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Die "Fristverlängerung" für die Offenlegung 2022 ist wohl schon heute vorbei!

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letzte Antwort am 11.04.2024 10:54:29 von bodensee
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cro
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Eben rufen einige Mandanten (NRW) an, dass die Zwangsgeldandrohung (6-Wochenfrist) in der Post lag!

 

Was war da noch bis zum 02.04.2024?: BfJ - Jahresabschlüsse (bundesjustizamt.de)

 

Spoiler
Ich persönlich finde das eine unbeschreibliche Verar...!

 

 

 

 

jena
Fortgeschrittener
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Hier auch, mit Datum vom 02.04. wurden die Erinnerungsschreiben versendet.

 

Wer am 02.04.24 die Offenlegung beauftragt hat, sollte raus sein, alle andern haben halt Pech.

StB_
Erfahrener
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Bisher war die Offenlegung vor Zugang der gelben Briefe entscheidend.

sue
Aufsteiger
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@StB_  schrieb:

Bisher war die Offenlegung vor Zugang der gelben Briefe entscheidend.


Wir sind auch betroffen, wo findet man das?

 

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cro
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@sue  schrieb:

@StB_  schrieb:

Bisher war die Offenlegung vor Zugang der gelben Briefe entscheidend.


Wir sind auch betroffen, wo findet man das?

 


Definitiv so aus (eigener) Erfahrung (erfolgreichen Beschwerden) bis einschließlich 2021! Für 2022 halt noch nirgends, vermute ich mal stark.

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bodensee
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So schnell  geht's und keiner hat es gemerkt der 1.4. ist schon vorbei. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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STBMT
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Offenlegung ist nicht mein Thema, kenne mich entsprechend nur bedingt aus, aber aus reiner Neugierde dennoch mal gefragt:

 

Ich verstehe den Text im Beitrag hinter Ihrem Link so, dass ab dem 02.04. die Briefe verschickt werden, wenn bis dahin keine Offenlegung erfolgt ist. Weshalb empfinden Sie das als irreführend?

 

Wird das bei nicht erfolgter Offenlegung in der Regal ansonsten zunächst anders gehandhabt? 

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cro
Experte
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@STBMT  schrieb:

Offenlegung ist nicht mein Thema, kenne mich entsprechend nur bedingt aus, aber aus reiner Neugierde dennoch mal gefragt:

 

Ich verstehe den Text im Beitrag hinter Ihrem Link so, dass ab dem 02.04. die Briefe verschickt werden, wenn bis dahin keine Offenlegung erfolgt ist. Weshalb empfinden Sie das als irreführend?

 

Wird das bei nicht erfolgter Offenlegung in der Regal ansonsten zunächst anders gehandhabt? 


Richtig. Das konnte bis 2021 auch mal deutlich später zum blauen Brief kommen.

wielgoß
Experte
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Hallo,

 

sehe ich auch so. Allerdings wurde auch teilweise in den Fachmedien verkündet, dass ein Auftrag für Offenlegung/Hinterlegung am 2. April 2024 noch ausreichen würde. Deswegen vielleicht die Verwirrung. Das es sich hier ja um keine Frist handelt, sind die Osterfeiertage unbeachtlich. 

 

Falls der Auftrag für Offenlegung/Hinterlegung vor Erhalt der Androhungsverfügung erfolgt ist, empfehle ich das der Verfügung anliegende Mustereinspruchsformular zu nutzen...

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

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bodensee
Experte
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Das kann man sogar telefonisch - ich war selbst überrascht - erledigen.  War die Auskunft vom BMJ , wenn vor Zustellung des Briefes veröffentlich war ist alles gut und die 103,50 sind obsolet. 

 

Zumindest in 2021 war das so. 

 

von meinen offenen GmbH ( 4 Stück) kam noch nichts , lasse jetzt mal nachfragen ob schon Post kam. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 11.04.2024 10:54:29 von bodensee
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