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Kontenzweckzuordnung EÜR - Endgültige Entmündigung des StB?

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letzte Antwort am 01.07.2019 21:46:17 von 0815
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alterpraktiker
Aufsteiger
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Wir haben die gleichen Erfahrungen gemacht und deshalb wird das Tool nicht mehr benutzt.

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Gelöschter Nutzer
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Das Kredit-Tool aber auch nicht - zu umständlich und unverständlich, seit Jahren nicht gepflegt und daher kaum genutzt und demnächst als eine weitere "Innovation am Markt vorbei" womöglich abgekündigt.

Das ganze Toolbox ist eine einzige Frickelei ... . Eigentlich ganz nett, aber es gibt immer Brüche im Handling. Nutzen tun die Tools nach meiner Erkenntnis nur "Poweruser"; alle anderen sind schon beim Auswahlmenü abgeschreckt. Vor allem die verschiedenen halbgaren Wege in der Toolbox und parallel dem Rewe Programm z.B. beim ASCII Import oder bei Krediten, verwirren.

einmalnoch
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Jede Bank ist anders, sei es bei der Berechnung der Kreditzinsen oder bei der Darstellung im Kontoauszug. Die Abteilung Wirtschaftsberatung hat die Kreditberechnung inzwischen an (fast) alle Banken angepasst so das fast alle Fälle abgedeckt sind.

Zugegeben, die Einarbeitung ist nicht trivial, die Belohnung ist aber eine automatische Bank ohne manuellen Eingriff und das mit der richtigen Aufteilung von Zins und Tilgung auch bei Ratenkrediten.

Die Buchung der Laufzeiten ist grottig, hier ist viel Handarbeit gefordert weil die Zuordnung der Konten nicht immer dem Kontentext entspricht. Die Zuordnungstabellen entsprechen nicht den Empfehlungen zu den Buchungseinstellungen in der Wirtschaftsberatung. Das ist das Hauptärgernis.

Was ich aber bezweifle ist eine Verbesserung des Zustandes nur durch rote Ausrufungszeichen zur Kontenzuordnung. Das würde ich akzeptieren wenn die Zuordnungen logisch und sinnvoll wären; sind sie aber nicht - es wird nur die manuelle Reparatur erschwert. Oder handelt es sich wieder um einen Kotau vor der Verwaltung?

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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Gelöschter Nutzer
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Es ist die Verwaltung deren Vorgaben eins zu eins umgesetzt werden, ohne das sie jemand auf rechtliche Zulässigkeit zum Beispiel geprüft hätte. Die Verwaltung gibt die technischen Vorgaben was wie zu verbucht werden hat und die Datev setzt es eins zu eins in die Kontenzweckzuordnung um. Die Datev kann man nur bedingt dafür "annörgeln", wollen wir doch übermittelbare Bilanzen und EÜR. Wer allerdings wofür genau verantwortlich ist, bleibt im Dunkeln. Das mit den 3570ern war auf jeden Fall die Datev-Fachabteilung.

Die Steuerformulare werden mit den Kammern und Verbänden diskutiert. Über die Kontenzweckzuordnung weiss ich dazu nichts. Noch viel weniger über die Vorgaben der Finanzverwaltung hinsichtlich der Übermittlung.

Ich habe schon die Auskunft erhalten, mein Buchungsverhalten in einem anderen und Sonderfall wäre Zitat "rechtlich falsch" und habe erstmal klar stellen müssen, dass es dies nicht zwangsläufig ist, nur weil es der Verwaltungsmeinung über den Sachverhalt nicht entspricht.

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einmalnoch
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Da gebe ich Ihnen absolut Recht.

Richtig ist, meiner Meinung nach, was am Ende auf der Steuererklärung steht. Das Buchungsverhalten ist auch der Klarheit und Nachvollziehbarkeit angepasst; beide Anforderungen stehen in manchen Fällen der Rechtsauffassung einiger diametral entgegen.

Und wie sagte einmal ein Dozent: "Wenn die Risikoprüfung rote Lampen ausgibt ohne das man falsche Angaben in der Erklärung gemacht hat, hat man alles richtig gemacht."

Oder wie fragte mal ein Finanzamt: "Die Vorsteuerverprobung in der EÜR geht nicht auf."

