abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

GWG Sammelposten, wie entfernen oder zumindest umbuchen

6
letzte Antwort am 27.02.2023 13:00:56 von Usus
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Nijkamp
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 7
2176 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

der GWG Sammelposten aus ominösen Vorjahren ist mir ein Dorn im Auge. Bei einem übernommenen Mandat ist dieser sogar noch mit Restbuchwert angelegt. Die WG aus 2010 gibts natürlich schon lange nichtmehr. 

 

Klar sagt der Gesetzgeber dass es hier keine Entnahmen geben kann, aber ich muss doch diese Altlasten irgendwie entfallen lassen können?

 

Oder ist es irgendwie möglich mehrere Positionen aus 2010 auf einen Posten "GWG SaPo 2010" umzubuchen?

 

Grüße

wwinkelhausen
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 7
2167 Mal angesehen

Wenn es die nicht mehr gibt, ausbuchen, warum dann noch weiter mit rumschleppen?

Dinosaurier
0 Kudos
Usus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 7
2156 Mal angesehen

Vollabgang im laufenden Jahr. 

Andere GWG können ja auch so eingestellt werden, dass jährlich der Vollabgang "gebucht" wird und diese im Folgejahr nicht mehr auftauchen.

0 Kudos
guenther
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 7
2145 Mal angesehen

BMF 30.09.2010

 

guenther_0-1677496599611.png

 

mfg Thomas Günther
Nijkamp
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 7
2129 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

genau das ist mein Problem. Mandat übernommen, hier wurden RBW eingegeben, das schleppt sich demnach schon Jahre durch.

 

Einfach Restwert als Abgang buchen ist m.E. nicht korrekt, zumal der Sammelposten kein Wirtschaftsgut ist und nicht abgehen kann. (Mal so Überdacht.. das BMF schreibt hier müssen keine speziellen Verzeichnisse geführt werden...lediglich der Zugang erfasst. Hätte dann wohl eher wie eine RAP aufgelöst werden müssen als über Anlag gebucht oder?....)

 

Ich würde das nun so sehen, dass es hierfür maximal den Buchungstext "Sammelposten 20xx" geben dürfte, dieser nach 5 Jahren auf Null stehen muss und dann automatisch aus Anlag gelöscht werden müsste.

 

0 Kudos
guenther
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 7
2116 Mal angesehen

Das einzige Risiko eines Anlagenabgangs kann sein, dass der Aufwand von den wenigen EUR nicht anerkannt wird. Die steuerliche Auswirkung dürfte aber gering sein.

mfg Thomas Günther
0 Kudos
Usus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 7
2095 Mal angesehen

Hab es gerade mal eingegeben. Vollabgang mit Buchverlust. Das Programm muckst nicht, nimmt das problemlos an.

0 Kudos
6
letzte Antwort am 27.02.2023 13:00:56 von Usus
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage