die jeden Tag mit den zahlreichen Innovationen aller möglichen Programme umgehen müssen.

Fazit: Das mit dem Konto 3500 war wohl schon immer so, mangels Buchung hat das nur nicht gestört. (Ich habe ja wirklich einen Exotensachverhalt erwischt.)

Deutlich irritiert war ich allerdings darüber, dass die Einnahmen-Ausgaben-BWA eigentlich nicht zur betriebswirtschaftlichen Beratung gedacht ist, sondern die Zahlungsflüsse darstellen soll. Das deckt sich mit der Kritik, die die anderen Kollegen an dem Ding haben. Offenbar ist das historisch so gewachsen. Ich kann das nicht beurteilen, ich dachte immer, dass ist eine GEWINNERMITTLUNGS-BWA.

Übereinstimmung haben wir erzielt in dem Punkt, dass es nicht sein kann, dass ich damit keine BWA habe, die in allen Punkten der EÜR entspricht und ich im Falle der Planung immer diese aufrufen muss, mindestens um die Übereinstimmung zu prüfen. Also freue ich mich jetzt mal über meinen "Treffer 3500".

Denn nun ist klar: Wir brauchen eine BWA für 4/3-Rechner die der EÜR entspricht! Dringend!

susanne_koch
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Das kann ich nur unterstützen!! Eine solche BWA hätte ich auch gern.

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einmalnoch
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Es geht weiter:

Bei 4/3 Rechnern (und im Übrigen auch bei bilanzierenden Einzelunternehmern und PersGes) kann die KESt aus Zinserträgen betrieblicher Geldanlagen nicht mehr auf die altbekannten Konten gebucht werden. Aus Sich des vorauseilenden Gehorsams natürlich richtig, aus Sicht des Beraters falsch.

Die Berater und deren Mitarbeiter werden daurch schlicht für dumm und unfähig gehalten um bei Erstellung der Steuererklärung den Betrag als Entnahme umzugliedern. Bis zur Erstellung der Steuererklärung war es in der Vergangenheit ein Merkposten, das es betriebliche KapErträge mit KESt Einbehalt gab. Jetzt dürfen wir wieder sehen, wie das unter Kontrolle halten.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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swenzel
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Hintergrund für diese Änderung ist der IDW RS HFA 7 n.F.

LEXinform/Info-DB:

"Gemäß IDW RS HFA 7 sind einbehaltene Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) auf Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften im Zeitpunkt der Einbuchung des Ertrags als Entnahme zu behandeln."

Gelöschter Nutzer
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Das mit der Kapitalertragssteuer habe ich schon bei der Datev persönlich moniert, denn die "Interpretation" des IDW bzw. Umsetzung der Datev ist schlicht falsch. Natürlich sind diese Steuern immer als Privatentnahme zu behandeln, denn sie werden auf die persönliche Einkommensteuer (des Gesellschafters) angerechnet. Eine nicht abziehbare Betriebsausgabe waren sie noch nie. - IM JAHRESABSCHLUSS - denn wenn man die Konten Kapitalertragssteuer usw. nicht bebuchen kann, funktionieren die Programmschnittstellen in die Steuerprogramme nicht mehr. Um Grunde waren die streng genommen schon immer falsch, weil die PE eben fehlt und jeder die Abzugssteuerkonten bebucht.

Man muss also seitens Datev - soll man Konten im privaten Bereich bebuchen - eine adäquate Alternative programmieren: Konto "Anrechenbare Abzugssteuer KapESt, ZaSt" im privaten Bereich 2100 bzw hinten bei den 9400 etc., mit Wertübergabe (im Zweifel mit pro Gesellschafter-Zuordnung) in die Steuerprogramme, wenn man der Meinung ist, dass die GuV gar nicht mehr berührt werden darf. (Was wohl der IDW meint oder?)

0815
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Es müsste möglich sein, diese Verknüpfung zwischen Privatkonten >< Einkommensteuer über Einkommensteuer Belegbuchung herzustellen.

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DATEV-Mitarbeiter
Katrin_Dietrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Hirsch,

Es ist richtig, dass die Kapitalertragssteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht über die Aufwandskonten in der GuV gebucht werden dürfen, sondern schon immer Privatentnahmen der Gesellschafter sind.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2019 gibt es neue Konten für Personenengesellschaften und Einzelunternehmen die speziell für diese Sachverhalte vorgesehen sind. Alle weiteren Informationen finden Sie im Info-Dokument Kapitalertragsteuer bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen.

.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Dietrich

Produktmanagement und Service

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Dietrich, danke für den Hinweis.

Aber wenn ich die neuen Konten richtig verstehe, gibt es hier keine automatische Weitergabe in die Anlage KAP für die anrechenbaren Steuern, auch nicht für die Sammelposten. ich muss also zukünftig die KapESt/SolZ dort wieder mit der Hand eintragen. Oder sehe ich das falsch?

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DATEV-Mitarbeiter
Katrin_Dietrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Hirsch,

für das Wirtschaftsjahr 2019 werden die Schnittstellen angepasst.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Dietrich

Produktmamagement und Service Jahresabschluss

DATEV eG

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0815
Fachmann
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Hallo Frau Dietrich,

danke für das Dokument.

Demnach soll auch beim Einzelunternehmer die KapESt auf 9000er Konten gebucht werden, nicht mehr auf 1810 (SKR 03), ist das richtig?

Viele Grüße.

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Gelöschter Nutzer
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Ich ziehe das Thema mal wieder nach oben. Inzwischen sind viele Fehler beseitigt worden, aber einige noch da.