Wenn ich die Vorsteuer nach umsatzsteuerlichen Regeln erkläre kann sie nie in der EÜR verprobt werden. In Österreich sieht das aber anders aus.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
Gelöschter Nutzer
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Und täglich grüßt.... die Kontenzweck-Fehlermeldung: Gestern habe ich in einer Personengesellschaft mal wieder das Konto Kapitalertragssteuer bebucht......

Hat jetzt mal jemand von der Datev dass so programmiert, dass die Programmschnittstellen ein richtiges Ergebnis auswerfen, wenn ich nach Gusto der Finanzverwaltung buche? Nein? Bitte lasst euch doch mal was einfallen, was nicht sechs Monate dauert und in der Programmabteilung hängt. Das wäre mal schön....

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mpetermeier
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Sehr geehrte Frau Dietrich,

gibt es ein übersichtliches Info-Dok. / Kontenrahmen EÜR welche Konten für die EÜR den nun aus Sicht der DATEV bebucht werden dürfen?

Besten Dank im Voraus.

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dirks
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Sehr geehrte Frau Petermeier-Brendt,

DokNr. 5301270; 0906049; 5302529 Vielleicht helfen Ihnen diese Dokumente weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Dirks

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dirks
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Sehr geehrte Frau Dietrich,

ich wünsche mir, dass die neu eingeführten Konten auch in den früheren Jahren bebucht werden können.

Es macht keinen Sinn, wenn die Änderungen in den Schnittstellenfunktionsplänen ab 2019 anders sind als in den Vorjahren.

Dok.-Nr.: 0906049

Bis Buchungsjahr 2018:

  • die Kosten und alle anderen Ausgaben nicht mit den in der Übersicht genannten Gegenkonten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sondern zum Zeitpunkt der Zahlung direkt mit Bank- oder Kassenbeleg auf die entsprechenden Kostenkonten buchen.

Mit freundlichen Grüßen

Angleika Dirks

0815
Fachmann
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Dass die Kredite sehr schwierig zu handhaben sind, empfinde ich auch so.

Es könnte sich aber bessern, da sich in der Zukunft die Zins- und Tilgungspläne direkt von den Banken in die Wirtschaftsberatung übermitteln lassen sollen. Daher gehe ich auch nicht davon aus, dass das Programm abgekündigt wird.

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einmalnoch
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Auch wenn wir jetzt 2 Themen vermischen, die Abkündigung des (nach Einarbeitung) sehr guten Tools wäre für die Planungen tödlich, es müsste dann auf eigene Excel Tools ausgewichen werden, diese manuell in die Planungen eingetragen werden. Das Ganze bei Änderungen immer wieder. Ein Abkündigen wäre der Tod der gesamten Wirtschaftsberatung. Vielleicht ist das auch von DATEV geplant; alles, was nicht im RZ läuft, wird abgekündigt.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

es gibt überhaupt keine Planungen und Überlegungen, die Finanzanalyse abzukündigen!

Finanzanalyse bietet neben der Verbuchung von Darlehen im Rahmen Buchführung/Jahresabschluss auch einen Mehrwert im Rahmen der Wirtschaftsberatung (v.a. bei der Erstellung von Unternehmensplanungen).

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Saule

Produktmanagement und Service

Wirtschaftsberatung

DATEV eG

DATEV-Mitarbeiter
Katrin_Dietrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Petermeier-Brendt,

einen Kontenplan mit allen aktuell bebuchbaren Konten finden Sie im jeweiligen Mandanten in Kanzlei-Rechnungswesen unter Stammdaten | Sachkonten | Kontenplan. Über das Kontextmenü kann er auch exportiert oder gedruckt werden. Der Haken bei "mit Kontenzweckprüfung" muss gesetzt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Dietrich

Produktmanagement und Service Jahresabschluss

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Update Kapitalertragssteuer

Es gibt eine Lösung für die Personengesellschaft, die da heisst: Bebuchen Sie die Konten 9157 (VH) oder auch 9167 (TH). Ausdrücklich herzlichen Dank dafür!

Für die Abschlüsse 2018 kann man sie allerdings gar nicht nutzen, zumindest nicht mit der ZOT S7504....184

Also leider weiter: Und täglich grüßt.... die Kontenzweck Fehlermeldung

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0815
Fachmann
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Weitere Informationen zu den Konten 9157 etc. finden Sie auch in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1004279.

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letzte Antwort am 01.07.2019 21:46:17 von 0815
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