Hallo Zusammen,
der GWG Sammelposten aus ominösen Vorjahren ist mir ein Dorn im Auge. Bei einem übernommenen Mandat ist dieser sogar noch mit Restbuchwert angelegt. Die WG aus 2010 gibts natürlich schon lange nichtmehr.
Klar sagt der Gesetzgeber dass es hier keine Entnahmen geben kann, aber ich muss doch diese Altlasten irgendwie entfallen lassen können?
Oder ist es irgendwie möglich mehrere Positionen aus 2010 auf einen Posten "GWG SaPo 2010" umzubuchen?
Grüße
Wenn es die nicht mehr gibt, ausbuchen, warum dann noch weiter mit rumschleppen?
Vollabgang im laufenden Jahr.
Andere GWG können ja auch so eingestellt werden, dass jährlich der Vollabgang "gebucht" wird und diese im Folgejahr nicht mehr auftauchen.
BMF 30.09.2010
Hallo Zusammen,
genau das ist mein Problem. Mandat übernommen, hier wurden RBW eingegeben, das schleppt sich demnach schon Jahre durch.
Einfach Restwert als Abgang buchen ist m.E. nicht korrekt, zumal der Sammelposten kein Wirtschaftsgut ist und nicht abgehen kann. (Mal so Überdacht.. das BMF schreibt hier müssen keine speziellen Verzeichnisse geführt werden...lediglich der Zugang erfasst. Hätte dann wohl eher wie eine RAP aufgelöst werden müssen als über Anlag gebucht oder?....)
Ich würde das nun so sehen, dass es hierfür maximal den Buchungstext "Sammelposten 20xx" geben dürfte, dieser nach 5 Jahren auf Null stehen muss und dann automatisch aus Anlag gelöscht werden müsste.
Das einzige Risiko eines Anlagenabgangs kann sein, dass der Aufwand von den wenigen EUR nicht anerkannt wird. Die steuerliche Auswirkung dürfte aber gering sein.
Hab es gerade mal eingegeben. Vollabgang mit Buchverlust. Das Programm muckst nicht, nimmt das problemlos an.