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Digitales Buchung mit doppelten Rechnungen/löschen

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letzte Antwort am 16.12.2020 17:02:56 von Katharina_Schoenweiss
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Leute,

 

bei der digitalen Buchführungen kommt es immer wieder vor, dass Mandanten Belege doppelt hochladen.

 

Gibt es hier eine bequeme Möglichkeit, dass ich

 

a) die doppelten Belegbilder in DUO lösche (am Besten gleich mit dem Löschen des Buchungssatzes) und

b) das ich mit der Meldung das es eine doppelte Rechnung ist, dass ich diese per Short-Cut sofort löschen kann.

 

Derzeit ist es so, dass ich nach der Meldung die Buchungssatzverbuchung abbreche und mir den Buchungssatz auswähle, um diesen dann zu löschen.

 

Schöner und einfacher wäre es, wenn es gleich mit der Meldung

 

Achtung: Doppelte Buchung

 

Möchten Sie trotzdem den Beleg buchen (Ja)

oder mit Belegbild löschen (Nein)?

[Ja]    [Nein]    [Abbruch]

 

Gruß Achilleus

 

LGtec
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Ich habe zwar keine wirkliche Lösung aber: In UO bei der Bearbeitungsform erweitert funktioniert es fast genau so. Es kommt beim Speichern eine Meldung und je nachdem kann man den Beleg dann auch einfach löschen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass das in Rewe auch funktioniert 🤔

 

Anmerkung 2020-09-01 124133.JPG

 

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a_sperber
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 8
1684 Mal angesehen

Der Hinweis aus dem Beitrag von @LGtec kommt bei der Belegbearbeitung auch in der normalen Bearbeitungsform. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass viele Mandanten die Belegbearbeitung nicht aktiv nutzen, weshalb die doppelte Belege an dieser Stelle nicht ausgefiltert werden solange die Prüfung auf doppelte Belege von der Datev nicht schon früher ansetzt.

Alexander Sperber
Schorndorf und Schwäbisch Gmünd
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
1652 Mal angesehen

Hallo, 

 

beim Digitalen Belege buchen erfolgt in Kanzlei-Rechnungswesen eine Prüfung auf doppelte Buchungen, wenn die Eigenschaften entsprechend im Belege buchen gesetzt sind.

Wenn eine Buchung in Kanzlei-Rechnungswesen gelöscht wird, wird nur die Buchung und nicht automatisch das Belegbild in Unternehmen online gelöscht.

 

 

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SteuerRock
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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.... und genau deshalb wäre eine Prüfung bereits VOR der Verbuchung wünschenswert (Prüfung in DUO), da doppelte Belege relativ oft vorkommen und mit der derzeitigen Vorgehensweise recht viel Aufwand auslösen.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 6 von 8
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Hallo Frau @Selina_Gottwald,

 

ist denn in endlicher Zeit geplant hier ein "optimierter" Workflow zu implementieren?

Es stellt sich doch die Frage, warum nicht einfach über ein Zusatzbefehl auch gleich der Beleg gelöscht werden kann, oder braucht DATEV die Speichergebühren so dringend? 🤔

 

Gruß Achilleus

Phönix
Beginner
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Nachricht 7 von 8
1521 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben bei unserem ehemaligen Steuerberater mit Digi-Bel gearbeitet. Die Belege wurden erstmal bei Digi-Bel unkompliziert hochgeladen und durch den Steuerberater in bestimmten Zeitabschnitten nach DATEV-UO rübergezogen. Von unserer Seite gab es keine doppeltes einscannen. Jetzt sagt uns unser neuer Steuerbüro, dass Unmengen von doppelten Belege vorhanden sind und er erst darauf kommt, wenn er die Rechnungsnummer manuell eingibt (beim scannen soll DATEV die Rechnungsnummer nicht automatisch erkannt haben. Wie können wir die doppelten Belege ohne großen Aufwand zum Löschen, ausfindig machen ? Viele Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
1461 Mal angesehen

Hallo Community,


aktuell gibt es in den DATEV Rechnungswesen Programmen nur die Möglichkeit doppelte Buchungen zu prüfen, wenn die Eigenschaften im Belege buchen unter Buchungssatz für Debitoren/Kreditoren geschlüsselt sind (Dok.-Nr.: 9211380).


Einen Wunsch zu den erwähnten Punkten von @Gelöschter Nutzer haben wir aufgenommen.
Eine Umsetzung ist derzeit nicht geplant.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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letzte Antwort am 16.12.2020 17:02:56 von Katharina_Schoenweiss
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