Offen ist die Frage nach den freien Darlehenskonten in der EÜR im SKR04 ab 3570. Sie dürfen nicht mehr benutzt werden. Mithin muss man bei mehreren Darlehen alle auf ein Konto 3560 buchen oder die Standardtexte der folgenden Konten überschreiben UND die Restlaufzeitvermerke ignorieren.

Laut der Programmabteilung sind ja die Konten 3560 ff vorhanden, die ausreichen sollen. Auf meinen Anmerkung hin, dass es keine Qualitätsbuchführung ist, einfach falsch die Restlaufzeitvermerke zu bebuchen und die Konten umzubenennen, wurde mir geantwortet, dass sei doch bei der EÜR egal. Da wird ja nichts ausgewiesen dazu.

Alternativvorschlag: Bei 31xx Irgendwas seien Konten, die man benutzen kann, ohne dass sie beschriftet sind.

Meine Frage: Wie bitte soll ich denn darauf mein Personal schulen im Sinne von einfachen verständlichen und allgemein gültigen Arbeitsanweisungen? 3570 ff ja wenn Bilanz - ansonsten huddeln? Irgendetwas suchen, was irgendwo frei ist? Da kann ich doch warten, bis alles durcheinander kommt.

Was ist, wenn umgestellt werden muss auf Bilanz. Alles umbuchen?

Was ist, wenn im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung Verbindlichkeitenspiegel angefertig werden sollen? Liquiditrätsrechnungen?

Nicht jede EÜR ist eine One-Man-Show bei der monatlich 8 Quittungen vom Kontoauszug gebucht werden.

Ich möchte nicht individuelle Zwecke vergeben. Das ist keine Alternative, weil ich mit Standards arbeiten will.

Ich möchte, dass die Konten die ohnehin da sind und gut "eingewohnt sind" und Sinn haben! wieder benutzbar sind und zwar als Standard für alle.

Ich bekam auch die Auskunft, dass sich offenbar nicht genug Kollegen beschwert haben, also kann es kein Problem sein.

Ich bitte aber trotzdem weiter um eine Lösung, auch wenn sich nicht jeder beschwert!

schmulz
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Hallo Frau Hirsch,

haben Sie mal über eine Kontenlängenerweiterung nachgedacht? Das sollte die Probleme mit den vielen Darlehen auf einem Konto lösen.

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Katrin_Dietrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Hirsch,

wir sind an dem Thema dran. Den Kontenumfang für die Gewinnermittlungsart Einnahmenüberschussrechnung überarbeiten wir gerade. Wirksam werden diese Änderungen voraussichtlich zum nächsten Jahreswechsel.

Mit freundlichen

Katrin Dietrich

Produktmanagement und Service Jahresabschluss

DATEV eG

alterpraktiker
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"Ich bekam auch die Auskunft, dass sich offenbar nicht genug Kollegen beschwert haben, also kann es kein Problem sein."

Wir haben uns schon beschwert. Mehrmals.
Das interessiert DATEV aber nicht. Die machen Ihren Stiefel weiter wie geplant.
Ich wünsche mir endlich einen Softwareanbieter der Software für seine Kunden macht und nicht zum Selbstzweck oder für das Finanzamt.
Wenn es den gibt sind wir sofort weg von DATEV.
PS Neue Firmengründer bringt man schon heute kaum zu DATEV da denen bei DATEV alles viel zu kompliziert ist.

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mjachert
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Hallo Frau Hirsch,

bezüglich der Problematik der Kredite kann ich Ihnen nur das Tool "Kredite buchen" empfehlen. Das löst all die von Ihnen genannten Probleme (schafft dafür vermutlich ein paar neue, bis alles ordentlich eingerichtet ist ) und Sie können alle Darlehen über ein Verbindlichkeitskonto buchen.

Liebe Grüße

Manuela Jachert

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Gelöschter Nutzer
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Leider in Falle des Falles keine Lösung, weil die Datenschnittstellen nicht mitspielen zum Beispiel.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 28 von 45
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Liebe Kollegin, ich weiss ich kennen das Tool und nutze es aus gutem Grund nicht. Viel zu unübersichtlich und unpraktisch und in 90% der Fälle kommen auch noch Ergebnisse heraus, die von den mitgeteilten Berechnungen der Banken abweichen, zwar nur in Cent, aber man muss ewig frickeln, bis das dann geht geht. Zeitverschwndung, weil mir ja Zins- und Tilgung mitgeteilt werden auf dem elektronischen Kontoauszug.

mjachert
Fortgeschrittener
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Nachricht 29 von 45
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Aber wenn es dann eingerichtet ist, bucht es RLZ automatisch, gibt die von Ihnen angesprochenen Auswertungen für den EÜR-Mandanten und löst das Kontenproblem.

Also einfache Rechnung: was dauert länger? Sich hier beschweren, irgendwelche unschönen Workarounds entwickeln und ggf. wieder auf Excel zurückgehen, oder sich die Mühe machen, das von der DATEV angebotene Tool korrekt einzurichten? Ihre Entscheidung...

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Gelöschter Nutzer
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Sich nie beschweren und das Beste daraus machen, ist keine Lösung.

Excel natürlich auch nicht.

Das Kredit-Tool aber auch nicht - zu umständlich und unverständlich, seit Jahren nicht gepflegt und daher kaum genutzt und demnächst als eine weitere "Innovation am Markt vorbei" womöglich abgekündigt.

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letzte Antwort am 01.07.2019 21:46:17 von 0815
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